Hallo,
ich habe eben mit meiner Krankenkasse telefoniert und würde mich gerne noch einmal bei jemand Anderem schlau machen, der sich damit auskennt, da ich die Begründung der Dame nicht wirklich einleuchtend fand. Also: ich bin selbstständig und bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich arbeite ca. 20 Stunden pro Woche (wenn mein Sohn im Kindergarten ist). Bisher war ich ohne Anspruch auf Krankengeld ab dem 42. Tag versichert. Jetzt bin ich schwanger, womit ich überhaupt nicht mehr gerechnet hatte. Also habe ich vergangene Woche bei meiner KK angefragt, ob ich Anspruch auf Mutterschutz habe. Antwort: momentan nicht, wenn ich aber den Tarif wechseln würde (Anspruch auf Krankengeld), hätte ich Anspruch auf diese Bezahlung 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dann meinte die Dame aber, ich wäre nur im Nebengewerbe selbstständig und da wüßte Sie nicht wie der Sachverhalt sei. Also habe ich heute nochmal bei Ihrer Kollegin angerufen, und die sagt definitiv, da ich eben nicht vollzeit in meinem Gewerbe arbeite, besteht kein Anspruch. Ich verstehe aber nicht, warum z. B. eine Arbeitnehmerin, die halbtags arbeitet, Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat und ich als Selbstständige nicht?
Hat Sie wirklich recht oder gibt es noch eine Möglichkeit für mich?
Danke und viele Grüße
Isabell
Jemand hier, der bei einer Krankenkasse arbeitet? (wg. Mutterschutz)
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Beitrag von i.w. - 24.10.11 - 10:02 Uhr
Beitrag von susannea - 24.10.11 - 22:00 Uhr
Grundsätzlich haben nur Leute, die Anspruch auf Krankengeld haben, Ansruch auf MUtterschaftsgeld.
Beitrag von tine200810 - 25.10.11 - 07:41 Uhr
Das ist nicht äbhängig von der Zahl der Std die du arbeitest sondern von deinem Versicherungsstand. So wie Du die Sachlage schilderst, hast du keinen Anspruch, da du ohne Krankengeld versichert bist, und nachträglich eine andere Tarifierung zu erwirken sollte sich als schwer gestalten.
Beitrag von i.w. - 25.10.11 - 09:54 Uhr
Hallo,
danke für Deine Antwort. Aber den Tarif könnte ich laut meiner Krankenkasse jetzt noch wechseln und wäre dann mit Krankengeldanspruch versichert. Das Problem für die ist angeblich, daß ich mein Gewerbe nebenberuflich (also mit ca. 20 Std./Woche) betreibe und nicht vollzeit und somit hätte ich keinen Anspruch. Aber das kann ich eben mit meinem Sohn nicht. Und einleuchtend finde ich es eben auch nicht. Aber ich weiß auch nicht, wo ich mich sonst noch darüber schlau machen könnte. Gesetzestext darüber habe ich jetzt auch nicht gefunden. Also falls Du mir dazu noch was sagen kannst, wäre sehr lieb von Dir.
Danke und viele Grüße
Isabell
