In Elternlzeit wieder schwanger

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von luisa3 - 24.10.11 - 13:36 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

ich bin noch in Elternzeit und wieder schwanger. Ich wollte eigentlich wieder stundenweise arbeiten gehen. Dies sind jetzt aber nur ca. 4 Monate bis ich wieder in Mutterschutz gehe. Da wir das Elterngeld brauchen, muss ich jetzt wohl Vollzeit arbeiten gehen. Oder was gibt es da für Möglichkeiten? Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich weitere vier Monate daheim bleibe (erhalte dann ja kein Elterngeld)? Weiß auch noch nicht wirklich, wie ich einen Vollzeitjob und unser Baby (9 Monate) unter einen Hut bekomme.

Wann sage ich es am besten meinem Arbeitgeber? Freuen wird der sich bestimmt auch nicht, wenn ich nur für vier Monate wieder komme.

Aber auch das zweite Kind ist ein Wunschkind und wir freuen uns total drauf.

Vielleicht habt Ihr ja ein paar Tipps für mich, wie ich das am besten mit dem Elterngeld bzw. der Elternzeit machen kann?

Danke und lieben Gruß, Luisa

Beitrag von teffi2300 - 24.10.11 - 21:16 Uhr

hallo erst mal du bekommst doch wenn das baby dann da ist 300 elterngeld und noch mal 75 euro geschwiester bonus wenn ihr noch so viel verdient kannst du noch wohngeld und kindergeld-zuschlag bekommen

Beitrag von susannea - 24.10.11 - 21:58 Uhr

Warum sollte sie so wenig Elterngeld bekommen?

Beitrag von lisasimpson - 24.10.11 - 22:00 Uhr

also das elterngeld wird aus den 12 monaten vor der geburt berechnet- ausgenommen monate des elterngeldbezuges und monate mit bezug von mutterschaftsgeld.
"monate" bedeutet dabei, daß auch wenn du nur einen einzigen tag in dem kalendermonat eg oder muschugeld bezogen hast, dßa dieser nicht mit einfließt in die berechnung.

wenn du alos nach dem elterngeld gleich wieder arbeitest bekomsmte genauso viel eg wie beim ersten kind plus 10% geschwisterbonus.
wenn du die 4 monate nicht arbeitest bekommste diese mit 0 € angerechnet und ebene 8 monate vor der geburt des ersten kindes zählen dann mit rein.

ABER- wenn du deinem AG gesagt hast, daß du ein jahr elternzeit nimmst und dann wieder kommst, dann gilt das als verpflichtung.
Du kannst zwar noch einen antrag auf teilzeit in elternzeit fürs zweite jahr stellen, bin mir aber nicht sicehr, ob er das genehmigen muß.
dann würden die 4 monaten eben mit dem teilzeitgehalt und die 8 monate von vor der ersten geburt zusammen zählen...

hoffe es war verständlich

Beitrag von luisa3 - 25.10.11 - 12:42 Uhr

Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Unser Sohn ist am 2.1.11 geboren. Heißt das dann, dass der Monat Januar 2012 nicht mitgezählt wird? Obwohl ich ja ab dem 2.1.12 wieder arbeiten gehe? Elterngeld erhalte ich bis zu diesem Tag. Dann würde ich ja wieder normal mein Gehalt erhalten. Der Mutterschutz beginnt dann Mitte Mai 2012. Somit würde der Mai ja dann auch nicht mehr zählen oder?

Das ist so kompliziert........................ Will das Geld ja nicht verschenken und mit 300€ plus Geschwisterbonus kommen wir leider nicht hin.

Beitrag von lisasimpson - 25.10.11 - 12:50 Uhr

ja- es geht bei dir dann um die monate feburar, märz und april.

wenn du in diesen monaten nicht oder nur teilzeit arbeitest, kommen diese 3 monate zu den 9 monaten vor dem Mutterschutz des ersten kindes dazu, so daß du wahrchenlich keine soo hohen verluste hast.

Beitrag von hippe1977 - 24.10.11 - 23:12 Uhr

Hallo Luisa,

Lisasimpson hats schon gut erklärt.

War bei mir ähnlich, meine Kinder sind 18 Monate auseinander.

Meine Chefin hat gut reagiert, konnte Sie dann ja meine gut eingearbeitete Schwangerschaftsvertretung einfach behalten und hatte mich dann noch zusätzlich bis zum Muschu. Vielleicht habt Ihr für Euer erstes Kind einen Kita-Platz? Oder Dein Mann geht ein paar Monate in Elternzeit?

LG!
Die Hippe

Beitrag von luisa3 - 25.10.11 - 12:47 Uhr

Hallo Hippe, ja das hat sie. Auch, wenn ich mich gerade total schwer damit tue.
Ich muss mir erst mal nen Termin beim FA machen. Aber das geht erst ab übernächster Woche, da der Urlaub hat und ich gerne dort wieder hin möchte.

Wann hast Du es Deinem Chef gesagt? Ich müsste es ja dann sofort sagen, auch wenn man die ersten 12 Wochen es noch nicht jedem erzählen will. Angst, das was schief geht hat man ja immer. Aber ich kann halt auch keine 12 Wochen warten, denn dann gehe ich ja schon wieder arbeiten und das wäre auch nicht fair meinem Chef gegenüber. Ausserdem kann er meine Schwangerschaftsvertretung dann länger behalten - die würde sich auch freuen.
Einen Kita-Platz haben wir nicht. Ich wollte eine Tagesmutter nehmen.

Mein Mann kann leider keine Elternzeit nehmen......... Die sind da nicht flexibel und wir wollen nix riskieren.

LG Luisa

Beitrag von susannea - 25.10.11 - 14:50 Uhr

Ich weiß ja nciht, wo du her kommst, aber ich kenen das so, dass man auch Tagesmütter rechtzeitig vorher beantragen muss, sonst muss man es anders überbrücken. Bekannten mussten das über ein Jahr über einen Babysitter abdecken, 2100 Euro Betreuungskosten im Monat kommen da mal locker zusammen!

Beitrag von hippe1977 - 12.12.11 - 11:15 Uhr

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt auf Deinen Beitrag antworte, habbe das einfach aus dem Auge verlohren und auch vergessen anzuklicken, dass ich bei weiteren Nachrichten informiert werde....
Du hast es sicher längst gesagt und bist schon wieder arbeiten. Ich hoffe, es hat gut mit dem Gespräch bei Deinem Vorgesetzten geklappt. Ich hatte es damals in der 9. SSW gesagt, da war ich vorher schon beim Arzt gewesen und habe das schlagende Herzchen gesehen.

Für Deine Schwangerschaft wünsche ich Dir das Beste! Es ist schön mit 2 so kleinen Mäusen, zwar auch stressig, aber schön - man wächst rein...

LG!
Die Hippe

Beitrag von susannea - 24.10.11 - 23:44 Uhr

Ich gehe davon aus, dass dein Kind im Februar 1 Jahr alt wird. DAnn Wären ohne das du arbeiten gehst nur März und April ohne Einkommen anzurechnen, da ja im Mai schon wieder der Mutterschutz beginnt.