Elternzeit bald vorbei und Chef will mich nicht wieder einstellen

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Beitrag von jenny02 - 24.10.11 - 13:41 Uhr

Hallo,

Ende November endet meine Elternzeit. Ich hatte vorher eine Teilzeitstelle und einen unbefristeten vertrag. Nun reagiert mein Chef weder auf Anrufe noch auf Emails. In mir schleicht sich langsam der Verdacht ein, dass er mich am liebsten nicht wiedereinstellen möchte. Wir sind ein kleiner 10 Mann Betrieb. Wie sind meine Rechte? Muss er mich wiedereinstellen?

Jenny

Beitrag von twisterdister - 24.10.11 - 13:44 Uhr

Nein

Beitrag von kathi.net - 24.10.11 - 13:56 Uhr

Begründung?

Beitrag von twisterdister - 24.10.11 - 17:26 Uhr

...weil Sie noch " eingestellt " ist und einen " unbefristeten " Vertrag hat. Man sollte als Arbeitnehmer doch wissen, welchen Vertrag man mal unterschrieben hat und man sollte auch vor der Elternzeit wissen, wie es danach weitergeht und nicht erst 1 Woche vor Ende grübeln, ob man noch einen Job hat...

Beitrag von sassi31 - 25.10.11 - 12:49 Uhr

Richtig.

Die TE ist noch beschäftigt und muss nicht "wieder eingestellt" werden. Das Arbeitsverhältnis müsste dann vom AG gekündigt werden.

Gruß
Sassi

Beitrag von silberfunken - 24.10.11 - 14:19 Uhr

Frohen Mittag,

ich sehe das anders.

Es gibt zwar viele Entscheidungen, bei denen die Betriebsgröße eine Rolle spielt - diese betreffen aber nicht den originären Anspruch auf Elternzeit und den damit verbundenen Anspruch auf Wiederbeschäftigung.

Also aus meiner Sicht ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir den gleichen oder einen adäquaten Arbeitsplatz, der nicht schlechter sein darf als der ursprüngliche, anzubieten.

In der Tat ist der Anspruch jedoch erst einmal beschränkt auf die gleiche Wochenstundenzahl und den gleichen Arbeitszeitpunkt - da bzgl. des TZBFG die erforderliche Betriebsgröße unterschritten ist und somit der Arbeitgeber nicht eine weitere Reduzierung der Teilzeitstelle oder eine Veränderung der Stunden akzeptieren muss.

Ich hoffe, die Elternzeit ist schriftlich beantragt und am besten auch schriftlich bestätigt worden.

Im Zweifelsfall würde ich erst einmal persönlich vorbeigehen und wenn dies auch nicht weiterhilft, via Einschreiben mit Rückschein auf den Beginn der Tätigkeit hinweisen.
Dies allerdings nur, wenn es nicht anders geht.

Man muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber im Zweifelsfall dann sofort nach der Wiederaufnahme mit ordentlicher Kündigungsfrist kündigt.

Viele Grüsse,

Silberfunken

Beitrag von ujn1 - 24.10.11 - 14:53 Uhr

Hi,

nein, er muss Dich nicht wieder anstellen. Ganz einfach deshalb, weil Du noch angestellt bist, und Dein während der Elternzeit ruhendes Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Elternzeit automatisch wieder auflebt. Von daher ist von keiner Seite hier eine Aktion nötig.

Sollte Dein Chef Dich loswerden wollen, und solltest Du nicht under das Kündigungsschutzgesetz fallen (hängt vom Datum Deines Arbeitsvertrages und der Zahl der Vollzeitstellen des Unternehmens ab), kann er Dir mit den arbeitsvertraglichen oder, falls nicht vertraglich geregelt, den gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigung kann er aber frühestens am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit aussprechen, d.h. Du hast dann zumindest diese Zeit, um Dir etwas neues zu suchen.

LG

Beitrag von woodgo - 24.10.11 - 15:32 Uhr

Hallo,

wie wäre es, wenn Du persönlich mal vorbeischaust? Er muß Dich nicht wieder einstellen, da Du ja noch eingestellt bist ;-)

LG

Beitrag von sassi31 - 25.10.11 - 12:50 Uhr

Hallo,

dann würde ich sagen, du stehst passend zum Wiederbeginn in der Firma und nimmst die Arbeit wieder auf.

Gruß
Sassi