Hallo,
ist es möglich das Elterngeld auch 18 Monate zu beziehen?
Im Antrag steht ja immer nur 12 oder 24 Monate.
Wenn es möglich ist wie wird dann das Elterngeld berechnet?
Denn irgentwie steht es überall anders.
Ich bin sehr gespannt auf eine Antwort.
Ist es möglich Elterngeld auch nur 18 Monate zu beziehen?
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Beitrag von basi75 - 25.10.11 - 00:38 Uhr
Beitrag von seikon - 25.10.11 - 07:07 Uhr
Jein. Generell kann man nur wählen zwischen 12 und 24 monaten. Du kannst es aber so machen, dass du zunächst auf 24 monate auszahlen lässt. Dan also den halben monats betrag erhältst und nach 17 monaten die splittung widerrufst und dir den restbetrag (6 halbe monats beträge) in einer summe auszahlen lässt. Anders geht es nicht.
Beitrag von susannea - 25.10.11 - 14:26 Uhr
KLar gehts auch andersrum, dass sie erst komplett auszahlen lässt und dann den Restbetrag nur gesplittet, also erst ab dem 7. Monat splitten lassen.
Beitrag von jana083 - 25.10.11 - 08:16 Uhr
Hallo,
warum nicht 12 Monate nehmen und den bestimmten Betrag auf ein anderes Konto legen.
Ich versteh sowieso nicht warum so viele auf die Zinsen verzichten und sie dem Staat "schenken".
LG
Jana
Beitrag von sissy1981 - 25.10.11 - 08:38 Uhr
Zum Beispiel weil sie-allein schon durch Faktoren wie zB. den Progressionsvorbehalt- besser fahren, wenn sie eh länger als 12 Monate eine Auszeit nehmen?
Beitrag von trymybest - 25.10.11 - 12:00 Uhr
Evtl. sind sie dann auch steuerlich besser dran.
ich möchte garnicht an unsere Rückzahlung für dieses Jahr denken
Beitrag von susannea - 25.10.11 - 14:26 Uhr
Weil sie z.B. den Vorteil der Krankenversicerhugn, die Beitragsfrei ist, damit nicht über 18 Monate genießen kann.
Beitrag von susannea - 25.10.11 - 14:27 Uhr
Ja, ist es, aber nicht gleichmäßig!
Beitrag von anna031977 - 25.10.11 - 15:09 Uhr
warum nimmst Du nicht 12 Monate und legst jeden Monat 1/3 der Summe zurück. Dann hast Du für weitere 6 Monate 2/3 der ursprünglichen Summe zur Verfügung und bekommst noch Zinsen...
lg
Beitrag von susannea - 25.10.11 - 15:20 Uhr
Weil das nicht immer von Vorteil ist, somit wäre sie evtl. nciht beitragsfrei krankenversichert oder der Progresionsvorbehalt zu groß o.ä.
Aber ja, eigentlich würde ich das bei die meisten Fällen auch vorschlagen.
Beitrag von littlequeen - 25.10.11 - 18:27 Uhr
Wenn du Elterngeld nur für die ersten 10 Monate beantragst (-2 Monate Mutterschaftsgeld) und diese 8 Monate effektives EG dann splittest wäre es denke ich möglich.
Dann verfallen dir aber 2 Monate Elterngeld auf die du auch noch Anspruch hättest- aaaber du bekommst 18 Monate lang Geld ausgezahlt ;)
Cleverer wäre es entweder 12 Monate zu nehmen und dann entsprechend jeden Monat etwas zur Seite packen das es für 18 Monate reicht, oder splitten und nach 18 Monaten sagen das man das splitten wiederruft, restliche Geld ist dann innerhlab weniger Tage da.
