1.Kind ist 25 Jahre alt im Feb. 26
2.hat angeblich immer nur irgendwelche Schulabschlüße nachgemacht
3.ob schonmal eine Ausbildung angefangen wurde, weiß man der Vater nicht zu 100% (wo kann man das erfahren ausser von dem Kind???)
4.macht jetzt seit August wohl eine Ausbildung als Erzieherin!?!?
5. danach will das Kind studieren Psychologie
6.lebt mit ihrem Freund gemeinsam in einer Wohnung
7.bekommt wohl Bafög?!?!
8.der Freund arbeitet bezieht also Lohn
9.Kindergeld wird wohl nur bis 25 gezahlt !?!
Muss der Vater, der mit der Stiefmutter zusammen lebt noch Unterhalt zahlen ????
Die Mutter die mit dem Stiefvater zusammen lebt angeblich nicht, da zuwenig Einkommen !?!?!
Wer kann dringend helfen ???
Muss noch Unterhalt gezahlt werden???
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Beitrag von denise1984 - 25.10.11 - 09:55 Uhr
Beitrag von sarahg0709 - 25.10.11 - 10:24 Uhr
Hallo,
bei dieser Konstellation bin ich im Zweifel, ob da noch ein Anspruch besteht.
Eine Ausbildung muss der Vater finanzieren. Diese muss aber zügig und zielstrebig durchgeführt werden.
U.U. muss auch ein Studium finanziert werden, wenn dieses auf einem Ausbildungsberuf aufbaut.
BAFöG wird aber auf jeden Fall auf den UH angerechnet.
Da hilft in meinen Augen nur eins. Es muss dafür gesorgt werden, dass die entsprechenden Unterlagen vom "Kind" beigebracht werden, damit der Anspruch überprüft und ggf. berechnet werden kann.
Sollte das dem Vater nicht alleine möglich sein, sollte er schnellstens einen Anwalt beauftragen.
LG
Beitrag von senior666 - 25.10.11 - 11:35 Uhr
wenn das "Kind" keine Unterlagen beibringt würde ich die Unterhalzszahlungen einstellen und abwarten was passiert, denn das "Kind" muß aktiv selbst Unterhalt einfordern und dabei das eigene Einkommen aufdecken.
Beitrag von lilianliddy - 25.10.11 - 19:15 Uhr
Das kind muss sein einkommen schon aufgedeckt haben, da es bafög bezieht.
da gibt es den unterschied zwischen elerunabhängigen bafög, d.h. man hat mindestens schon 6 jahre gearbeitet oder das elternabhängige bafög, man hat die 6 jahre noch net gearbeitet und die eltern sind in der pflicht ihr jahresbrutto vorzuweisen, danach wird der unterhaltsanspruch berechnet.
wiederum muss man vorsichtig sein, wenn ein unterhaltstitel vorliegt, ansonst unterlagen anfordern.
zahlungen einfach so einstellen, fände ich nicht gut, würde es prüfen lassen und dann...
lg
Beitrag von denise1984 - 25.10.11 - 11:45 Uhr
Es läuft mittlerweile übers Bafögamt/Jugendamt
beide wissen NICHT ob der Vater zahlen muss
erst hieß es über 400,- da das Gehalt der Stiefmutter mitgerechnet wurde, dann
wurde gesagt nein es muss nicht gerechnet werden
und nun heißt es
93,-euro (wie man auf 93,-euro kommt keine ahnung, so einen Unterhaltsatz find ich nicht auf der Düsseldorfertabelle)
Dann hieß es Kindergeld darf die Hälfte abgezogen werden.
Es wird aber kein Kindergeld mehr gezahlt.
Nun habe ich irgendwo gelesen der Vater darf 90,- abrechnen vom Ausbildungs/Baföggeld ?
Es ist nix schriftlich da für den Vater alles nur immer per Telefon oder persönlich
mit dem Sachbearbeiter beredet worden.
So nun heißt es da beide Stellen sich nicht sicher sind da die Sache wohl so kompliziert
wäre, soll der Vater nur noch 31,- zahlen ?!?!
Den Rest würde das Land übernehmen ?!?!
Ansonsten muss es vors Gericht und da weiß man nicht wie der Richter entscheiden wird.
Das ist alles das was der Sachbearbeiter dem Vater immer sagte....
Beitrag von manavgat - 25.10.11 - 11:50 Uhr
Ich vermute mal, dass da kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht. Zur Sicherheit würde ich eine Anwältin fragen.
Gruß
Manavgat
