Kunde zahlt nicht - Gegenforderung??

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Beitrag von nichtsbereuen - 25.10.11 - 09:59 Uhr

hallo,

der Musiklehrer meiner Tochter ist nicht nur ihr Musiklehrer bzw Inhaber der Musikschule, deren Lehrer meiner Tochter Unterricht geben, sondern auch mein Kunde, neuerdings.

Nun zahlt er seine erste (und einzige) Rechnung trotz Mahnung und telefonischen Versprechens, dies umgehend nachzuholen, nicht. Ans Telefon geht er nicht mehr ran, ruft auch nicht zurück.

Mahnbescheid ist beantragt.

Was meint ihr? Soll ich die monatlichen zahlungen an ihn für den Musikunterricht einstellen bzw. ihm die Einzugserlaubnis entziehen und einfach Aufrechnung erklären? Oder lieber abwarten bis die Sache zum Gerichtsvollzieher geht?

An sich hats ja nix miteinander zu tun...

LG

Beitrag von vwpassat - 25.10.11 - 10:07 Uhr

""Was meint ihr? Soll ich die monatlichen zahlungen an ihn für den Musikunterricht einstellen bzw. ihm die Einzugserlaubnis entziehen und einfach Aufrechnung erklären?""

Ich hätt es schon so gemacht.

Beitrag von sonne.hannover - 25.10.11 - 10:27 Uhr

Nein, Du kannst die Forderungen nicht aufrechnen, da die Sachen an sich nichts miteinander zu tun haben.

Beitrag von vwpassat - 25.10.11 - 10:44 Uhr

Das mag sein.

Im betreffenden Fall ist es aber die einzig praktikable Lösung.

Beitrag von sonne.hannover - 25.10.11 - 10:49 Uhr

Das mag auch sein, trotzdem darf man es nicht. Außerdem ist doch der MB beantragt, das muss man eh erst abwaren.

Beitrag von nichtsbereuen - 25.10.11 - 10:55 Uhr

wo steht, dass die Forderungen etwas miteinander zu tun haben müssen?

In § 387 BGB steht lediglich, dass die Forderungen

a) gegenseitig (sind sie)
b) gleichartig (GELD)
c) aufrechenbar sein (sind sie ebenfalls)

LG

Beitrag von bezzi - 25.10.11 - 11:19 Uhr

Da der Mahnbescheid ja nun bereits beantragt ist, würde ich vorerst nichts verrechnen. Das gibt sonst ein ziemliches Wirrwarr.

Wenn die die Zahlungen für den Musikunterricht einstellst, kannst Du davon ausgehen, dass Deine Tochter auch keinen Unterricht mehr erhält.

Beitrag von bezzi - 25.10.11 - 11:23 Uhr

Nachtrag: Eine Verrechnung geht natürlich auch nur dann, wenn Dein Kunde ALLEINIGER Inhaber der Musikschule ist und die Musikschule keine eigene Gesellschaft (z.B. GmbH) ist.

Beitrag von nichtsbereuen - 25.10.11 - 11:26 Uhr

das ist so.

Beitrag von manavgat - 25.10.11 - 11:47 Uhr

Ich würde ihn anschreiben und das Geld zurückbehalten oder ihn fragen, ob er die Aufrechnung wünscht.

Du bist Einzelunternehmer? Er ist auch Einzelunternehmer? Dann kannst Du das selbstverständlich zu machen.

Allerdings musst Du mal Deinen Steuerberater fragen, wie Du das verbuchst, da es dann einerseits geschäftlicher Umsatz ist und andererseits private Ausgabe.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nichtsbereuen - 25.10.11 - 12:02 Uhr

klar, ich mach n fähnchen für den steuerberater dran..

beide sind einzelunternehmer, ich hab nun mal ein nettes schreiben verfasst, wo eben drinsteht, dass der MB beantragt ist und ich aufrechnung erkläre, die einzugsermächtigung widerrufe und wenn er eben nicht zahlt, ich auch den vollstreckungsbescheid beantrage.

der Gerichtsvollzieher bekommt dann eine aktuelle forderungsaufstellung, wo die beträge für den musikunterricht eben schon subtrahiert sind, zzgl. zinsen von 8,37%. das kann er dann vollstrecken.

ich hasse sowas!

LG

Beitrag von manavgat - 25.10.11 - 13:23 Uhr

Ommmm, ich schieb Dir mal ne Tasse Tee rüber.

#tasse

Ich hab selten faule Kunden, aber wenn man so einen hat, dann nervt das. Ich ärger mich auch grad mit so einem rum, der mich dann am Telefon anschreit, weil ich mir erlaubt habe zu mahnen...

Gruß

Manavgat

Beitrag von nichtsbereuen - 25.10.11 - 14:03 Uhr

Hallo,

danke für den Tee.

*großegrünewiese*

Ich hab sowas auch ganz selten. In der Regel überweisen meine Kunden direkt nach Erhalt der Rechnung, also immer vor Fälligkeit.

Wenn das mal nicht so ist, ruf ich kurz durch und frag, obs da ein Problem gibt...

Meist wurde es schlicht vergessen und die Überweisung wird dann spät. am nächsten tag gutgeschrieben..

Aber dieses Kopf-in-den-sand-stecken und nicht erreichbar sein macht mich echt fertig.

Nun denn, ich versuche mal, das nicht so persönlich zu nehmen...

Anschreien lass ich mich nicht, da gibts gleich mal die Taste mit dem Roten Telefon...

Ich hatte übrigens schon viel Erfolg mit folgendem Unternehmen:

http://www.mediafinanz-inkasso.de

da zahlst Du nix, weil die deren Kosten direkt dem Schuldner in Rechnung stellen.

Einzige Voraussetzung; Du musst den Schuldner schon angemahnt haben (per mail reicht!)
LG

Beitrag von manavgat - 25.10.11 - 15:39 Uhr

Ah cool, das kuck ich mir mal aus der Nähe an, wer weiß wann man das braucht.

LG

Manavgat

Beitrag von sassi31 - 25.10.11 - 12:47 Uhr

Hallo,

ich würde es auch verrechnen und dem Musiklehrer mitteilen, wie ich das Ganze verbucht habe. Gleiche Info natürlich an den Gerichtsvollzieher.

Gruß
Sassi

Beitrag von nichtsbereuen - 25.10.11 - 14:03 Uhr

#danke

Beitrag von tessy25 - 29.10.11 - 21:19 Uhr

Hallo,

unter den Umständen würde ich mir als erstes mal einen neues Musiklehrer suchen für die Tochter. Das das jetzt nicht mehr sehr vertrauensvoll wird, ist ja logisch.

Wenn ein Mahnbescheid beantragt ist, solltest du erst mal abwarten. Wenn du jetzt anfängst irgendwas zu verrechnen (was eh unzulässig wäre), ist deine Forderung ja nicht mehr berechtigt. Das kann dann wiederum für dich teuer werden.

Alles gute für die suche nach einem neuen Musiklehrer.

Tess

Beitrag von nichtsbereuen - 29.10.11 - 22:30 Uhr

Hallo,

Er ist nur der inhaber der musikschule. Unterrichtet wurd sie von einer anderen lehrerin.

Warum wäre eine aufrechnung unzulässig?

Lg

Beitrag von tessy25 - 30.10.11 - 10:37 Uhr

Warum es unzulässig ist, kann ich dir nicht erklären, wir haben aber gerade eine Rechtsstreitigkeit in einem ähnlichen Fall und es wurde uns anwaltlich versichert, dass wir richtig gehandelt haben, weil eine Aufrechnung unterschiedlich gelagerter Forderungen rechtlich nicht zulässig wäre. Steuerberater hat das auch so gesagt. Das warum habe ich mir nicht gemerkt, nur das es so ist, tut mir leid, dass ich keine genaueren Infos geben kann.

Liebe Grüße
Tess