Hilfe bei Elternzeit/Übertragung

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Beitrag von drea77 - 25.10.11 - 11:29 Uhr

Ein herzliches Hallo an Euch,

vielleicht kann sich jemand meinen Antrag auf Elternzeit und Übertragung durchlesen, ob der so in Ordnung ist.

Folgende Ausgangssituation:

Tochter S, geboren am 20.02.2009 (2 Jahre Elternzeit beantragt, dann nochmal um 1 Jahr bis 19.02.2012 verlängert)

Sohn N, am 20.05.2011 geboren.

Folgendes würde ich an meinen AG schreiben:

Antrag auf Elternzeit
Übertragung Elternzeit
Antrag auf Teilzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich Elternzeit für unseren Sohn N., geboren am 20.05.2011 im unmittelbaren Anschluss an die Elternzeit unserer Tochter S. vom 20.02.2012 bis zum 19.05.2014 an.

Die sich überschneidende Elternzeit von 9 Monaten bitte ich nach § 15 Abs. 2 BEEG auf einen Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen zu dürfen. Zur besseren betrieblichen Planung würde ich die zu übertragende Zeit im direkten Anschluss an die Elternzeit von Sohn Nico, bis zum 19.02.2015 in Anspruch nehmen.

Eine Kopie der Geburtsurkunde lege ich diesem Schreiben bei.
Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in meinem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird.
Nach dem Ende der Elternzeit möchte ich sehr gerne meine Tätigkeit in Teilzeit wieder aufnehmen. Die gewünschte Arbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden, die ich auf 5 Arbeitstage jeweils vormittags verteilen möchte.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung meines Antrages.
Mit freundlichen Grüßen

Beitrag von susannea - 25.10.11 - 14:45 Uhr

"Die sich überschneidende Elternzeit von 9 Monaten bitte ich nach § 15 Abs. 2 BEEG auf einen Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen zu dürfen. Zur besseren betrieblichen Planung würde ich die zu übertragende Zeit im direkten Anschluss an die Elternzeit von Sohn Nico, bis zum 19.02.2015 in Anspruch nehmen."

Der Abschnitt ist so Blödsinn.
Es hat sich ja keine Elternziet überschnitten, du bittest einfach darum, die restlichen 9 Moante deines Sohnes auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag zu übertragen.

Teilzeit nach Ende der Elternzeit würde ich hetzt zumindest so noch nicht festlegen.

Wenn nur voraussichtlich und ohne Angaben von Zeiten usw. Bis dahin kann noch soviel passieren!