ihr lieben, mein noch-mann und ich leben jeweils mit neuen Partnern. ich hab am 5.10. meine tochter bekommen, laut aussage vom Standesamt brauche ich, da wir noch nicht geschieden wurden, sein schriftliches okay zur namensführung, was er mir aber komplett verweigert.
was kann ich tun???
getrennt lebender mann verweigert unterschrift f. geburtsurkunde
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Beitrag von ahoi-brause - 25.10.11 - 11:38 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 25.10.11 - 13:02 Uhr
Hi,
das wundert mich jetzt, nach meinen Informationen erhält das Kind automatisch den Ehenamen sowie Dein Nochmann das Sorgerecht fürs Kind weil es eben ein ehelich geborenes Kind ist.
Von wem ist das Kind denn überhaupt?
Gruß K.
Beitrag von ahoi-brause - 25.10.11 - 13:12 Uhr
mein neuer partner und ich haben das kind gemeinsam. die vaterschaftsannerkennung meines partners wird allerdings erst mit der scheidung gültig
bis dahin ist mein noch-gatte gesetzlich bestimmter Vater. damit mein kind alle namen führen kann, müssen BEIDE "Elternteile" die urkunde beantragen.
natürlich will er nicht mit zum standesamt, die allerdings sagen dass ich wenigstens sein SCHRIFTLICHES Einverständnis für die Namensgebung brauche. das macht mich echt verrückt, weil der Typ sich weigert sich scheiden zu lassen!
Beitrag von silbermond65 - 25.10.11 - 13:42 Uhr
bis dahin ist mein noch-gatte gesetzlich bestimmter Vater. damit mein kind alle namen führen kann, müssen BEIDE "Elternteile" die urkunde beantragen.
Ich habe die Geburtsurkunde meiner Tochter alleine beantragt.
Wieso müßt ihr da beide hin? Da würde ich mich noch mal genauestens schlau machen.Zur Not einen Anwalt befragen.
Beitrag von babylove05 - 26.10.11 - 21:03 Uhr
Hallo
dann hattest du aber eine Beamtin die beide augen zugedrückt hat . Meine Bekannte hat die selbe lage wie ich ( kind bekommen in der Noch ehe mit neuen Partener , beide unsere Ex Männer leben in den USA ) sie musste auch kein wisch ausfüllen lassen von ihrem ex , ich schon , also musste ich aufs Gericht um die Unterschrift ersetz zubekommen .bzw des ich des recht der alleineigen sorge hab .
Nur ich hab des glück des meine Anwätlin besser ist , ihre scheidung ist beriest im 4 jahr und sie ist immer noch nicht geschieden , meine würde im Jan ins 3 jahr kommen und ich bin im uni geschieden worden , im Sept. war ein jahr nach den eineichen der papiere die Vaterschaftsanfechtung durch , somit ist nun entlich der Papa nicht nur der Leibliche sondern auch der gesetzliche.
Lg Martina
Beitrag von kruemlschen - 25.10.11 - 14:18 Uhr
Es ist mir gänzlich neu dass beide Ehepartner zum Standesamt müssen um die Geburtsurkunde zu beantragen!
Ich habe das seinerzeit (also vor ca. 3,5 Jahren) ganz alleine gemacht und es hat kein Hahn danach gekräht.
Ruf doch mal beim Jugendamt an, vllt. können die Dir eine kompetente Auskunft geben?
Gruß K.
Beitrag von an-mi - 26.10.11 - 15:20 Uhr
hallo,
dein nochehemann ist der rechtlich eingetragene vater des kindes.die vorgeburtliche anerkennung ist erst mit deiner rechtskräftigen scheidung wirksam.bis dahin hat der biologische vater weder rechte noch pflichten dem kind gegenüber.
dein nochehemann kann alle rechte an dem kind(umgang u.s.w.)geltend machen.
und wenn du den namen deines nochmannes trägst,dann wird dies auch der nachname des kindes sein.das kind wurde vor dem gesetz ehelich geboren.es interessiert den gesetzgeber nicht ob ihr in scheidung lebt,sie besteht per gesetz noch.
dein nochehemann muss zum jugendamt und bestätigen,das er damit einverstanden ist,das dein neuer partner der vater des kindes ist.er gibt dort eine erklärung ab.und selbst das ist erst wirksam mit der scheidung...danach kannst d dann mit diesem papier zum standesamt gehen und den namen ändern lassen ohne probleme.
meine jüngste tochter kam unter selbigen umständen zur welt und trägt ihren richtigen familiennamen erst seit ihrem 1.geburtstag(es war nur alles einvernehmlich bei uns und da die gerichte überlastet sind,dauerte unsere scheidung über zwei jahre)
Beitrag von silbermond65 - 25.10.11 - 13:40 Uhr
Welchen Namen soll das Kind denn tragen? Deinen Ehenamen oder den deines Partners?
Versteh ich jetzt nicht so ganz .
Meine Tochter (nicht von meinem Exmann) wurde auch noch vor unserer Scheidung geboren und bekam damit automatisch unseren Ehenamen,weil mein Nochmann zu der Zeit ja auch noch gesetzlich als Vater galt.
Beitrag von babylove05 - 26.10.11 - 21:06 Uhr
Hallo
es geht nicht nur um den nachnamen , sondern auch um den Vornamen , da müssen Beide elternteile wenn sie des gemeinsame sorgerecht haben ( was leider in dem Fall zwichen Mutter und NOCH Ehemann besteht ) zustimmen .
Lg Martina
Beitrag von krokolady - 25.10.11 - 15:27 Uhr
Das geht ohne seine Zustimmung!
Bei mir lief es wie bei dir:
lebte mit neuem Partner zusammen, von dem bekam ich das Kind, war da noch nicht geschieden!
Ich bin zum Standesamt ums Kind anzumelden - es wurde natürlich mein noch-Mann als Vater eingetragen, und das Kind bekam meinen Nachnamen ( der Ehename)
Nach der Scheidung dann die Beantragung wegen der Vaterschaft, und als die durch war bin ich damit zum Standesamt und bekam für meine Tochter eine neue Geburtsurkunde, auf dem ihr richtiger Vater eingetragen war.
Ebenso bekam sie den Nachnamen ihres richtigen Vaters.
Dein Ex kann sich da nicht querstellen!
Nur bei der Vaterschaftsanerkennung kann er seine Zustimmung verweigern - was schön blöd wäre, weil er dann Unterhalt zahlen müsste *g*
Auch seine Verweigerung in Sachen Scheidung wird ihm rein gar nichts bringen!
Beitrag von babylove05 - 26.10.11 - 20:52 Uhr
Hallo
Zum Gericht und die Unterschift ersetzen lassen . Im Eil verfahren , den ohne des bekommst du zwar Elterngeld und co. musst aber die Gebursturkunde schnells möglich nachreichen . Ich hab das auch gemacht da mein Ex in den USA ist und ich somit keine Unterschrift bekommen hab .
Ausserdem wird dein jetziger Noch Mann in die Gebursturkunde inegrategn und nicht der leiblche Vater.
Lg martina
