Schufa

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Beitrag von baby2106 - 25.10.11 - 12:31 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage zur Schufa...
und zwar habe ich einen Eintrag weil ich bei H&M erst bezahlt habe als es ans Inkasso-Büro ging. Da war der Eintag schon da. Es wurde dann gleich ein Erledigungszeichen gemacht jedoch bleibt der Eintag an sich 3 Jahr bestehen. Da kann man angeblich gar nix machen...Jetzt ist es so, dass ich nächstes Jahr einen neuen Job aufnehme wo eine sog. Verlässlichkeitsprüfung gemacht wird. Gibt es denn irgendeine Möglichkeit, dass dieser Eintag gelöscht wird??? Es ist ein Betrag von 95 Euro gewesen! Das ärgert mich so! Da hängt jetzt meine ganze Zukunft dran...! Soll ich mal an H&M schreiben??? Hat jemand schon mal einen Eintrag gelöscht bekommen???

Vielen Vielen Dank für Antworten!

LG

Beitrag von vwpassat - 25.10.11 - 12:54 Uhr

Du hast den Sinn der Schufa nicht begriffen.

Wenn es für jeden irgendeine Ausnahme gäbe, wozu braucht man dann noch die Schufa???

Dabei ist es völlig egal, ob es um 95 € geht oder um 9500 €. Du bist Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, also ist es zurecht so, wie es ist.

Beitrag von baby2106 - 25.10.11 - 12:55 Uhr

Sehr freundlich!

Beitrag von glitzereisi - 25.10.11 - 13:08 Uhr

Hallo,

was war denn daran nicht freundlich? Sie hat ganz sachlich erklärt, wie die Lage ist.

Ich für meinen Teil muss auch sagen, dass es nun mal so ist, wie es ist.
Du hast es verbockt und nun musst Du es auch ausbaden. Auch für "Jugendsünden" muss man einstehen, mit allen Konsequenzen.

Schufa ist nunmal Schufa, da kann Dir hier auch keiner raushelfen!

Bei Deinem neuen Arbeitgeber kannst Du Dich dann nur erklären und hoffen, dass er es einfach nicht so eng sieht.

Grüße Steffi

Beitrag von baby2106 - 25.10.11 - 15:24 Uhr

Das war aber nicht meine Frage!
Das ich es selbst verbockt habe ist mir auch klar und wofür die Schufa da ist auch!

Beitrag von myimmortal1977 - 25.10.11 - 15:09 Uhr

Nur der, der den Eintrag hat eintragen lassen, kann ihn auch wieder heraus nehmen.

Die einzige Möglichkeit, die Dir bleibt ist, dass Du Dich an H&M wendest und denen Deine Sachlage erklärst. Mit ganz großem Wohlwollen lassen sie sich drauf ein, wobei ich eher nicht denke, dass sie es machen werden. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Wo möchtest Du denn anfangen zu arbeiten? In aller Regel prüft ein AG nur bei berechtigtem Interesse, ob es unbestrittene offene Forderungen gibt oder eine eidesstattliche Versicherung o. ä. abgeben wurde.

Sprich, ob Du Schulden hast, wo es Unregelmäßigkeiten in der Rückführung gab. Und selbst dahin gehend ist die Schufa nur bedingt aussagekräftig, da Du Dich auch unter Privatleuten verschulden kannst oder Unternehmen, wo offene Forderungen bestehen, die aber nichts haben eintragen lassen.

Du wirst doch sicherlich auch ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben müssen, oder? Wenn man schon ne Schufa Einsicht verlangt, wird das meistens auch mit abverlangt.

Begründe den Eintrag einfach plausibel und ohne große Dramatik.... Sag einfach, hast 8 Wochen bei Deinem Freund gewohnt, Nachsendeantrag vergessen. Nie in die Wohnung gegangen, da keine Tiere, keine Pflanzen. Und schon war es passiert.... Oder ähnliches.....

LG Janette

Beitrag von jeannylie - 25.10.11 - 19:59 Uhr

Darf ich mal fragen auf was Du Dich bewirbst?? Wofür braucht der AG eine Schufa-Auskunft?!?! (Vor allem frage ich mich, welche Aussagekraft das haben könnte....) #kratz