an die Arbeitgeber unter euch!!!Habe da mal eine Frage

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Beitrag von keineahnung86 - 25.10.11 - 13:08 Uhr

Hallo,

ich habe mal folgende Frage an euch Arbeitgeber:Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit,leider ist mein Vetrag inerhalb des Mutterschutzes ausgelaufen.
Ich stehe erst ab Januar dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung(ALG I).
Kann ich mich denn jetzt schon neu Bewerben??Ich meine wenn ich erst ab Januar zur Verfügung stehe,kann ich denn das so reinschreiben?Ich stelle mir das so vor das wenn ein Unternehmen Leute sucht,nicht extra auf mich warten werden bis dahin!!!
Was meint ihr??Ich müsste auch noch beachten,da mein kleiner ab Dezember in eine Einrichtung geht,wegen der Eingewöhnung.Bitte bombadiert mich nicht mit vorwürfen so nach dem Motto:Warum geht dein Kind nicht schon eher...etc.

Mich würde das mal Interessieren aus der sicht eines Arbeitgebers,wenn so eine Bewerbung mit( sagen wir mal) "wunsch Einstellungstermin" auf eurem Tisch liegt?Villt habt ihr ja auch tipps für mich wie ich das besser machen kann!!!

lg

Beitrag von siebzehn - 25.10.11 - 13:20 Uhr

Hallo,

ich bin kein Arbeitgeber, aber aus meiner Sicht ist es gar kein Problem, wenn Du Dich jetzt bewirbst und als möglichen Starttermin Januar angibst.

Das sind doch nur noch gute zwei Monate und dazwischen liegt auch noch Weihnachten. Wenn Du in einem Arbeitsverhältnis wärst und Dich verändern wolltest, müsstest Du schließlich auch die Kündigungsfrist einhalten.

Beitrag von sohnemann_max - 25.10.11 - 14:15 Uhr

Hi,

ich bin jetzt auch kein Arbeitgeber, gebe meinen Senf aber dennoch dazu.

Sicherlich kannst Du Dich mit einem "Wunschtermin" bewerben. Der liegt ja jetzt nicht unbedingt in ferner Zukunft. Bei anderen Bewerbern wäre es ja nicht anders - viele haben Kündigungsfristen einzuhalten.

Schwieriger wird es wohl werden, wenn die Firma sofort Mitarbeiter braucht. Wenn genügend Interessenten da sind, die sofort beginnen könnten, warten sie jetzt nicht unbedingt auf Dich, sondern greifen auf Menschen zurück, die eben gleich anfangen können.

Ein Versuch ist es allemal Wert. Sicherlich wird es auch den ein oder anderen AG geben, der liest, dass Du "arbeitslos" bist, trotzdem erst ab Januar arbeiten kannst, der es nicht versteht oder verstehen mag. Da wirst Du sicherlich auch mal gefragt, WARUM nicht zu einem früheren Zeitpunkt oder warum die Kinderbetreuung nicht vorverlegt werden kann.

LG
Caro

Beitrag von cami_79 - 25.10.11 - 15:09 Uhr

Wunscheintrittstermine sind an sich kein Problem und schon gar nicht wenn es schon um Januar geht (ist ja nicht mehr lange und bis so ein Bewerbungsverfahren durch ist ...).

Im übrigen empfiehlt es sich, sofern Kontakt angegeben, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen und dann kannst du das sogar gleich ganz charmant mit dazu sagen ( ... Einstieg wäre von meiner Seite ab Januar möglich ... bla bla).

Grüße

Beitrag von wasteline - 25.10.11 - 16:49 Uhr

Natürlich kann man in eine Bewerbung schreiben, dass man erst zu einem bestimmten Termin die Tätigkeit aufnehmen kann. Wir haben zwei Mitarbeiter, auf die wir gerne gewartet haben, da eine sehr gute Qualifikation für uns wichtiger war, als ein früherer Eintrittstermin.

Was Du auf alle Fälle machen solltest: lasse bitte jemanden mit sehr guten Rechtschreibkenntnissen über Deine Bewerbung schauen. Das ist nicht böse gemeint.

Beitrag von lilianliddy - 25.10.11 - 19:22 Uhr

mal ganz ehrlich, glaubst du wirklich, dass man nach der elternzeit jobs hinterher geschmissen bekommt...solltest dich anfangen zu beweben und deinen frühstmöglichen eintrittstermin mitteilen, dass du in elternzeit bist, steht ja auch im lebenslauf.

dann das thema kleine kind, öfter krank, bla bla bla...sind doch so typische argumente, alleinerziehend, betreuung und und und...

ist dir zu wünschen, dass du schnell in anstellung kommst, aber stell dir das nicht so einfach vor, manchmal liegt es nicht am willen oder qualifikationen, sondern einfach am kind.

lg