Frage wg. Arbeiitszeit und Urlaub

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Beitrag von 147741 - 25.10.11 - 14:57 Uhr

Hallo!

Arbeite Teilzeit, 2 x in der Woche. Die Tage sind nach den Bedürfnissen des Arbeitsgebers im Arbeitsvertrag geregelt, jedoch war dies meistens jetzt immer Dienstag und Mittwoch.

Bekomm ich dann nächste Woche an Allerheiligen bezahlt oder nicht, wenn hier ein Feiertag?

LG

Beitrag von vwpassat - 25.10.11 - 15:20 Uhr

Dann würde ich Dich nächste Woche Mi und Do einteilen.

#huepf

Beitrag von senior666 - 25.10.11 - 15:45 Uhr

1. Meistens ist nicht Immer!
2. Die Arbeitstage werden nach den bedürfnissen des AG im Arbeitsvertrag geregelt
3. wie Passat schrieb, du arbeitest die Woche Mi/Do oder DO/Fre. oder ganz gemeiner Weise Mo/Mi

Beitrag von myimmortal1977 - 25.10.11 - 15:48 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag nichts festes geregelt ist, kann Dein AG Dich auch an anderen Tagen als "Ersatz" einsetzen.

Mit ganz großem Good Will läßt er Dich zu hause und bezahlt Dir den Tag. Aber einen Anspruch hast Du meines erachtens nach nur, wenn diese Tage fest vertraglich geregelt wären.

Beitrag von pink-pearl - 25.10.11 - 17:21 Uhr

Also ich habe bis vor kurzem auch immer zwei Tage die Woche gearbeitet - im Rahmen der 400 Euro Basis.

Das heißt ich musste natürlich einen gewisse Stundenanzahl schaffen bzw haben um an diese Summe zu kommen.

Habe IMMER zwei Tage die Woche gearbeitet, ausgemacht waren Di und Do aber an Feiertagen oder wenn einer Tage nicht möglich war habe ich diesen wieder reingearbeitet.

Kommt darauf an wie kulant dein Chef ist und was für einen Vertrag du hast.

Schönen Gruß