Hallo,
die Cousine meines Ex-Partners muss nun aus privaten Gründen von zuhause ausziehen.
Zu Ihrem Azubigehalt bekommt sie noch Ihr Kindergeld und hat BAB beantragt. Nun hat sie Hals über Kopf einen Mietvertrag unterschrieben zum 01.11.2011
Wir haben schon fleißig im Bekanntenkreis nach Einrichtungsgegenständen und so gefragt, dennoch fehlen diverse Dinge wie Kühlschrank, Herd, und so!
Meine Frage ist nun: Hat man ein Anrecht auf HartzIV, oder ist dieses BAB das HartzIV für Azubis?Kann man einmalige Leistungen irgendwo beantragen zum Beispiel zur Wohnungsausstattung!?
Ihre Eltern sind beide arbeitslos und HartzIV Empfänger (getrennt lebend) ist einer von beiden für sie unterhaltspflichtig?Bzw. hat sie Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss?
Ganz viele Fragen, aber die Situation ist total neu für mich und wir wollen Ihr helfen, dass sie aus dem derzeitigen Umfeld herauskommt deswegen würd ich mich über ein paar Infos freuen!
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Maike
Zusätzliche Hilfen zur Berufsausbildungsbeihilfe?
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Beitrag von maike385 - 25.10.11 - 21:39 Uhr
Beitrag von diana2012 - 25.10.11 - 21:54 Uhr
Hallo 
Ich habe auch BAB bezogen und habe keine anderen Hilfen bekommen.
Das Lehrlingsgeld+Kindergeld+BAB müsste doch locker reichen...
Beitrag von maike385 - 25.10.11 - 21:57 Uhr
Hey,
ist das BAB denn so hoch?
Es geht auch nicht um dauerhafte Hilfen sondern z.B. um einen Zuschuss zur Wohnungseinrichtung...
Aber Danke für Deine Antwort...
Beitrag von zwiebelchen1977 - 25.10.11 - 21:59 Uhr
Hallo
Gibt es bei euch sizialkaufhäuser? Dann soll sie da mal schauen. Da kann sie für ganz kleines Geld sich Dinge kaufen
Bianca
Beitrag von maike385 - 25.10.11 - 22:26 Uhr
Weiß nicht ob es hier sowas gibt...Wo kann man denn mal nachfragen?
Beitrag von diana2012 - 25.10.11 - 21:59 Uhr
Zu früh abgeschickt
Ich denke nicht dass sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat.Sicher bin ich mir
allerdings nicht.Grundsätzlich gilt doch aber: Fragen kostet nichts!
Die Haushaltsgegenstände,die fehlen,kann man doch gebraucht kaufen..
Alles gute!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 25.10.11 - 22:04 Uhr
Hallo
Unterhaltssvorschuss wird nur bis zum 12 Lebensjahr gezahlt und längstens 72 Monate.
Da sie ja eine eigene Wohnung hat, wird sie älter als 12 sein.
Bianca
Beitrag von maike385 - 25.10.11 - 22:24 Uhr
Oh okay...das versteh ich.
Aber wenn die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, aber nicht zahlungsfähig?
Sie ist 18Jahre geworden...
Beitrag von smokefighter - 25.10.11 - 23:31 Uhr
Daher gibts ja BAB ... entweder die Eltern haben genug Einkommen um Unterhalt zu zahlen oder es gibt BAB wenn das Lehrlingsgehalt + Kindergeld nicht hoch genug ist
Schaut mal bei Ebay Kleinanzeigen da wird soviel fast verschenkt...
