Guten Morgen,
ich bin ein wenig verwirrt bezüglich des Elterngeldes. Vielleicht kann mir hier jemand helfe mit der selben Situation.
Mein 1. Sohn ist am 8.7.2010 geboren.
Elterngeld hatte ich vom 8.7.2010 bis 7.7.2011.
Jetzt kommt unser 2. Sohn voaussichtlich am 4.3. 2012 zur Welt.
Seit dem 8.7.2011 beziehe ich bis heute ALG I.
Erst sagte man mir am Telefon, das die selbe Berechnung wie bei meinem 1. Sohn genommen wird. Heute sagte man mir, das nur ein Teil davon berechnet wird davon.
Ich versteh gar nix mehr.
Wie wird denn nun das Elterngeld berechnet, damit wir ungefähr wissen was auf uns zukommt.
Die Dame meinte das ALG I nicht mit einberechnet wird. Das verstehe ich ja. Aber das Elterngeld ja auch nicht. Und ich habe doch nur von davor einen Verdienst?!?
Ich hoffe, das ich mich nicht zu unverständlich ausgedrückt habe.
Danke schonmal für Eure Hilfe.
LG
Daniela
Elterngeldfrage für 2. Kind
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Beitrag von dani-n - 26.10.11 - 08:32 Uhr
Beitrag von dani-n - 26.10.11 - 08:35 Uhr
Achso, als ich vor zwei Monaten dort angerufen habe, hat mir die Dame gesagt, dass ich das Elterngeld wie bei meinem 1. Sohn bekomme, da er noch nicht 24 Monate alt ist, wenn Nr. 2 kommt. Sprich anstelle der eigentlichen 12 Monate dan 24 Monate zurückgerechnet wird.
Beitrag von cami_79 - 26.10.11 - 09:08 Uhr
Hi Dani,
hier ist es ganz gut erklärt http://www.mein-elterngeld.de/elterngeld_berechnung_ausrechnen/elterngeld_arbeitslosigkeit_arbeitslosengeld_arbeitslos_hartz_4_iv.htm
Es werden auch beim 2. Kind die 12 Monate vor Geburt/Beginn Mutterschutz zur Berechnung herangezogen. Monate mit Arbeitslosengeld werden mit 0 gerechnet (ist ja auch schon eine Lohnersatzleistung und kein Einkommen). Gehst du also im Januar in Mutterschutz nimmt man deine vorherige 6-monatige Arbeitslosenzeit mit 0 und dann nochmal Monate von VOR dem Elterngeld des 1. Kindes (um wieder auf 12 Monate zu kommen). Zudem gibt es meines Wissens nach noch einen Gewschisterzuschlag, solange das erste Kind noch nicht 3 jahre alt ist. Elterngeld in gleicher Höhe wie beim ersten Kind, wirds dann wohl vermutlich nicht werden (oder hattest du nur den Sockelbetrag?)
Hier gibts einen Rechner: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ dort gibts auch ne Hotline-Nummer, wo du solche Fragen auch beantwortet bekommst
.
Beitrag von susannea - 26.10.11 - 14:46 Uhr
Wieso 6 Moante?Januar bis Juli wurde ja ELterngeld bezogen, also nur 5 MAonte mit 0 Euro EInkommen und 7 Moante vor dem 1. Mutterschutz!
Beitrag von ujn1 - 26.10.11 - 10:06 Uhr
Hallo Daniela,
das Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt, wobei Monate mit Elterngeld- oder Mutterschaftsgeldbezug nicht zählen.
Bei Dir bedeutet das konkret:
Da Du ALG I beziehst und daher ab Mitte Januar Mutterschaftsgeld beziehen wirst und bis Juli Elterngeld bezogen hast, werden die Monate August bis Dezember 2011 (also 5 Monate) mit einem Einkommen von 0 gerechnet.
Als restliche fehlende Monate werden die letzten 7 Monate vor dem Mutterschutz für Deinen ersten Sohn (also nach Deiner Angabe des Geburtsdatums wahrscheinlich Oktober 2009 bis April 2010) für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Die Einkommensdaten für diese Monate sollten Dir von Deinem ersten Elterngeldantrag noch vorliegen.
Wenn Du vor Deinem ersten Sohn durchgehend monatlich konstantes Einkommen hattest, kannst Du daher mit ca. 7/12 des ersten Elterngeldes, mindestens jedoch 300€, zuzüglich Geschwisterbonus von 10%, mindestens 75€, rechnen.
LG
Beitrag von susannea - 26.10.11 - 14:45 Uhr
In der Regel zählen bei dir die Monate Januar bis Dezember 2011.
Da hattest du ja kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Da aber bis Einschließlich Juli noch Elterngeld bezogen wurde, müssen die 7 Moante ersetzt werden, somit werden 7 Monate von vor dem 1. Mutterschutz zur Berechnugn genommen, der Rest geht mit 0 Euro ein!
