Hallo!
Wer von euch hat schon mal vor dem 31.3. gekündigt und musste deshalb sein im November ausgezahltes W-Geld zurück geben? Bei mir ist es vertraglich so festgelegt.
Was heißt das nun genau? Wenn ich zum 31.3. kündigen würde, dann dürfte ich es behalten, aber wenn ich zu Ende Februar kündigen würde, dann nicht? Und wie läuft das dann ab? Wird das von vorn herein bei der letzten Gehaltsabrechung einbehalten oder muss man das tatsächlich zurückgeben, also rücküberweisen? Und dann noch die Frage: Muß man das Brutto- oder Netto-W-Geld zurück geben???
LG Merline
Rückgabe Weihnachtsgeld
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Beitrag von merline - 26.10.11 - 09:07 Uhr
Beitrag von cami_79 - 26.10.11 - 09:10 Uhr
Ich hatte damals Ende Februar aufgehört dort zu arbeiten und bekam dann gleich weniger ausbezahlt, die haben es also gleich weggerechnet. Bei meinem Mann steht es auch im Arbeitsvertrag und er ging zum 31.01. und hat nie etwas abgezogen bekommen und auch nichts rücküberwiesen, wurde wohl vergessen.
Beitrag von nikol - 26.10.11 - 09:24 Uhr
Meine ExKollegin hat zum 31.3. diesen Jahres Gekündigt und hat keine Gehalt bekommen, da ihr das Weihnachtsgeld zu 100% abgezogen worden ist!
Beitrag von merline - 26.10.11 - 09:45 Uhr
Aber das Arbeitsverhältnis ging doch somit bis zum 31.3. - wieso hat man ihr das dann abgezogen?
Beitrag von nikol - 26.10.11 - 09:51 Uhr
weil im vertrage stand/steht,wer das unternehmen zum!! 31.3 verlässt! das tat sie ja.also der 31.3 war ihr letzter Tag.sie hätte somit zum 1.4 kündigen müssen.
Beitrag von merline - 26.10.11 - 11:09 Uhr
Achso, wegen dem Wörtchen ZUM??? Hätte sie also in die Kündigung ZUM 1.4. geschrieben, hätte an diesem einen Tag auch noch gearbeitet - dann wäre das nicht passiert??? Und dann hätte sie für einen Tag noch Geld bekommen oder wie?
Bürokratisches Deutschland.................. *tz*
Beitrag von nikol - 26.10.11 - 12:51 Uhr
ja gehe ich von aus, nur man kann ja garnicht zum 1.4 künidgen, wäre ja dann, ist ja meistens Quartalsende,zum 30.6. kündigen können...
aber auch der anwalt meinte null chancen
Beitrag von sassi31 - 26.10.11 - 13:36 Uhr
Meistens kündigt man zum 15. oder zum Monatsende (gesetzliche Regelung). Es gibt Ausnahmen je nach Vertrag.
Beitrag von nick71 - 26.10.11 - 19:02 Uhr
"sie hätte somit zum 1.4 kündigen müssen."
Kein Supertrick ist übrigens die Kündigung „zum 1.4.“ anstatt zum 31.3 und das Weihnachtsgeld zu retten. Die Kündigung ist nämlich meistens nur zum Monatsende oder Quartalsende und nicht zum Monatsanfang zulässig. Eine Kündigung zum 1.4. würde daher von der Rechtsprechung in eine Kündigung zum 31.3 oder zum 30.4. umgedeutet. Im letzteren Falle müsste man also noch den ganzen April arbeiten.
Quelle: http://www.weihnachtsgeldrecht.de/information-weihnachtsgeld/index.html
Beitrag von rickybee - 26.10.11 - 10:02 Uhr
Hallo merline
Schau dir doch mal diese Seite hier an, vielleicht hilft dir das weiter.
http://www.weihnachtsgeldrecht.de/information-weihnachtsgeld/index.html
LG Ricky
Beitrag von nick71 - 26.10.11 - 18:49 Uhr
"Was heißt das nun genau? Wenn ich zum 31.3. kündigen würde, dann dürfte ich es behalten, aber wenn ich zu Ende Februar kündigen würde, dann nicht?"
Das dürfte vom genauen Wortlaut in deinem Arbeitsvertrag abhängen, den hier ja niemand kennt.
"Und wie läuft das dann ab? Wird das von vorn herein bei der letzten Gehaltsabrechung einbehalten oder muss man das tatsächlich zurückgeben, also rücküberweisen?"
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber sich auf das Risiko einlässt, seinem Geld womöglich hinterherlaufen oder es gar einklagen zu müssen...von daher gehe ich davon aus, dass es vom letzten Gehalt einbehalten wird.
Beitrag von nick71 - 26.10.11 - 18:54 Uhr
"Und dann noch die Frage: Muß man das Brutto- oder Netto-W-Geld zurück geben???"
Du wirst vermutlich das zurückzahlen müssen, was du bekommen hast...also den Bruttobetrag.
