Wie kann man das der Krankenkasse erklären? Teil II

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Beitrag von vwpassat - 26.10.11 - 09:56 Uhr

Teil I vom Juli hier:

http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3223551-wie-kann-man-das-der-krankenkasse-erklaeren

Es ist ja ansich immer mal interessant, was aus so manchen Dingen geworden ist bzw. welche Ratschläge was gebracht haben oder auch nicht.

Ich habe dem Freund hier geholfen, einen Widerspruch zu schreiben, dessen Eingang wurde auch prompt bestätigt, passiert ist danach knappe 3 Monate nichts. Abgebucht wurde bei Ihm die ganze Zeit über der höhere Beitrag. Vor 3 Wochen sprachen wir erneut über das Thema und ich erklärte mich bereit, hier nochmal mit nachzuhaken. Ich habe dann für ihn eine Frist gesetzt (14 Tage), die Einzugsermächtigung widerrufen und mit Anwalt gedroht.

Gestern bekam er einen Anruf, es wurde alles geprüft und die KK habe einen Fehler gemacht und das Gesetz nicht richtig verstanden bzw. angewendet. Dies wurde wohl erst einer externen Firma zur Überprüfung übergeben, daher dauerte es so lange. Die gesetzte Frist war übrigens vorgestern rum gewesen.

Nun kommt also der richtige Bescheid und eine Erstattung der zuviel abgebuchten Beiträge.

Beitrag von inselkind74 - 26.10.11 - 11:16 Uhr

Hallo,

es wäre mir neu, daß eine KK eine externe Fa. mit einer Überprüfung beauftragt. Was soll denn das für eine Fa. gewesen sein? Ich könnte mir nur vorstellen, daß der Justitiar (also beratender RA) zu Rate gezogen wurde, aber dafür ist der gesamte Vorgang eigentlich nicht "bedeutend" genug. Es ist auch unüblich, daß nach einem zulässigen Widerspruch lediglich eine Eingangsbestätigung versandt wird und dann 3 Monate nichts passiert. Zumindest wäre ein Schreiben fällig gewesen, daß das Ganze der Widerspruchsstelle zur Beratung vorgelegt wird.

Ich denke eher, daß das Schreiben deines Freundes irgendwo schlummerte und sich erst jetzt jemand den Vorgang noch einmal genau angesehen hat.

So etwas sollte zwar nicht, kann aber passieren. Na hoffentlich bekommt er jetzt umgehend die zuviel gezahlten Beiträge zurück. Nachrechnen kann nicht schaden ;-)

VG

Beitrag von vwpassat - 26.10.11 - 11:30 Uhr

Du musst hier nichts anzweifeln.

Der Ablauf war so, wie von mir gepostet, der gesamte Schriftwechsel lag mir vor!

Es handelt sich um eine eher kleine Krankenkasse mit 4stelliger Mitgliederanzahl (hab ich grad selber ergoogelt). Im Nachhinein betrachtet waren die wohl selbst überfordert.

In dem Eingangsschreiben zum Widerspruch stand schon drin, dass es "eine Weile" dauert. 3 Monate ist aber heftig lange. Und wer weiß, ob es nicht noch länger gedauert hätte, wäre zwischendurch nicht nachgehakt und die Beitragszahlung eingestellt worden.

Beitrag von inselkind74 - 27.10.11 - 17:23 Uhr

Hallo,

warum denn gleich so ein barscher Tonfall? #kratz

Mir wäre es eben neu, daß eine KK eine externe Fa. beauftragt.
Ich würde mich freuen, wenn du mir mal mitteilst, was das für eine Fa. war. Man kann ja nie genug dazulernen.

VG

Beitrag von inselkind74 - 27.10.11 - 18:23 Uhr

Noch ein Nachtrag, um evt. Mißverständnisse auszuräumen.

Ich zweifle nicht deine oder die Aussagen deines Freundes an!

Mir erscheint es nur seltsam, wie diese KK mit einem Widerspruch umgeht. 3 Monate Schweigen und plötzlich, nach deinem Schreiben, kommt Bewegung in die Sache. Darum ging es mir.

Beitrag von falkster - 26.10.11 - 11:16 Uhr

so kann's gehen...