Hallo,
bisher habe ich mir immer als stille Mitleserin genügend Informationen über dieses Forum holen können. Diesmal stoße ich aber leider an die Grenzen und finde für meinen Fall auf Anhieb keine Informationen, deshalb hoffe ich dass mir doch Jemand helfen kann in dem ich jetzt mal meinen ersten Beitrag verfasse!
So und nun zu meiner Situation:
Ich arbeite derzeit in einem bis zum 31.12.2011 befristenen Teilzeitarbeitsverhältnis, zusätzlich habe ich einen unbefristeten Minijob.
Mein ET ist am 02.02.2012, meine Mutterschutzfrist beginnt also kurz vor Beendigung meines befristeten Arbeitsverhältnisses am 22.12.2012.
So weit so klar, meine Frage ist nun wie das mit dem Mutterschaftsgeld bzw. dem Arbeitgeberzuschuss dazu aussieht?
Bei meinem bald endenem Arbeitsverhältnis ist mir das, glaube ich zumindest, klar, ich bekomme ab dem 01.01.2012 von meiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bzw. den Zuschuss in Höhe des Krankengeldes, habe ich das richtig verstanden?
Wie ist das mit dem Minjob, steht mir dafür auch Mutterschaftsgeld zu bzw. Zuschuss vom Arbeitgeber, wenn ja, wird das irgendwie miteinander verrechnet bzw. wie hoch fällt es dann aus und wo beantrage ich das, auch bei meiner Krankenkasse. Ach ich bin verwirrt...
Ich hoffe mir kann irgendwer ein wenig Klarheit verschaffen, denn leider finde ich zu diesem Fall keine aussagekräftigen Infos.
Vielen Dank!!!
Nina
Mutterschaftsgeld, befristeter Arbeitsvertag und Minijob
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von ninate - 26.10.11 - 10:23 Uhr
Beitrag von susannea - 26.10.11 - 14:41 Uhr
"Bei meinem bald endenem Arbeitsverhältnis ist mir das, glaube ich zumindest, klar, ich bekomme ab dem 01.01.2012 von meiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bzw. den Zuschuss in Höhe des Krankengeldes, habe ich das richtig verstanden?"
Ja, das stimmt. Beim Minijob bekommst du dann den Ag-Zuschuß ganz normal weiter, wie hoch der ist muss ja der AG vorher ausgerechent haben, also in welchem Verhältnis die Jobs zueinander stehen.
