Arbeitslosengeldbescheid + Sperrzeit wg eigener Kündigung ALG1

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von pooh82 - 26.10.11 - 10:55 Uhr

Hallo

ich habe nur eine kruze Frage.
Ich will DESHALB nicht unbedingt beim Arbeitsamt anrufen.

Und zwar bin ich bis 31.10. noch in Elternzeit zum Ende der Elternzeit habe ICH meinen Arbeitsvertrag geknüdigt - selbst!!

Es sind verschiedene Gründe, warum ich keinesfalls mehr dort arbeiten möchte/konnte.

Normal bekommt man ja eine Sperre von 3 Monten, wenn man selbst kündigt oder Aufhebungsvertrag unterschrieben hat usw. usw.

Ich habe beim arbeitlosengeld Antrag auch genau geschrieben, warum ich dort keinesfalls mehr arbeiten möchte usw. und habe auch darum gebeten, das absolut nichts an meinen alten ARbeitgeber davon dort hingetragen wird. Will da nicht weiter Stress.

Nun ja, heute kam mein Arbeitslosengeld Bescheid und der gilt ab 1.11. für volle 12 Monate. von einer Sperre steht da nichts.

Kommt das extra ???? oder würde das dann in dem Bescheid gleich drin stehen, dass ich erst ab da und da und nur für 9 Monate Geld erhalte?

Weiß das zufällig jemand?

Bedanke mich schon mal

Beitrag von janimausi - 26.10.11 - 11:16 Uhr

Wenn dort nix von Sperre drin steht, gibt es in der Regel auch keine.
Unter gewissen Umständen darfst du auch Kündigen.

Wenn du keine Sperre bekommen hast, dann waren deine Gründe wohl plausibel genug und du hast Glück gehabt und bekommst dann eben ab dem 1.12. AlgI

LG

Beitrag von pooh82 - 26.10.11 - 11:24 Uhr

ja ich war schon seeehr erleichtert.

ich dachte immer man bräuchte ärtzliches Attest usw.

aber dann kann ich mich ja erst einmal "freuen"

danke dir!!

Beitrag von susannea - 26.10.11 - 14:39 Uhr

Dann gibts keine Sperre, wenn da keine steht.

Beitrag von kleine-georgie - 28.10.11 - 17:36 Uhr

Falls Du bei dem Antrag einen Fragebogen zur Eigenkündigung hattest, kommt es für den Sachbearbeiter für die Entscheidung drauf an, was Du für wichtige Gründe angegeben hast.

Entweder können Deine private Gründe den Interessen der Versichertengemeinschaft überwiegen und werden als wichtig erachtet oder halt nicht. Wenn nicht, dann kommt ein Sperrzeitbescheid hinterher.

Beitrag von pooh82 - 01.11.11 - 13:48 Uhr

Oh nein. Ich habe sowas ausgefüllt. Natürlich. Wie lange dauert das??? Hab das ja vor ca 3 wochen abgegeben.