Hebamme will Rufkostenpauschale nicht erstatten - Betrug?

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Beitrag von ahoi-brause - 26.10.11 - 14:53 Uhr

ihr lieben, ich hab folgendes problem: ich hab meiner hebamme eine halbe rufkostenpauschale im voraus bezahlt, 150,- . jetzt habe ich nicht im geburtshaus entbunden, sondern im krankenhaus.
ich hab mich nach der geburt bei ihr gemeldet, weil ich sie eigentlich fürs wochenbett haben wollte, allerdings ist sie plötzlich sehr komisch und abweisend, verweist mich auf ihre kollegin, und geht auf meine (höflichen) fragen zwecks rückerstattung nicht ein. ich hab den kontakt jetzt zum glück per sms gehalten, und ihre nachrichten somit schriftlich.

was kann ich machen? kann ich eine schriftliche forderung stellen? ich habe nämlich die befürchtung hier böse übers ohr gehauen zu werden. uns wächst das geld ja nunmal auch nicht aus den taschen.

danke für eure Tipps!

Beitrag von kerstini - 26.10.11 - 15:11 Uhr

Hallo,

also für mich stellt sich da die Frage warum du im KH entbunden hast? Besonders wenn du eine Hebamme mit Rufbereitschaft hattest, bzw. warum war deine Heamme nicht mit dabei?

So wie du es hier schreibst würde ich sagen deine Hebi hat Recht und du hast kein Recht auf Rückerstattung. Sie war ja (gehe ich jetzt mal davon aus) immer für Dich erreichbar. Oder gibt es noch wichtige Details die du hier vergessen hast?

Kerstin mit Ida #verliebt und Madita, Leo & #stern im #herzlich

Beitrag von littlequeen - 26.10.11 - 15:12 Uhr

Ich denke nicht das du etwas erstattet bekommst sondern das du Glück hast wenn du die andere Hälfte nichta auch zahlen musst, da die sie ja scheinbar rufbereit hattest, sie also hättest jederzeit anrufen können (wenn sie nichts davon wusste das du im KH entbindet wirst hatte sie ja quasi "nur für dich" das handy an und hat somit ihren Teil der Abmachung erfüllt) . das du dich dann anders entschieden hast ist ja nicht ihr verschulden.

Wenn ich zum Beispiel einen Hausnotrufknopf habe muss ich diesen ja auch zahlen nur für den fall der Fälle das ich ihn nutze, unabhängig davon ob er tatsächlich genutzt wird oder nicht.

Ich denke das ist bei der rufbereitschaft einer Hebamme nicht anders. Im Gegenteil, evtl. hatte sie sogar nocha usfälle deswegen wenn sie nur x Patienten für einen Zeitraum annehmen kann und du einen Platz blockiert hast mit dem sie anderweitig sonst mehr Geld (für geburt/Wochenbett) hätte verdienen können.

Lange rede kurzer sinn, ich denke nicht das du Anspruch auf die Rückerstattung hast, und wäre an deiner Stelle froh nicht noch mehr zahlen zu müssen.

Gruß littlequeen

Beitrag von senior666 - 26.10.11 - 15:19 Uhr

du mußt natürlich für die Rufbereitschaft zahlen denn die hebamme war ja rufbereit... du hast diesen "Service" nur nicht genutzt!

Schreist du auch Betrug wenn du ein Auto mietest , es dann nicht nutzt aber trotzdem zahlen mußt?

Beitrag von ahoi-brause - 26.10.11 - 19:02 Uhr

lol ich habe nicht geschrien sondern gefragt, wie du vielleicht siehst.

Beitrag von nightwitch1988 - 26.10.11 - 15:30 Uhr

hi

nein, du wirst nichts erstattet bekommen, denn deine hebamme war ja rufbereit. du hast das nur nicht genutzt. deine hebamme hat aber dennoch mit der möglichkeit leben müssen, das z.b. ihr fernsehabend durch deine entbindung usw. unterbrochen werden könnte, verstehst du? es ist rechtens, dass sie dir das geld nicht zurückzahlt.

bestellst du ein eis, isst es dann aber nicht, weil du kurz nach der bestellung von nem besseren eiscafe erfahren hast, musst du es trotzdem bezahlen.

lg

Beitrag von kathi.net - 26.10.11 - 15:48 Uhr

Das ist wie mit Versicherungen..... nur weil man sie nicht in Anspruch nimmt, bekommt man sein Geld ja auch nicht erstattet.

Beitrag von anarchie - 26.10.11 - 16:23 Uhr

Hallo!

wenn du im Gh gebären wolltest udn sie dem zur Folge rufbereit war, hat sie natürlich Anspruch auf die GANZE Pauschale.
denn diesen betrag zahlst du NICHt für die geburtshilfe(die sie ja nicht geleistet hat), sondern dafür, dass sie immer errecihbar für dich war.

lg

melanie

Beitrag von susannea - 26.10.11 - 16:45 Uhr

Ich denke, du solltest sie lieber fragen, ob du die zwetie Hälfte auch noch zahlen musst oder ob sie dir die erlässt, denn die steht ihr eigneltich auch zu.

Und was erwartest du von ihr, wenn sie sich hintergangen fühlt, was man ja wohl tun muss, wenn du sie erst hinterher informierst, dann kannst du froh sein, dass sie dir noch eine KOllegin nennt.

Beitrag von seikon - 26.10.11 - 16:52 Uhr

Habt ihr schon einen Betreuungsvertrag abgeschlossen, oder hast du ihr "einfach so" schonmal vorab die hälfte der Pauschale gezahlt?

Und wieso bist du dann doch ins KH gegangen und nicht ins Geburtshaus? Hast du das selber entschieden, oder hat deine Hebamme dir dazu geraten (und wieso ist sie dann nicht mit gekommen?).

Wenn ihr einen Vertrag abgeschlossen habt und du auf eigene Entscheidung im Krankenhaus entbunden hast, dann hat deine Hebamme sogar noch Anspruch auf die andere Hälfte der Rufbereitschaftspauschale (außer ihr habt das im Vertrag anders festgehalten).

Wenn ihr noch keinen Vertrag abgeschlossen habt, dann kannst du in der Tat die vorausgezahlte Hälfte zurück verlangen.

Habt ihr einen Vertrag gehabt und deine Hebamme hat dir geraten im KH zu entbinden, dann hat sie zwar rechtlich gesehen wohl Anspruch auf die Pauschale, aber moralisch gesehen wäre es nur fair, wenn sie dir die 150 Euro dann erstattet. Immerhin musste sie sich dann für dich ja nicht frei halten.

Beitrag von susannea - 26.10.11 - 17:16 Uhr

Wenn ihr noch keinen Vertrag abgeschlossen habt, dann kannst du in der Tat die vorausgezahlte Hälfte zurück verlangen.

Ich würde sagen, spätestens mit der Zahlugn der ersten Hälfte ist ein mündlicher Vertrag bestätigt worden bzw. ein Vertrag durch Handeln.

Beitrag von ahoi-brause - 26.10.11 - 18:59 Uhr

zunächst mal gefällt mir der Unverschämtheit Ton nicht, der hier zeitweise angeschlagen wird, der Grund ist mir in der tat schleierhaft, zumal ich kein blödchen bin und hier nur vernünftige Argumentation gewohnt bin.

zu euren tragen: ich habe nicht im geburtshaus entbunden weil ich keine Lust hatte. Natürlich nicht! Ich war zwei wochen.über dem termin, und darüber hinaus noch zwei weitere tage. Der Gesetzgeber erlaubt es hebammen nicht, nach ssw42 eine Entbindung im.geburtshaus zu leiten

Des weiteren kommt meine frage nicht von ungefähr, sie hatte uns zugesichert dass wir die pauschale erstattet bekommen falls wir unser kind dort nicht bekommen können.man möge mir also verzeihen wenn ich mit einer sensiblen blauäugigkeit davon ausgegangen bin dass die Dame ehrlich und freundlich ist. Ich konnte nicht ahnen, dass man jetzt schon von.hebammen kackfrech angeflogen wird. Beim dritten kind bin ich schlauer!

Brause (vom smartphone aus, mit grässlicher autokorrektur)

Beitrag von vwpassat - 26.10.11 - 19:26 Uhr

Warum muss man betonen "vom Smartphone aus"?

Genauso wie ich E-Mails hasse, wo drunter gsteht "gesendet von meinem IPhone".

Beitrag von goldengirl2009 - 26.10.11 - 20:34 Uhr

Böse Zungen behaupten,dass man damit Rechtschreibfehler entschuldigen möchte.

Gruß

Beitrag von seikon - 26.10.11 - 19:38 Uhr

Ich nehme an, ihr habt schriftlich einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, oder?

Also letztlich sehe ich es so, dass sich die Hebamme ja tatsächlich die vollen 4 Wochen für dich bereit gehalten hat. Es ist halt nun einfach unglücklich gelaufen, dass dein Kind sich so viel Zeit gelassen hat.

Also theoretisch hätte sie wohl auch noch Anspruch auf den Rest der Pauschale. Abhängig davon, was in eurem Vertrag steht.

Aber generell finde ich es wie gesagt nur fair, wenn du die 150 Euro nicht zurück forderst. Wäre dein Kind 3 Wochen zu früh auf die Welt gekommen würde ich das anders sehen, denn dann hat die Hebamme ja die Bereitschaft noch gar nicht angetreten. Aber in diesem Fall hat sie ja quasi ihren Teil des Vertrages erfüllt. Sie war für dich auf Abruf.

Aber eine mündliche Zusicherung wird wohl hinfällig sein, wenn es im Vertrag anders steht. Denn das zu beweisen wird für euch nahezu unmöglich sein, wenn ihr denn dann dne Vertrag so unterzeichnet habt.

Beitrag von anarchie - 26.10.11 - 19:52 Uhr

Hallo!

Seikon´s Antwort ist Nichtzs hinzuzufügen.

lg

melanie mit 4 kids

Beitrag von kerstini - 26.10.11 - 21:50 Uhr

Und solche Tatsachen hast du nicht mit deiner Hebamme besprochen?

Wenn sie die Geburt nicht einleiten darf und du ins KH musstest habt ihr doch mit Sicherheit einmal darüber gesprochen oder? #kratz

Ist mir ein Rätsel wieso man über alles mögliche sich den Mund fusselig reden kann, aber bei solche wichtigen Dingen hält man einfach den Mund und schweigt? Versteh ich nicht!

Beitrag von perserkater - 26.10.11 - 22:26 Uhr

Hast du denn in den 2 Wochen nach dem berechneten ET denn gar nicht mehr mit ihr gesprochen? Ihr werdet doch drüber geredet haben und natürlich hat man sowas schriftlich.

Auf den Gesetzestext warte ich im übrigen auch gerne. Was ist so anders bei einer Entbindung bei ET+14?

Beitrag von biene81 - 26.10.11 - 23:31 Uhr

Sehr viele Geburtshaeuser schliessen eine Entbindung nach der 42. Woche tatsaechlich aus.

LG

Biene

Beitrag von anarchie - 27.10.11 - 10:04 Uhr

ja, aber sie schrieb, dass dass gesetzlich verboten sei;-)

lg

melanie, die ein kind in der 43. ssw zuhause bekommen hat:-)

Beitrag von parzifal - 27.10.11 - 09:30 Uhr

Was wurde schriftlich vereinbart?

Kannst du die Zusage der Rücküberweisung beweisen (Zeuge etc.)?

parzifal

Beitrag von hebigabi - 27.10.11 - 18:24 Uhr

Sie hat 6 Wochen lang für dich Rufbereitschaft geschoben- dass du soweit überträgst kann niemand ahnen- und von der Regel, dass sie danach nicht dein Kind holen darf wusste ich bislang noch garnichts.

Sie hat die Rufbereitschaft absolut verdient- meine Meinung.

LG

Gabi

Beitrag von goldengirl2009 - 26.10.11 - 20:40 Uhr

Hallo,

bevor man gleich Betrug schreit sollte man sich einfach mal mit der Hebamme hinsetzen und darüber kurz reden was nun Sache ist.

Was steht dazu im Vetrag oder hast Du keinen ?

Ich würde übrigens gerne einmal den Gesetzestext lesen in welchem steht,dass Hebammen nach der 42. Woche keine Entbindung mehr im GH leiten dürfen,sicherlich hast Du dafür einen Link.

Gruß