Trennungsunterhalt.??....Trennung.......bisschen Überfordert :-)

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von naddelchen305 - 26.10.11 - 23:02 Uhr

Hi meine Lieben............

Ich weiss.....ist bestimmt die tausendste Frage über Unterhalt......

Fasse mich kurz ......

Also da mein Mann und ich uns trennen habe ich tausende Fragen......Hier aber meine wichtigsten......

Fakten.......Mein Mann,Selbstständig Nettoverdienst 3500 Euro.....Ich Netto 550 Euro....... wir haben eine kleine Tochter von 7 Jahren die bei mir wohnen wird........Ich arbeite bei meiner Firma seit 16 Jahren......seit 7 Jahren 2 Tage die Woche auf Steuerkarte ( von 8.30-19.00)

Mein Mann und Ich wollen es erstmal ohne Anwalt regeln........Daher will er mir für die kleine 400 Euro Unterhalt zahlen.........aber mein Lohn +Kindergeld+Unterhalt = Knapp 1100 Euro wird wohl nicht reichen !!!

Meine Frage : steht mir Trennungsunterhalt zu??

Ich würde gerne mehr in unserer Firma arbeiten ,habe aber keinen der sich um die kleine kümmert , da wir nur ganze Tage arbeiten dürfen !! nicht Halbtags !!!!

Könnt ihr mir weiterhelfen???

Vielen Dank schonmal eure Nadine
l ;-)

Beitrag von mallorca456 - 27.10.11 - 08:26 Uhr

Hallo,

vielleicht hilft das weiter:

dir steht auf jeden Fall Trennungsunterhalt zu...!

Der Trennungsunterhalt errechnet sich aus dem Einkommen der beiden getrenntlebenden Ehepartner :

Der Mann verfügt über ein Gesamteinkommen von : 3500 Euro

Die Frau verfügt über ein Gesamteinkommen von : 550 Euro

Bei der Berechnung der Berufstätigkeit ist der daraus resultierende Aufwand zu berücksichtigen und auszugleichen.

Für den Mann wird ein Betrag von

abgezogen 350 Euro

bereinigtes Einkommen : 3150 Euro

Für die Frau wird ein Betrag von

abgezogen 55 Euro

bereinigtes Einkommen : 495 Euro

Der Mann muss einen Betrag von 1328 € (Euro) an seine Frau zahlen ...
Für deine Tochter stehen dir 373,50€ zu, laut Düsseldorfer Tabelle ( da ist die Hälfte des Kindergelds schon abgezogen).
So hab ichs im Internet gefunden. Ob das stimmt weiß ich nicht so genau ... am besten ihr lasst euch bei einem Anwalt beraten. Das sind nur Richtwerte! Bei uns hats aber so ungefähr gepasst.

Lg und starke Nerven

Beitrag von naddelchen305 - 28.10.11 - 00:16 Uhr

Soooo viel??? Achhherjeeee.....
Wollte nur mal so ein richtwert haben ;-) ......danke.......wir wollen es ja erstmal ohne Anwalt probieren!!! Danke für deine Antwort!!!

Beitrag von senior666 - 27.10.11 - 10:24 Uhr

Trennungsunterhalt kann dir zustehen aber dir muß klar sein das mit dem Tag der Scheidung kein Cent mehr in deine Richtung fließt!

Beitrag von lichtchen67 - 27.10.11 - 10:32 Uhr

Wie ich immer wieder gerne drauf hinweise ist das schlichtweg Blödsinn.

Es wird im Einzelfall entschieden, ob auch nach der Scheidung Unterhalt für die Ex-Frau fällig ist. Und das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Lichtchen

Beitrag von senior666 - 27.10.11 - 10:49 Uhr

da sie locker mehr arbeiten kann ist das aber anzunehmen!

Beitrag von lichtchen67 - 27.10.11 - 11:12 Uhr

Da sie locker seit 7 Jahren nur Teilzeit arbeitet, ich nehme an auf gemeinsamer getroffener vereinbarung innerhalb der Ehe, ist ebenfalls anzunehmen, dass sie übergangsweise für einen gewissen Zeitraum sehr wohl Ehegattenunterhalt bekommen wird.

Der Satz "nach der Scheidung siehts Du nix" ist so schlichtweg falsch. und wird immer im Einzelfall zu betrachten sein. Neues Gesetz hin oder her.

Lichtchen

Beitrag von senior666 - 27.10.11 - 11:22 Uhr

Lichtchen, jede Trennung/Scheidung ist ja genau genommen ein Einzelfall ( ich behaupte bösartiger Weise das die Gerichte ja ausgelastet sein müssen)

Beitrag von lichtchen67 - 27.10.11 - 11:28 Uhr

Warum wirfst Du dann einfach mal so solche pauschalen Aussagen in den Raum #kratz? Die schlichtweg nicht stimmen?

Lichtchen

Beitrag von senior666 - 27.10.11 - 11:38 Uhr

weil ich es nur noch so im Bekanntenkreis gesehen habe und es auch bei mir so war (Gott sei Dank, denn meine Ex wollte gern Unterhalt haben)

Beitrag von lichtchen67 - 27.10.11 - 11:41 Uhr

Siehst Du, dann kann man schreiben "bei mir war es so".

Bei mir war es anders.. ich kenne auch andere Fälle. Es ist eben nicht automatisch so, weil es bei Dir so war. Das ist dann der feine Unterschied.

So und nun ist gut denke ich.

Lichtchen

Beitrag von naddelchen305 - 28.10.11 - 00:20 Uhr

aber es ist nicht möglich bei mir auf der Firma!!! Habe dann kein fürs Kind!!! Ist es dann auch noch so??

Beitrag von naddelchen305 - 28.10.11 - 00:17 Uhr

Hallo Senior

Von Scheidung sprechen wir ja noch gar nicht !!! Muss ja erstmal ausziehen....am We ist es soweit !!!

Wollte es nur mal generell wissen !!!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.10.11 - 11:26 Uhr

Hallo

Hat er Stk 3? Dann kann man es noch nicht ausrechnen. Denn nach der Trennung wird er 1 haben und danach wird dann der Kindesunterhalt und der Trennungsunterhalt berrechnet.

Du kannst dann in stk 2 wechseln und hast auch mehr Verdienst.

Bianca

Beitrag von lavala - 27.10.11 - 11:32 Uhr

Er ist selbständig, da hat er keine Steuerklasse bzw. hat er keinen Steuerabzug nach Steuerklasse, er muss Vorauszahlungen leisten.

Beitrag von thea21 - 28.10.11 - 10:28 Uhr

Bei einem Verdienst von ETWA 1500 zahlt der Mann knappe 250 Euro Unterhalt (ich nenne nur mal Etwazahlen)...

Willst du dich bei mehr als die Hälfte als Netto tatsächlich auf 400 Euro und du bist ausgenommen einlassen?

Beitrag von naddelchen305 - 28.10.11 - 12:57 Uhr

zu wenig??? Ich habe doch keine ahnung was mir zusteht !!!

Beitrag von thea21 - 28.10.11 - 13:10 Uhr

Ich bin der Meinung, dass es fair bleiben sollte bei aller "Wir regeln das unter uns" Moral!

Beitrag von manavgat - 30.10.11 - 16:40 Uhr

Ich würde Dir dringend empfehlen, dass Du Dich von einer Anwältin beraten lässt. Ansonsten wirst Du nämlich über den Tisch gezogen werden. Du musst ihn das ja nicht wissen lassen und musst Dich auch nicht zwangsläufig streiten.

Selbstverständlich muss er Dir Unterhalt zahlen, mindestens bis das Kind 3 ist, je nach Deinem konkreten Fall auch länger.

Gruß

Manavgat