Hallo,
wer kennt sich da aus?
LG
Kann man eine Zahnarztrechnung/Med./Brille von der Steuer absetzen?
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Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:14 Uhr
Beitrag von kathi.net - 27.10.11 - 09:18 Uhr
Ja - als außergewöhnliche Belastungen. Aber erst, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten wird.
Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:23 Uhr
Danke
Beitrag von shiningstar - 27.10.11 - 09:18 Uhr
Es gibt eine Grenze für die zumutbare Belastungsgrenze: Das sind 6 % vom Jahresbruttogehalt (beide Partner zusammen addiert, wenn gemeinsam veranlagt).
Man kann alles an medizinischen Leistungen absetzen, also auch die Zahnarzt-Rechnung. Sogar 30 Cent / km für jede Fahrt zum Arzt (egal welcher)! Rezeptgebühr, Praxisgebühr... Alles ;o) Daher immer schön Quittungen aufbewahren :)
Mit Brillen kenne ich mich leider nicht aus.
Bei uns war es wegen der künstlichen Befruchtung, hatten über 3000 € Kosten in einem Jahr und konnten einen Teil davon angeben (haben aber keine 200 € wieder bekommen).
Beitrag von susannea - 27.10.11 - 09:23 Uhr
Es gibt eine Grenze für die zumutbare Belastungsgrenze: Das sind 6 % vom Jahresbruttogehalt (beide Partner zusammen addiert, wenn gemeinsam veranlagt).
Ehrlich gesagt ärgern mich solche vollkommen unwissenden verallgemeinernden und somit teilweise falschen Antworten ziemlich!
Bei uns sinds z.B. nur 2%, die Prozentzahl ist nämlich abhängig von der Anzahl er Kidner und dem Familieneinkommen!
Brillen sind genauso anzugeben wie alle anderen Krankheitskosten!
Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:29 Uhr
Danke, dann sieht es wieder anders aus.
LG
Beitrag von shiningstar - 27.10.11 - 12:22 Uhr
Und mich ärgern solche Antworten, wo man nicht einfach sachlich bleiben kann.
Hättest ja auch einfach den Satz " ist nämlich abhängig von der Anzahl er Kidner und dem Familieneinkommen!" schreiben können ohne das Tam Tam drum herum
Beitrag von susannea - 27.10.11 - 14:53 Uhr
Nein, denn du zeigst ja auch, dass du die Hauptinformation dem Post gar nicht entnommen hast!
Wer keine Ahnung von einem Thema hat, der sollte auch nicht so tun und damit Unwissenheit weiter geben bzw. Fehlinformationen.
DAnn schreibe doch, "ich weiß es nicht wirklich, wie es ist, aber bei uns war es so."
Steuerrecht ist eben sehr komplex und deswegen eben nicht so pauschal abzuhandeln!
Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:23 Uhr
O.K. Danke, das war dann wohl nix
Beitrag von vwpassat - 27.10.11 - 09:24 Uhr
Kann man,
aber
nur wenn die zumutbare Belastung überschritten ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung
Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:29 Uhr
Dankeschön
