Kann man eine Zahnarztrechnung/Med./Brille von der Steuer absetzen?

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Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:14 Uhr

Hallo,

wer kennt sich da aus?

LG

Beitrag von kathi.net - 27.10.11 - 09:18 Uhr

Ja - als außergewöhnliche Belastungen. Aber erst, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten wird.

Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:23 Uhr

Danke

Beitrag von shiningstar - 27.10.11 - 09:18 Uhr

Es gibt eine Grenze für die zumutbare Belastungsgrenze: Das sind 6 % vom Jahresbruttogehalt (beide Partner zusammen addiert, wenn gemeinsam veranlagt).

Man kann alles an medizinischen Leistungen absetzen, also auch die Zahnarzt-Rechnung. Sogar 30 Cent / km für jede Fahrt zum Arzt (egal welcher)! Rezeptgebühr, Praxisgebühr... Alles ;o) Daher immer schön Quittungen aufbewahren :)

Mit Brillen kenne ich mich leider nicht aus.

Bei uns war es wegen der künstlichen Befruchtung, hatten über 3000 € Kosten in einem Jahr und konnten einen Teil davon angeben (haben aber keine 200 € wieder bekommen).

Beitrag von susannea - 27.10.11 - 09:23 Uhr

Es gibt eine Grenze für die zumutbare Belastungsgrenze: Das sind 6 % vom Jahresbruttogehalt (beide Partner zusammen addiert, wenn gemeinsam veranlagt).

Ehrlich gesagt ärgern mich solche vollkommen unwissenden verallgemeinernden und somit teilweise falschen Antworten ziemlich!

Bei uns sinds z.B. nur 2%, die Prozentzahl ist nämlich abhängig von der Anzahl er Kidner und dem Familieneinkommen!

Brillen sind genauso anzugeben wie alle anderen Krankheitskosten!

Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:29 Uhr

Danke, dann sieht es wieder anders aus.

LG

Beitrag von shiningstar - 27.10.11 - 12:22 Uhr

Und mich ärgern solche Antworten, wo man nicht einfach sachlich bleiben kann.
Hättest ja auch einfach den Satz " ist nämlich abhängig von der Anzahl er Kidner und dem Familieneinkommen!" schreiben können ohne das Tam Tam drum herum :-[

Beitrag von susannea - 27.10.11 - 14:53 Uhr

Nein, denn du zeigst ja auch, dass du die Hauptinformation dem Post gar nicht entnommen hast!

Wer keine Ahnung von einem Thema hat, der sollte auch nicht so tun und damit Unwissenheit weiter geben bzw. Fehlinformationen.

DAnn schreibe doch, "ich weiß es nicht wirklich, wie es ist, aber bei uns war es so."

Steuerrecht ist eben sehr komplex und deswegen eben nicht so pauschal abzuhandeln!

Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:23 Uhr

O.K. Danke, das war dann wohl nix #schwitz

Beitrag von vwpassat - 27.10.11 - 09:24 Uhr

Kann man,

aber

nur wenn die zumutbare Belastung überschritten ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung

Beitrag von michi3005 - 27.10.11 - 09:29 Uhr

Dankeschön