Hilfe beim Elterngeldantrag ....

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Beitrag von diekleine0780 - 27.10.11 - 11:15 Uhr

Hallo,

am Montag wird unser Sohn geboren und ich sitze vor dem Elterngeldantrag. Ich möchte allein Elterngeld beantragen, habe die letzten 12 Monate nur auf 400 Euro gearbeitet und wir sind nicht verheiratet.
Da ist es doch richtig, dass ich bis persönlichen Angaben auf der ersten Seite, von meinem LG keine weiteren Angaben machen brauch oder?

Dann bekomme ich ja nur den Mindestsatz von 300 Euro mtl. Den möchte ich gern auf 24 Monate splitten. Also habe ich bei Punkt 10 angegeben: halber Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit... hoffe das ist auch soweit richtig?

Was mir noch nicht so klar ist, Punkt 6. Bezugszeitraum vom 1. bis 12. Lebensmonat... oder darunter gibt es ja noch die Möglichkeit 13 oder gar 14 Monate. Wir möchte ja keine Partnerschaftsmonate nehmen nur macht mich stutzig das dort steht: mir steht die elterliche Sorge/ das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zu.
Was bedeutet das? Kann mir jemand dabei helfen und es mir erklären?

Muss ich auch beim Mindestbetrag von 300 Euro mtl. die Erklärung zum Einkommen ausfüllen? Und dann die letzten 12 Lohnabrechnungen?
Muss ich in irgendeiner Art den Mutterschutz berücksichtigen?

Ich hoffe mir kann jemand helfen... stehe total auf dem Schlauch.

Vielen lieben Dank schonmal .... #danke

Nicole

Beitrag von twisterdister - 27.10.11 - 12:44 Uhr

Du musst Deine Lohnabrechnungen mitnehmen, da das Amt ja sehen muss, ob Du überhaupt berechtigst bist.
Ansonsten mache Dir keine Gedanken über das Ausfüllen (fülle aus, was geht), gehe zu Deiner Elterngeldstelle, oder mach vorher einen Termin, und dann gehen die sowieso Schritt für Schritt mit Dir den Antrag durch.

Wir hatten auch einige Punkte offen, die Frau war nett und sehr hilfsbereit und nach 15 Minuten stand der Antrag.

Beitrag von ujn1 - 27.10.11 - 13:37 Uhr

Hallo Nicole,

zunächst mal wünsche ich Dir, dass die Geburt gut verläuft.

Wenn Dein Partner kein Elterngeld beantragen will, reichen seine persönlichen Angaben. Auf die 14 Monate wirst Du keinen Anspruch haben, da es die nur bei alleiniger elterlicher Sorge gibt, daher auch die Frage danach im Antragsbogen.

Ich würde trotz 400€ Job das einkommensabhängige Elterngeld beantragen, da bei Einkommen unter 1000€ die Ersatzquote je 2€ um 0.1% steigt. D.h. bei einem zu berücksichtigenden Durchschnittseinkommen von 400€ wäre die Ersatzquote 97%. Erst wenn Dein Durchschnittseinkommen unter 300€ lag, macht das keinen Sinn mehr und Du kannst genausogut den Sockelbetrag beantragen. Und in diesem Fall brauchst Du zu Deinem Einkommen auch keine weiteren Angaben zu machen ausser der, dass Du nicht mehr als 250.000 pro Jahr verdient hast.

Zum Mutterschutz musst Du Angaben machen, da Monate im Mutterschutz automatisch als Elterngeldmonate zählen. Und je nachdem, was höher ist (kann durch unterschiedliche Durchrechnungszeiträume abweichen), bekommst Du evtl. zum Mutterschaftsgeld auch noch Elterngeld. Das rechnet Dir das Amt aber aus.

Ansonsten kann man - zumindest hier - auch einfach mit seinen Unterlagen zur Elterngeldbehörde gehen und die sehen gleich alles durch, ob noch was fehlt.

LG

Beitrag von susannea - 27.10.11 - 15:00 Uhr

Wenn du 400 Euro verdient hast gibts 388 Euro Elterngeld, also Lohnbescheinigungen beifügen!

1-12 ist richtig, bei der anderen Frage gehts um alleinerziehende, die die 2 weitern Monate auch noch in Anspruch nehmen können!

Beitrag von diekleine0780 - 27.10.11 - 15:13 Uhr

Vielen Dank für Eure Hilfe. Hat mir schonmal sehr weiter geholfen. Ich habe nicht jeden Monat gleich verdient, würde jeden Monat Einkommensabhängig berechnet, würde ich tatsächlich 200 Euro mehr bekommen als der Sockelbetrag.

Allein erziehend bin ich ja nicht, nur weil dort steht alleinige elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das habe ich ja, da wir nicht verheiratet sind. Was bedeutet das dann?

Liebe Grüße
Nicole