Frage zu Elternzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz

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Beitrag von angeleye1983 - 27.10.11 - 14:19 Uhr

Halli Hallo,

vielleicht kann mir hier ja einer weiterhelfen. Die Sachlage ist folgende:

Ich habe im Juni 2010 meine Tochter zur Welt gebracht und danach Elternzeit für vorerst 2 Jahre beantragt. Als ich mich dieses Jahr im Mai von meinem Lebensgefährten getrennt habe, habe ich mich bei meinem Arbeitgeber informiert, ob ich vorzeitig aus der Elternzeit halbtags zurück könnte, da ich einfach das Geld brauchen könnte. Mein Arbeitgeber teilte mir daraufhin mit, dass er weder jetzt noch später eine Teilzeitstelle für mich hätte und ich zu meinen alten Vertragskonditionen nach dem Ende der 2 Jahre Elternzeit anstellen muss, und mir weiter aber auch nicht entgegenkommen wird. Außerdem hat er mir dann gleich ein zeugnis geschickt, da er weiß, dass die Kindergartenöffnungszeiten nicht mit meinen Arbeitszeiten vereinbar sind und ich mir deswegen einen neuen Arbeitsplatz suchen muss. Nun gut, ich habe dann auf anraten des Arbeitsamtes das 3. Jahr Elternzeit beantragt und musste nun vor kurzem erfahren, dass mein Chef kurz nach der Absage mir gegenüber eine Halbtagskraft unbefristet auf meinen Arbeitsplatz eingestellt hat. Des weiteren sind immer noch 3 Stellenausschreibungen von ihm online gestellt, die alle erst die letzten Tage eingestellt wurden. Die Halbtagskraft arbeitet dort auch immer noch und nutzt sogar meine Computeranmeldung. Darf er das denn einfach so machen? Darf er mir die Halbtagsstelle verwehren und dafür eine andere einstellen???

LG
angeleye

Beitrag von susannea - 27.10.11 - 15:01 Uhr

Wieviel Mitarbeiter hat dein AG?
Hat er schrifltich innerhalb von 4 Wochen die Teilzeitstelle abgelehnt?

Beitrag von angeleye1983 - 27.10.11 - 15:08 Uhr

Mein AG hat mittlerweile zwischen 10 und 15 Angstellte. Bin - was die Softwareabteilung angeht - nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Er hat die Teilzeitstelle mir gegenüber abgelehnt mit der Begründung, dass er keine Kapazitäten frei hat und zeitgleich einen neuen Arbeitsvertrag auf Teilzeit mit einer anderen geschlossen. Hätte er mir hier nicht den Vorrang geben müssen? Er kann mir doch nicht absagen, mit der Begründung, dass er derzeit keine Mitarbeiter braucht und gleichzeitig eine andere auf meine Stelle Teilzeit einstellen.

Beitrag von susannea - 27.10.11 - 15:22 Uhr

15 Mitarbeiter wären günstig ;)

Es ging nicht um die Begründung, sondern ob er es schriftlich abgelehnt hat innerhalb der Zeit ;)

Beitrag von silberfunken - 27.10.11 - 15:45 Uhr

"In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:I Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeit nehmerinnen bzw. Arbeitnehmer; I d as Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; I die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden; I dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und I der Anspruch wurde der Arbeitgeberseite sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt"

Aus dem aktuellen Leitfaden des Bundesfamilienministeriums zur Elternzeit.

Sofern dein Arbeitgeber jetzt nicht mittelfristig mehr als 15 Arbeitgeber beschäftigt, befürchte ich hast du eher schlechte Chancen.

Dies gilt leider auch für die Zeit nach der Elternzeit, sofern sich bis dato nicht der Arbeitnehmeranteil entsprechend erhöht hat und du die Stelle dann auf Teilzeit reduzieren willst.

Sorry.

Viele Grüße,

Silberfunken