welche vereinbarung greift denn nun nach der elternzeit??

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Beitrag von ninakay - 27.10.11 - 21:06 Uhr

hallo zusammen,

ich bin eigentlich bis juni 2012 in elternzeit. habe aber auf wunsch wieder mit 20 std angefangen befristet bis zum ende meiner elternzeit! was passiert denn danach? ich habe vorher auch teilzeit - allerdings auch befristet bis september 2010 - gearbeitet. mein ursprünglicher vertrag ist vollzeit. bin aber damals nach meinem ersten kind mit teilzeit wieder angefangen! was greift nun nach meiner elternzeit? der vollzeitvertrag oder meine vorherige teilzeitvereinbarung, die ja eigentlich schon abgelaufen ist? bin verwirrt! man hat mir geraten meine elternzeit nun zu verlängern! warum ist nicht ganz so klar! aber der aufwand wäre wohl geringer und ich könnte einfacher in teilzeit bleiben!

kann mir da jemand helfen und hat auch eine grundlage
vielen dank nina

Beitrag von diana1101 - 27.10.11 - 22:26 Uhr

Hallo,

dein ursprünglicher Vertrag war Vollzeit - dann Elternzeit - Teilzeit - Elternzeit bis Juni 2012 und zur Zeit arbeitest du wieder Teilzeit, richtig?

Da deine erste Teilzeit im September 2010 ausgelaufen ist, würde ich davon ausgehen, da du im Juni 2012 wieder mit Vollzeit arbeiten gehen müsstest.. oder hast du deinen Vertrag auf Teilzeit ändern lassen?
Wenn nicht, dann mach dies..

Wenn du jetzt auch in Teilzeit arbeiten gehen kannst, seh ich kein Problem darin, deinen Vertrag in Teilzeit um ändern zu lassen.

MfG Diana

Beitrag von susannea - 28.10.11 - 00:04 Uhr

Der Vollzeitvertrag!

Beitrag von ploetschi - 28.10.11 - 12:16 Uhr

Hi,

wenn ich alle Daten richtig verstanden habe, lebt dein Vollzeitvertrag wieder auf.

Was man nun raten soll, hängt von deinen Wünschen ab. Möchtest du wieder Vollzeit- oder nur Teilzeit arbeiten? Wenn du wieder Vollzeit arbeiten willst, musst du nichts machen. Willst du nur Teilzeit weiterarbeiten, wäre es schon eine Überlegung, die Elternzeit zu verlängern (wie lang ginge das noch?), und einen weitergehenden Teilzeitvertrag im Rahmen der Elternzeit auszuhandeln. Hierbei würdest du dann auch weiterhin die Vorteile der Elternzeit (wie z.B. besonderer Kündigungsschutz) genießen.

LG
ploetschi