Frage Elterngeld/ Elternzeit

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Beitrag von ayer - 27.10.11 - 23:22 Uhr

Hallo zusammen,

könnt ihr mir bitte helfen, ich schildere euch kurz den Sachverhalt:

Habe am 30.09.2010 mein erstes Kind geboren und habe ein Jahr Elternzeit beantragt und 1 Jahr auch Elterngeld bekommen bis zum 30.08.2011.

Seit dem 01.10.2011 bin ich wieder Vollzeit bei meinem alten Arbeitgeber am arbeiten. Habe gestern erfahren, dass ich wieder Schwanger bin.

Meine Frage bekomme ich jetzt nur 300 € Elterngeld bezahlt? Weil ich ja nicht 12 Monate Erwerbstätig bin??

Habe vor der Schwangerschaft 1500 € netto verdient und während der Elternzeit habe ich ca. 950 € rausbekommen und jetzt verdiene ich ca. 1600 €...

Brauche dringend eine Rückmeldung, weil die 300 € werden uns nicht reichen:-[

Beitrag von ujn1 - 27.10.11 - 23:58 Uhr

Hi,

warum solltest Du nur den Sockelbetrag bekommen? Du kennst das doch schon von Nr. 1, und beim zweiten Kind ist das nicht viel anders. Es zählen die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz, wobei Zeiten mit Mutterschutz- oder Elterngeldbezug nicht zählen.

Konkret:
Ich nehme an, Du hast entgegen den obigen Angaben bis 29.09.2011 Elterngeld bezogen (Ende des 12. Monats).
Angenommen weiterhin, Dein neuer Mutterschutz beginnt im Mai 2012.

Dann zählen für Dich die Monate Oktober 2011 bis April 2012 voll mit je 1600€.
Das sind 7 Monate. Fehlen noch 5 Monate, die von der Erwerbstätigkeit vor dem ersten Kind dazu gerechnet werden (je 1500€).

Nach Deinen Angaben solltest Du daher ca. 1000€ Elterngeld für das zweite Kind erhalten, dazu noch ca. 100€ als Geschwisterbonus, da Euer erstes Kind noch unter 3 ist.

LG, und Gute Nacht!

Beitrag von ayer - 28.10.11 - 08:33 Uhr

Ich habe bis zum 30.08.2011 Elterngeld bekommen. Habe erst am 01.10.2011 angefangen zu arbeiten. Nehmen die einfach die Berechnung vor dem ersten Kind, dass wusste ich gar icht, seit ihr da euch sicher???

Beitrag von smokefighter - 28.10.11 - 08:43 Uhr

Es werden immer erstmal zwölf Monate zurückgerechnet die in die Berechnung eingehen Monate ohne Einkommen werden mit 0 gerechnet aber Monate mit Elterngeldbezug und Mutterschutz werden gar nicht berücksichtigt und durch Monate von davor ersetzt.

Für dich bedeuted das daher das 9/2011 mit 0 Euro berechnet wird die Monate 10/2011 - Mutterschutz mit deinem aktuellen Gehalt und die fehlenden Monate werden von vor deinem 1. Kind herangezogen...

Beitrag von ayer - 28.10.11 - 08:47 Uhr

Man kann also wenn mann Elterngeld bekommt nochmal schwanger werden und man bekommt immer den gleichen Elterngeldbetrag richtig?? wie lange kann man das machen?

Beitrag von smokefighter - 28.10.11 - 09:17 Uhr

:-) So lange du willst ... und es schaffst in den kurzen Abständen schwanger zu werden ... Wie schon auch von den anderen erklärt gibt es dann auch für unter dreijährige Geschwister den Geschwisterbonus in Höhe von 10% mindestens aber 75 Euro.

Beitrag von susannea - 28.10.11 - 11:41 Uhr

DAs mit dem September 0 Euro kann nicht hinhauen, denn der 30.8. umfasst ja den ganzen Lebensmonat, also geht der bis 29.9!

Beitrag von susannea - 28.10.11 - 11:39 Uhr

Bis 30.8. kannst du kein Elterngeld bezogen haben, entweder nur 11 Monate bis 29.8. oder 12 Monate dann bis 29.9.!

Beitrag von ujn1 - 28.10.11 - 16:15 Uhr

Hi,

das mit dem 30.8. kann eigentlich nicht sein. Ich nehme an, Du hast AM 30.08. das letzte mal Elterngeld bekommen, das aber FÜR den Zeitraum 30.8. - 29.9. (12. Lebensmonat).

LG

Beitrag von susannea - 28.10.11 - 00:05 Uhr

ZUerst mal ast du sicherlich bis zum 29.9.2011 Elterngeld erhalten, das ist ganz wichtig!

Dann zählen zwar die letzten 12 Moante vor dem Mutterschutz, aber Zeiten mit Elterngeld werden nicht berücksichtigt, sondern durch Monate davor ersetzt.

Sind also Zeiten komplett aus der Vollzeit, also soviel wie beim 1. Kind und 10% davon noch oben drauf.