Hallo,
wenn mein Mann einen normalen Job hat und Abends ein Weiterbildungskolleg besucht, hat er Anspruch auf Elterngeld?
Da ich bis jetzt nur finden konnte, dass Schüler den 300€ Mindessatz bekommen und ich bisher nicht fündig wurde, ob das Gehald, welches man Vormittags verdient, als Schüler mit angerechnet wird. Darum folgende Frage:
Bekommt mein Mann, wenn er Abends das Weiterbildungskolleg besucht, trotzdem Elterngeld welches sich nach seinem Gehalt richtet und nicht nur die 300€ ?
Als unbestätigte Info habe ich noch gehört, dass man sich gar nicht Weiterbilden darf, wärend der Elternzeit, da man sich ja um das Wohl und die Erziehung des Kindes kümmern soll.
Vielen dank und Gruß,
Ria
Elterngeld als "Schüler"
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von ria28 - 28.10.11 - 13:11 Uhr
Beitrag von littlequeen - 28.10.11 - 13:33 Uhr
Elterngeld bekommt dein Mann wenn du keines bekommst, oder ihr euch (zusammen) 14 Monate aufteilt. Den Sockelbetrag von 300€ bekommt man meines wissens nach immer, da gibt es keine Sonderregelung für Schüler.
Abgesehen davon wird JEDES Einkommen was man hat zur Berechnung von Eg herangezogen. Arbeitet man mehr als 30 Stunden in EZ, hat vor der Geburt nicht oder nur sehr wenig gearbeite dann bekommt man die 300€ Sockelbetrag.
