Hi,
mein Mann baut High-Tech-Möbel in Büros auf und ist täglich im Umkreis von 150 km unterwegs.
Er weiß NIE,wann er nach Hause kommt-seine "normale" Arbeitszeit ist bis 17 Uhr,aber es ist JEDEN Tag alles drin,von 14-24 Uhr.
Er weiß auch 2 Stunden vorher nicht,wann er da sein wird-ständig kommt was dazwischen oder er muß,wie jetzt noch mal 70 km losfahren,obwohl ja gleich Feierabend ist und wer braucht übers Wochenende noch BÜROmöbel???
Schließlich ist er ja kein NOTARZT und es stirbt jemand,wenn er nicht arbeitet 
Einplanbare Überstunden werden NIE oder seltenst angekündigt- ich könnte k....!
Schließlich hat man(n) ja auch noch ein Privatleben oder muß mal zum Arzt oder z.B. ich möchte wieder arbeiten abends, nach der eigentlichen Arbeitszeit von meinem Mann..
Wem gehts genauso und wie sieht das RECHTLICH aus??
Müssen VORHERSEHBARE Überstunden angekündigt werden?
Danke und lG!
UmFrage und wie siehts rechtlich aus- Arbeitszeiten und Überstunden...
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Beitrag von alnoju - 28.10.11 - 16:25 Uhr
Beitrag von witch71 - 28.10.11 - 16:41 Uhr
Rechtlich sieht es so aus, dass im Arbeitsvertrag häufig Regelungen bzgl. Überstunden zu finden sind. Vielleicht schaut Ihr mal, ob dort eine Klausel zu finden ist. Sofern die nicht gesetzwidrig ist sollte Dein Mann sie einhalten. Ansonsten könnte er ja mal mit seinem Chef sprechen und diesen mal fragen, ob man zukünftig nicht die Überstunden vorhersehbarer ankündigen kann.
Wie feiert er die Überstunden denn normalerweise ab? Vielleicht kann er ja an einigen festen Tagen regulär Schluss machen, damit Du an diesen Tagen arbeiten gehen kannst.
Beitrag von vwpassat - 28.10.11 - 17:59 Uhr
Ohne den Vertrag zu kennen, kann man hier keine qualifizierte Antwort geben.
Auf jeden Fall ist in dieser Branche der Kunde König, und wenn der Chef Deines Mannes hier zuviele Aufträge annimmt, selbst zuwenig Personal vorhält, wird sich an der Situation nichts ändern. Da bleibt nur neuen Job suchen.
Wird er denn wenigstens entsprechend entlohnt?
Beitrag von myimmortal1977 - 28.10.11 - 18:35 Uhr
Ich weiß nur um eine genauere definierte Gesetzeslage, wenn es um die Menge der monatlichen Überstunden geht und um die maximale tägliche zulässige Arbeitszeit und um die Vergütung oder das Abfeiern von Überstunden.
Ein Gesetz über Vorankündigung oder Vorkalkulation von Überstunden gibt es meiner Meinung nach nicht.
Also könntet Ihr Euch nur an Punkten wie:
- Dauer der täglichen Arbeitszeit (wenn maximale zulässige Stunden überschritten werden)
- Menge der monatlich anfallenden Überstunden
- Vergütung bzw. Abfeiern von Überstunden
aufhängen.
Ansonsten reagieren Arbeitgeber generell auf dieses Thema like "friss oder stirb". Sprich muckst Du auf, bist Du draußen.
Hätte den Vorteil, dass Du Deinen Mann 24 Stunden zu hause hättest 
Euch viel Glück!
