Wohngeld und Kinderzuschlag?

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Beitrag von aquene - 28.10.11 - 17:22 Uhr

Huhu ihr Lieben,

nach viel zu langer Zeit, ist es jetzt endlich soweit....
ab Dezember habe ich wieder Arbeit! :-)

Es ist eine Teilzeit-stelle mit 20-25 Wochenstunden mit einem 1-Jahres-Vertrag.

Abgesehen davon dass ich mich total freue endlich nicht mehr so sinnfrei zuhause zu hocken, sitze ich jetzt natürlich auch hier und grüble was ich dann am besten wo und wie beantrage und zu tun habe.

Bisher war/bin ich mit meinem Sohn zusammen noch im ALG2-Bezug.

Da gabs nicht viel zu überlegen....er bekommt Kindergeld und Unterhalt vom Vater, und ich habe ALG2 beantragt und bekommen.

Nun werde ich voraussichtlich ca. 600 Euro netto verdienen im Monat.
Wenn mich nicht alles täuscht kann/müsste ich ja dann noch Wohngeld zusätzlich beantragen.

Jetzt habe ich aber vom Kinderzuschlag gelesen....wie ist das nun?

Kann man beides parallel beantragen?

Leider gibt es ja immer keine Stelle die einen darüber direkt beraten kann.

Wäre dankbar für Tipps...

LG

Beitrag von hedda.gabler - 28.10.11 - 17:32 Uhr

Hallo.

Kinderzuschlag wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen, bzw nur minimal. Der Kinderzuschlag beträgt höchstens 143,- und der Unterhalt wird voll angerechnet, wenn der Kindsvater also mehr Unterhalt als 143,- zahlt, gibt es keinen Kinderzuschlag mehr.
Du kannst das aber hier auch ausrechnen:
http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php

Du solltest einfach die "Mitteilung über Veränderungen Arbeitslosengeld II" (das letzte Formular) mit dem Einkommensbescheinigung (ist auch bei den Formularen dabei) und Deinem Arbeitsvertrag beim JobCenter abgeben.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
Entweder bekommst Du ergänzend Alg II oder das Jobcenter wird Dir sagen, dass Du Wohngeld beantragen sollst. Meistens ist es dann so, dass das JobCenter weiterbezahlt, bis der Wohngeldantrag bearbeitet ist und sich ihre Auslagen direkt vom Wohngeldamt zurückholen.

Du solltest außerdem darauf achten, dass Du Dein erstes Gehalt, was ja rückwirkend bezahlt wird, nicht zum letzten des Monats sondern zum 1. des nächsten Monats bekommst. Wenn Du es zum letzten des Monats bekommst, musst Du das Alg II, das ja im voraus bezahlt wird, zurückbezahlen. Weise gleich deutlich darauf hin, wann Du Dein Gehalt bekommt, damit sich die Leistungsabteilung das Zuflussprinzip hält.

LG

Beitrag von lilianliddy - 28.10.11 - 19:24 Uhr

Du wirst schon allein mit der Tatsache, dass du Unterhalt vom Kindsvater erhältst keinen Kindergeldzuschlag bekommen.

Die Voraussetzung von 600,00 € Netto als Alleinerziehende hättest du.

Du wirst wahrscheinlich weiterhin ALG II bekommen in Kombination mit Wohngeld.

LG