hallo zusammen!
ich habe ein paar jobs bekommen, die ich als freie mitarbeiterin bearbeite. ich schreibe also monatlich oder projektbezogene rechnungen ohne mehrwertsteuer. meine frage ist, wie läuft das mit der krankenversicherung? ich bin gerade noch in elternzeit, also versichert. zuvor habe ich als angestellte gearbeitet und war dort über den ag versichert.
weiß jemand ist bei kleinunternehmern?
danke und grüße
m.
freiberufliche tätigkeit und was das so alles bedeuted.. fragen, fragen
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Beitrag von milimi123 - 28.10.11 - 17:50 Uhr
Beitrag von shiningstar - 28.10.11 - 20:19 Uhr
Willst Du selbständig bleiben? Wenn ja, musst Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Beitrag von milimi123 - 29.10.11 - 10:37 Uhr
hallo,
ich denke nicht, ich würden wenn dann neben meiner halben stelle (sozialversichert) noch freiberuflich tätig sein, aber ich glaube dann ist es ebenfalls kein problem. es geht nur um die zeit die ich jetzt noch in der elternzeit bin.
danke
m
Beitrag von lavala - 28.10.11 - 23:42 Uhr
Warum schreibst Du die Rechnungen ohne Umsatzsteuer, hast Du die Kleinunternehmereigenschaft vom FA bestätigt? Übst Du Tätigkeiten aus, die umsatzsteuerbefreit sind? Wenn nicht, wird das FA Dich im nächsten Jahr kräftig zur Kasse bitten.
Spätestens am ersten Tag nach der Elternzeit bist Du nicht mehr krankenversichert und muss Dir eine Krankenversicherung fsuchen, wenn Du nicht wieder ins Angestelltenverhältnis zurückkehrst.
Beitrag von milimi123 - 29.10.11 - 10:39 Uhr
hallo,
auf anfrage beim finanzamt wurde mir gesagt, das ich mich zwar anmelden muß, aber da ich nicht über die grenze von 17.000 (1.jahr) und 50000 (danach) kommen werde, wird das problemlos gehen mich als kleinunternehmer anzumelden.
was nach der elternzeit ist, ist momentan irrelevant. denn geplant ist, dass ich wieder bei meinem ag einsteige.
ach mehrwertsteuer, nicht umsatzsteuer.
danke
Beitrag von lavala - 29.10.11 - 18:02 Uhr
Umsatzsteuer ist der amtliche Begriff, der im Steuerrecht verwendet wird. Es heißt auch Umsatzsteuererklärung und nicht Mehrwertsteuererklärung.
Beitrag von milimi123 - 30.10.11 - 07:54 Uhr
, danke du hast mir sehr geholfen!
Beitrag von tabea33 - 30.10.11 - 09:59 Uhr
Jeder Unternehmer bis zu den gesetzlichen Umsatzgrenzen hat ein Wahlrecht, ob er als Kleinunternehmer gelten will oder für die Regelbesteuerung optiert. Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Der Unternehmer ist dann 5 Jahre an diesen Antrag gebunden.
Bitte erst das Gesetz lesen (hier: § 19 Umsatzsteuergesetz).
Gruß Tabea
