ich verstehe das nicht

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Beitrag von sternenschnee - 28.10.11 - 19:09 Uhr

Hallo,
ich bekomme Wohngeld und Unterhaltsvorschuß für meine Tochter.Ich selber bekomme Harz 4.So Harz 4 und Unterhaltsvorschuß bekommt man immer für 6 Monate bewilligt und muss dann wieder neu beantragt werden.Aber das Wohngeld läuft immer einen Monat schon vorher aus,wie das bei Harz 4 und beim Unterhaltsvorschuß.Wohngeld wurde bis ende Oktober bewilligt und Harz 4 und Unterhalt bis ende November.Also bekomme ich 1 Monat kein Wohngeld,weil ich erst im November die neuen Anträge stellen muss für Unterhalt und Harz 4.Wenn die neuen Bescheide dann da sind,erst dann kann ich wieder neu Wohngeld beantragen.Also muss ich immer 1 Monat ohne Wohngeld klar kommen.Jetzt wurde mir gesagt das ich Wohngeld immer 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraum neu stellen muss.Aber warum bewilligen die es nicht so wie beim Unterhalt und bei Harz 4 sondern lassen es immer 1 Monat vorher auslaufen.Ich muss doch erst die neuen Bescheide abwarten,vorher kann ich doch kein Wohngeld beantragen.Ich blicke da gerade einfach nicht mehr durch.#zitter

Bevor hier geschimpft wird,ich lebe alleine mit meiner Tochter,sie ist 13 Monate alt und Chronisch sehr krank.Es hat sich soweit verschlimmert,das sie nicht fremdbetreut werden kann und jetzt auch eine Pflegestufe für sie beantragt werden soll.

Beitrag von vwpassat - 28.10.11 - 19:59 Uhr

""Bevor hier geschimpft wird,ich lebe alleine mit meiner Tochter,sie ist 13 Monate alt und Chronisch sehr krank.Es hat sich soweit verschlimmert,das sie nicht fremdbetreut werden kann und jetzt auch eine Pflegestufe für sie beantragt werden soll. ""

Und???

Willst Du jetzt deswegen eine Sonderbehandlung?

Beitrag von anarchie - 28.10.11 - 20:02 Uhr

du bist menschlich echt daneben.

Beitrag von vwpassat - 28.10.11 - 20:07 Uhr

Ich nehm das mal als Kompliment.

So tragisch das alles sein mag, es gibt nunmal geltendes Recht, und das gilt für alle. Jeder will für sich eine extra Wurst - das funktioniert so nicht.

Beitrag von sternenschnee - 28.10.11 - 20:17 Uhr

es geht hier nicht darum,das ich Sonderrechte haben möchte,das ist blödsinn.Aber ich kann aufgrund der Situation meiner Tochter noch nicht arbeiten,da sie noch nicht fremdbetreut werden kann.Das war die Erklärung warum ich noch nicht arbeite.Und das geltende Recht gibt mir in dieser Hinsicht auch Recht und ich darf mein Kind selber pflegen.Wenn sie ihre Op´s alle gut überstanden hat,wird ihr Gesundheitszustand stabiler sein und sie kann dann auch fremdbetreut werden.
Und was heißt hier extra Wurst?Du denkst nicht nach wenn du schreibst.Ich würde alles tuen,damit wir ein normales Leben führen können,das meine Tochter gesund wird,aber es ist nicht so und sie ist sehr krank.Was hat das mit Extra Wurst zu tuen?Glaubst du ich habe mir das ausgesucht um extra Würste zu bekommen?
Das ist schon ganz schön armselig dein Verhalten

Beitrag von vwpassat - 28.10.11 - 21:24 Uhr

Du hast mich völlig falsch verstanden.

Ich will keine Erklärung, warum was wie ist. Bis das Kind 3 ist, darf z.B. jeder das Recht nutzen, nicht zu arbeiten.

Darum geht es gar nicht.

Aber die Antragsstellung auf den Behörden ist halt kaum beeinflussbar. Da musst Du durch.

Beitrag von silbermond65 - 29.10.11 - 00:03 Uhr

Es ging ihr überhaupt nicht darum,daß sie Sonderrechte will ,sondern eher darum,daß hier sofort auf jedem herumgehackt wird,der ALG 2 bezieht.
Darum hat sie den Grund dazu geschrieben ,warum sie vom Amt lebt.

Beitrag von anarchie - 29.10.11 - 11:08 Uhr

wenn geltendes Recht dein Parameter ist, dann ist es für dich ja völlig ok, das sie zuhause ist.
Das deutsche Recht ist da nämlich ganz deutlich: natürlich kann sie - auch auf Kosten der Allgemeinheit - 3 Jahre bei ihrem Kind bleiben.

Und sie schrieb ja nicht von ihrer Tochter, um eine Extra-Wurst zu bekommen, sondern um zu erklären, warum sie noch nicht wieder abeitet.

Beitrag von biene81 - 28.10.11 - 22:55 Uhr

Du bist echt nicht mehr bei Trost, Rudi!

Beitrag von schullek - 29.10.11 - 21:43 Uhr

wie traurig, wenn man nicht den hauch von empathie mit einem anderen menschen haben kann.

Beitrag von rittmeisters - 28.10.11 - 20:02 Uhr

Du kannst doch Wohngeld ganz normal Beantragen und deinen ALG 2 Bescheid der laufenden Leistung einreichen, in diesem steht ja wann es ausläuft und kannst denen ja dann sagen sobald dein neuer Bescheid von der Agentur für Arbeit kommt, du ihn dann einreichen wirst, es sich aber vorraussichtlich eh an deiner Lebenssituationen sich nix ändert also die Leistungen gleich bleiben werden....

Mit Wohngeld habe ich leider wenig Erfahrung, da wir dies nicht bekommen... Aber ich denke das es so doch Funktionieren müsste!!!

Beitrag von silbermond65 - 29.10.11 - 00:01 Uhr

Du kannst doch das Wohngeld ganz normal beantragen .Da mußt du die anderen Bescheide nicht abwarten.
Kannst du nachreichen.

Beitrag von hoeppy - 30.10.11 - 06:44 Uhr

Du kannst den neuen Antrag bereits einige Zeit vor Ablauf des Wohngeldes stellen.
Es zählt der Tag der Antragstellung.
Wenn dann der neue ALGII Bescheid da ist reichst Du diesen einfach nach. So bekommst Du das Geld zumindest nachbezahlt.

Wir waren vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation nur das es bei uns Kinderzuschlag und Wohngeld war.
Und die Wohngeldstelle hat den Antrag auch erst weiterbearbeitet als der Bescheid von der Familienkasse da war.
Damals hat das allerdings nicht 4 Wochen gedauert sondern wir haben 13 Wochen gewartet.

Und trotzdem bekamen wir dann einen Batzen Wohngeld für 3 Monate auf einmal. Aber durch die frühe Antragstellung geht so kein Monat veroren.

LG Mona