Hallo,
leider wurde mein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit gekündigt. Kann mir jmd. sagen ob der Anspruch neu berechnet wird oder ich mein ALG 1 aus 2009 bekomme? Dieses wäre wesentlich höher als der neue Anspruch
Hier die Daten:
01.12.08-13.05.09 ALG 1 Bezug (Anspruch 365 Kalendertage)
14.05.09-31.10.11 angestellt bei einer Zeitarbeitsfirma
17.10.10-16.10.11 Elternzeit
ab 01.01.11 arbeitslos
Danke und LG
ALG I
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Beitrag von montana82 - 29.10.11 - 00:05 Uhr
Beitrag von montana82 - 29.10.11 - 00:06 Uhr
ich meinte ab 01.11.11 arbeitslos
Beitrag von susannea - 29.10.11 - 08:35 Uhr
DA die Elternzeit komplett als Anwartschaftszeit zählt, hast du ja seit 14.5.2009 Anwartschaftszeiten gehabt und somit bist du bei über 24 Moanten (12 würden ja schon reichen für einen neuen Anspruch) und es wird neu berechnet werden, allerdings wohl fiktiv, weil du ja keine 12 Monate mit Einkommen hast.
