Anträge bei befristetem Arbeitsvertrag (Schwangerschaft & Alleinerziehend)

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Beitrag von nick-nack - 29.10.11 - 13:18 Uhr

Hallo! :-)

Folgendes Problem, wo ich nicht weiß wie und wo ich anfangen soll:

Mein Kind kommt im Februar und mein Arbeitsvertrag läuft zum Juni 2012 aus. Eine Verlängerung wird´s wohl nicht geben!

Die Elternzeit beantrage ich bis der Vertrag ausläuft, richtig?

Mit der Pro Familia hatte ich bereits gesprochen, dass wenn ich arbeitslos werde, ich dann Elterngeld bekomme, für 12 oder 14 Monate, und anschließend ALG1.

Ist doch so, oder habe ich mich da verhört?

Können Baby und ich dann nur vom Elterngeld leben, mit Kinder- und Unterhaltsgeld?

Ich möchte einfach keine innerliche Panik kriegen, wenn ich an die Zukunft denke und auch nichts vergessen :-( Mir kommt das so viel vor mit den ganzen Anträgen.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen und mir erklären worauf ich noch achten muss.

Vielen Dank im voraus #winke

Beitrag von senior666 - 29.10.11 - 13:42 Uhr

denk dran: AlGI bekommst du nach dem Jahr Elternzeit nur wenn die Betreuung gesichert ist und du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst! Sonst gibt es AlGII

Beitrag von miau2 - 29.10.11 - 18:55 Uhr

Hi,
Unterhalt muss der kindsvater (wenn er denn kann) sowohl für das Kind als auch in den ersten 3 Lebensjahren für dich zahlen. Der fürs Kind geht m.W. nach vor (auch, wenn er noch anderen Nachwuchs hat und halt dann, wenn er nicht alle Ansprüche erfüllen kann).

Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, ggfs. ALGII, Wohngeld ODER Kinderzuschlag - das wären die Möglichkeiten, die ich kenne. Deine Unterhaltsansprüche und die deines Kindes sollten natürlich vorher geprüft werden - wäre ja irgendwie unfair, den Steuerzahler Kinderzuschlag zahlen zu lassen, wenn ein unterhaltpflichtiger zahlen kann.

ALGI gibt es nur, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also die Betreuung gesichert ist. Kümmere dich jetzt schon drum, wenn du auf "Krippe" oder "Tagesmutter" angewiesen bist.

Sprich mit deinem AG, ob er dich vielleicht im Anschluss an eine Elternzeit wieder einstellen wollen würde. Vielleicht bist du ja eigentlich doch unentbehrlich.

Denn: warum immer gleich alle "dann gibt es ALGI" denken ist mir nicht wirklich klar. bevor ich daran denke, irgendwann ALG1 zu beziehen würde ich erst mal versuchen, einen neuen Job zu finden (im Anschluss an die "Elternzeit", wobei die ja automatisch mit dem Job ausläuft - wie lange du Elterngeldanspruch hast ist eine andere Frage).

Ob du von Eltern- und Kindergeld und Unterhalt leben kannst kann dir niemand beantworten, wenn du den Maximalsatz Elterngeld erhältst und nicht gerade 1500 Euro Kaltmiete zahlst sollte das drin sein. Wenn du nur den Mindestsatz erhältst wird es wohl eher noch andere Ansprüche geben. Und zwischen 300 Mindest- und 1800 Höchstsatz liegt ja auch noch eine viel zu breite Spanne, um pauschale Antworten geben zu können.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von susannea - 29.10.11 - 22:38 Uhr

"Die Elternzeit beantrage ich bis der Vertrag ausläuft, richtig?"
Richtig.

"Mit der Pro Familia hatte ich bereits gesprochen, dass wenn ich arbeitslos werde, ich dann Elterngeld bekomme, für 12 oder 14 Monate, und anschließend ALG1." Wenn du dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehst, dann ja.

Beitrag von ballroomy - 30.10.11 - 15:40 Uhr

Wenn Du alleinerziehend bist, dann bekommst Du 14 Monate Elterngeld.

ALG 1 erhälst Du nur, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Du musst dann eine Betreuung für Dein Kind nachweisen.

Kindergeld (184 Euro im Monat) bekommst Du ab dem Monat der Geburt.

Alles Gute

ballroomy

Beitrag von nick-nack - 31.10.11 - 12:31 Uhr

Danke schon mal für die Antworten.

Warum ich ans ALG1 denke ist, weil ich eigentlich vorhatte, max. 2 Jahre zu Hause zu bleiben. Und das Elterngeld für 2 Jahre zu beantragen wäre etwas zu wenig zum leben. Über Arbeit mache ich mir keine Sorgen. Da ich in der Pflege tätig bin, wird da immer gesucht :-)

Nach einem Krippenplatz werde ich demnächst Ausschau halten und dem Arbeitgeber dem Wisch für die Elternzeit geben.

Muss ich sonst noch zur Krankenkasse??

Ich weiß, dass ich im Moment nicht viel machen kann. Die ganzen Anträge können erst nach der Geburt abgegeben werden. Möchte wie gesagt später nur nichts vergessen... #zitter

Beitrag von nick-nack - 02.11.11 - 13:59 Uhr

... da fällt mir noch was ein.
es heißt, ich kann ALG1 beziehen, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, heißt es also, dass es sein kann, dass ich gleich wieder arbeiten soll/ muss?

wie geschrieben wollte ich ja 2 Jahre zu Hause bleiben...

ich hoffe, es antwortet mir noch wer! :-)