Hallo
Kurz zur Erklärung: War bei meiner Anwältin wegen Unterhalt vom KV; sie hat ihn angeschrieben um Belege zur Einkommens-Situation zu fordern,hat er aber nicht geschickt.
Läuft jetzt übers Gericht. Ich hab einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Grad hab ich Post aus dem Briefkasten, und da war ein Schreiben vom Gericht dabei,mit folgendem Inhalt:
1.Es wird festgestellt,dass mangels Vorschusszahlung der Antrag entsprechend§14 FamGKG als bedingt von der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erhoben gilt und zunächst das Verfahrenskostenhilfeprüfverfahren eingeleitet wird.
2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben,binnen zwei Wochen zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag der Antragsteller Stellung zu nehmen.
So,was bedeutet das jetzt??Bekomme ich Prozesskostenhilfe oder nicht? Kann mir da jemand helfen,das zu "übersetzen"?
Danke schon mal
LG Manu
Schreiben vom Amtsgericht
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Beitrag von blind-date - 29.10.11 - 17:21 Uhr
Beitrag von moesha1409 - 29.10.11 - 17:55 Uhr
Hallo Manu,
im Verfahrenskostenhilfeprüfverfahren wird geprüft, ob du berechtigt bist diese zu erhalten. Sprich dein Ex soll sich dazu äußern, ob du vielleicht noch irgendwie die Tausender einer verstorbenen Tante rum liegen hast und daher unberechtigt Verfahrenskostenhilfe beantragt hast 
Das ist ein ganz normales Vorgehen.
LG
Moesha1409
Beitrag von blind-date - 29.10.11 - 18:44 Uhr
Hallo
Aber ich mußte ja schon meine Finanzen offenlegen.Lohnabrechnungen einreichen und sämtliche Belege über Versichrungsbeiträge und so Scherze.
Können die sich da dann kein eigenes Bild machen?
Was mach ich,wenn mein Ex mich in die Pfanne hauen will und sagt ich hätte z.B. was geerbt (was nicht der Tatsache entspricht). Oder er sich sonst irgendwas einfallen läßt??
Wie lange kann sich sowas eigentlich hinziehen? War letztes Jahr um diese Zeit bei meiner Anwältin wegen dem Unterhalt.
LG Manu
Beitrag von moesha1409 - 29.10.11 - 20:33 Uhr
Im Grunde könnte er dich in die Pfanne hauen, aber eben auch inhaltlich. Soll heißen das er den Inhalt deiner Klage als unberechtigt hinstellt. Dann liegt es an deiner Anwältin ordentlich vorzutragen, so dass du Verfahrenskostenhilfe bekommst, deine Anwältin beigeordnet wird und dann alles seinen normalen Gang nimmt.
Ich wünsche dir alles Gute und das jetzt endlich mal etwas passiert.
Wieso dauert das alles schon so lange ?
Hat deine Anwältin jetzt den Unterhalt eingeklagt oder hat sie eine Auskunftsklage gemacht ? Weil du hattest ja geschrieben das dein Ex seine Auskunft über Einkünfte etc. nicht beigebracht hat. Geht es um Unterhalt für Dich oder für ein gemeinsames Kind bzw. Kinder ?
Liebe Grüße
Moesha1409
Beitrag von blind-date - 29.10.11 - 20:55 Uhr
Hallo
Es geht um Unterhalt für die Große. Für die zwei Kleinen bekomme ich UVG.
Wenn ich recht weiß ist das jetzt Auskunftsklage.Weil er ja die Unterlagen nicht einreicht.
Und dann muß ja das mit dem Unterhalt erst berechnet werden.
Wir können auch gerne über PN weiterschreiben.
LG Manu
Beitrag von manavgat - 30.10.11 - 10:21 Uhr
Schreib zurück:
Leider verstehe ich ihr Schreiben in keinster Weise. Bitte übersetzen Sie ihr Amtsdeutsch in allgemeinverständliches Deutsch.
unglaublich!
Gruß
Manavgat
Beitrag von sarahg0709 - 30.10.11 - 11:45 Uhr
Hallo,
wenn Du den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hättest, wärest Du wahrscheinlich um das Prüfungsverfahren rumgekommen.
So wird Dein KV aufgefordert, zu Deinem Antrag auf Prozesskostenhilfe Stellung zu nehmen, sprich, er soll sagen, ob er meint, dass Du genug Geld auf der hohen Kante hast, um das selber zu zahlen.
Ist ärgerlich, umständlich, aber nicht zu ändern. Das Räderwerk der Gerichte mahlt sehr langsam.
LG
