elterngeld 2. kind

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Beitrag von bacardi - 29.10.11 - 21:03 Uhr

hallo ihr lieben

hab da mal ne frage.ich bin nun nach langer planung wieder schwanger in der 7. woche.
nun bin ich am 31.7. wieder angefangen zu arbeiten nach 3 jahren und nun meine frage.

muß ich volle 12 monate wieder arbeiten um das volle elterngeld zu bekommen oder bekomme ich nur den mindestsatz von 300 euro.

habe am 15.6 geburtstermin und war dann nur 10 monate wieder voll am arbeiten und ich würde es echt unfair finden wenn ich nur den mindestsatz bekommen würde.

könnte mir hier jemand sagen wie das genau läuft?

danke schonmal im vorraus

Beitrag von susannea - 29.10.11 - 22:35 Uhr

Ob du den Mindestsatz oder mehr bekommst hängt davon ab, wieviel du bis zum Mutterschutz (bis April also) verdient hast.
Wenn du je Monat mehr als 9 Moanten je mehr als 600 Euro Einkommen hattest, gibts auch mehr als den Sockelbetrag!

Beitrag von littlequeen - 30.10.11 - 02:00 Uhr

Das Eg berechnet sich aus den 12 Monaten vor der Geburt , wobei Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde durch Monate vor diesem Zeitraum ersetzt werden.

Also bei dir wären es 3x 0 € (wenn die vorher nicht gearbeitet hast) und 9x x€ (Verdienst von jetzt)

Angenommen du verdienst momentan mehr als 1200€ wäre dein EG 65% von 9/12 deines jetzigen Gehalts. Oder anders gesagt 48,75% deines jetzigen (bereinigten) Gehalt wird dein EG betragen.

Solltest du weniger als 1200€ verdienen erhöht sich der Prozentsatz je nach Minderverdienst etwas.

littlequeen

Beitrag von miau2 - 30.10.11 - 10:07 Uhr

Hi,
wieso unfair? Kapier ich nicht. Warst du denn gezwungen, die drei Jahre zu hause zu bleiben?

Das EG wird bei allen gleich berechnet. Die 12 Monate vor Beginn vom Mutterschutz zählen. Wenn darin noch Monate deiner alten Elternzeit liegen werden die mit 0 eingerechnet. Ob du damit mehr als 300 Euro im Monat bekommst kannst du dir dann leicht selbst ausrechnen.

Viele grüße
miau2

Beitrag von bacardi - 31.10.11 - 13:02 Uhr

hallo
ich mußte leider meine 3 jahre einhalten da mein arbeitgeber für die drei jahre eine neue eingestellt hatte und sie nun gehen mußte da ich ja wieder angefangen bin zu arbeiten.

Beitrag von miau2 - 31.10.11 - 16:12 Uhr

Na ja, wenn du von vornherein nur 2 Jahre angemeldet hättest (wie z.B. auch auf den offziellen Seiten empfohlen) hättest du auch nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen können. Dann wäre die Ersatzkraft halt für 2 statt 3 Jahre eingestellt worden. Abgesehen davon gibt es mind. ein Gerichtsurteil (ob endgültig weiß ich nicht), das besagt, dass Frauen nach 2 Jahren das Recht auf Rückkehr haben, egal, ob sie 3 Jahre angemeldet haben oder nicht.

viele Grüße
Miau2