zwei Jobs (geringfügig) zwei LSK? Abgaben?

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Beitrag von aleasmama - 29.10.11 - 23:04 Uhr

Hallo,

nachdem mein Sohn am 05.10. ein Jahr geworden ist, gehe ich wieder arbeiten. Ich arbeite in einem Sonnenstudio ( ca. 33 Std im Monat) und zum 01.11. wurde mir ein Job in einem integrativen Kindergarten (bis Januar monatlich ca. 36 Std. Danach bekomme ich mehr Std.) angeboten.
Nun sagte meine Schwägerin, ich benötige dafür zwei Lohnsteuerkarten und da ich in Lohnsteuerklasse 5 bin, würde ich unheimlich Steuern zahlen müssen. Ist es tatsächlich so, dass man bei zwei geringfügigen Jobs Steuern zahlt?

Könnt ihr mich allgemein über die Situation aufklären?

LG Julia

Beitrag von ujn1 - 30.10.11 - 00:06 Uhr

Hallo Julia,

bleibst Du in Summe unter 400€ monatlich, ändert sich nichts. Wenn Du in Summe der beiden geringfügigen Beschäftigungen die 400€ überschreitest, bist Du steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Hast Du noch einen sozialversicherungspflichtigen "Hauptvertrag" (der kann auch wegen Elternzeit ruhen), dann musst Du nur Beiträge aus dem zweiten Job abführen, der erste bleibt in diesem Fall unberücksichtigt, Ansonsten aus beiden Tätigkeiten..

Für die Sozialversicherung gilt: Hast Du nur die beiden 400€-Jobs, landest Du in Summe bei nicht mehr als 800€ und damit in der Gleitzone für die Sozialversicherungsbeiträge.

Für die Steuer gibt es zwei Möglichkeiten: pauschale Besteuerung mit 20%, oder nach Lohnsteuerkarte. Günstiger dürfte mit Lohnsteuerkarte sein. Wenn Du in beiden Jobs die 400€ verdienst, zahlst Du für den ersten Job mit StKl. V um die 35€ Steuern, für den zweiten, der dann ja in Klasse VI ist, ca. 50€ Steuern, d.h. Du liegst deutlich unter den 20% der Pauschalbesteuerung.

LG

Beitrag von carochrist - 30.10.11 - 12:58 Uhr

Wieviel verdienst du jeweils bei den Jobs?

Wenn es 2 Minijobs sind, dann wird der erste Job als Minijob behandelt (also ohne Abzüge) und der zweite Job wird als "normaler" Job behandelt. D.h. volle Abzüge in der SV und du musst deine Lohnsteuerkarte dort abgeben. Falls dein erster Job schon auf Lohnsteuerkarte läuft, dann brauchst du noch eine zweite Lohnsteuerkarte. Die zweite LSt-Karte hätte dann die Steuerklasse 6. Mit der bezahlst du dann noch mehr als mit der 5. Würde mich mir also gut überlegen.