Exfrau will Unterhaltsvorschuß vom Amt obwohl sie seit Jahren in einer festen Beziehung lebt

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Beitrag von angelie1968 - 30.10.11 - 18:18 Uhr

Hallo alle.
Folgendes Problem. Exfrau will Mutwillig das Jugendamt täuschen um an Unterhaltsvorschuß ran zu kommen.Also,sie lebt seit einigen Jahren mit dem Sohn in einer Eheähnlichen Beziehung mit einem Mann.Unterhaltsvorschuß bekommen eigendlich nur Alleinstehende mit Kind.Nach einem Gespräch mit ihrem Anwalt,meinte dieser,Beziehung,was zu beweisen wäre.Es kann doch wohl nicht an gehen,daß ein Anwalt,seine Mandantin zum Betrug ermuntert.Kann man was gegen den Anwalt unter nehmen?
Sollte sie damit durch kommen,besteht die Gefahr,der Verweigerung der Restschuldbefreiung,der Insolvenz.Es dürfen nämlich keine neuen Schulden gemacht werden und diese würden dann gemacht werden.
Auf Unterhalt wurde auch geklagt,aber diese ganze Sache ist noch nicht abgeschlossen.Es kann nichts gezahlt werden,wegen HarzIV.Weiß hier jemand einen Rat?Lgr

Beitrag von hedda.gabler - 30.10.11 - 18:46 Uhr

Hallo.

Der Unterhaltsvorschuß entfällt nur, wenn die Kindsmutter wieder heiratet.
Du bist also völlig falsch informiert.

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Allgemeine Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt ist nicht ein Elternteil, sondern das Kind selbst, wenn es

das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt.

Der Elternteil selbst muss

ledig, verwitwet oder geschieden sein oder
von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben. Ein dauerndes Getrenntleben ist dann anzunehmen, wenn zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest einer von den zweien diese auch nicht mehr herstellen will, weil er sie ablehnt. Diesem Tatbestand gleichzusetzen ist, wenn der Ehegatte des Elternteils wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund einer gerichtlichen Anordnung für voraussichtlich mindestens sechs Monate in einer Anstalt (z. B. im Gefängnis) untergebracht ist.

Wenn im Unterhaltsvorschussgesetz vom „Lebenspartner“ die Rede ist, dann ist damit die eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint. Wenn dagegen der Elternteil mit einem Lebenspartner in so genannter "wilder Ehe" zusammenlebt und der Partner kein Elternteil des Kindes ist, so ist dies kein Grund, die öffentliche Unterhaltsleistung zu versagen.

Als weitere Anspruchsvoraussetzung muss hinzukommen, dass das Kind nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt
von dem anderen Elternteil oder
wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der Höhe erhält, in der sich die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bemessen würde.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz
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Offizielle/behördliche Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/index.html
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3150.html

Also ist sie im Recht ...
... und der Kindsvater sollte mal ganz schnell zusehen, dass er ordnungsgemäß Unterhalt bezahlt.

LG

Beitrag von angelie1968 - 30.10.11 - 20:47 Uhr

Selbst vom Jugendamt hat ein Mittarbeiter die Auskunft gegeben,daß sie keinen Anspruch hat.Unterhaltsklage läuft noch und ist noch nicht abgeschlossen.Rechtsanwalt hat das gleiche gesagt.

Beitrag von hedda.gabler - 30.10.11 - 20:53 Uhr

Hallo.

Mir ist es ein Rätsel, wie Jugendamt und Anwalt auf solche Auskünfte kommen, da die Rechtsprechung eindeutig eine andere Sprache spricht ...

... und, by the way, eine Privatinsolvenz bedeutet ja nicht, sich mit einem Null-Plan im Alg II-Bezug auszuruhen, sondern es besteht eine erhöhte Pflicht zur Erwerbstätigkeit. Der werte Herr Vater sollte also tunlichst mal seinen Hintern hochbekommen ...

... und den Kinderwunsch mit der neuen Frau auf ad acta legen, wenn er schon das 1. Kind nicht unterhalten kann.

LG

Beitrag von silvana88 - 31.10.11 - 12:46 Uhr

Wo steht denn was von Kinderwunsch mit der neuen Frau?

Beitrag von hedda.gabler - 31.10.11 - 12:49 Uhr

In der VK der TE ...

Beitrag von angelika2112 - 01.11.11 - 17:25 Uhr

Ich finde deinen beitrag gut, bis auf das den Kinderwunsch zur Seite Stellen... Wenn die neue Frau in der Lage ist ein gemeinsames Kind zu Unterhalten, spricht doch nichts dagegen, oder sollte sie deiner Meinung nach erst seine Kinder versorgen bevor sie sich selbst den Wunsch erfüllen darf, wenn sie es doch finanzieren könnte ?!?
Wenn dem nicht so wäre, das die Frau genug hat, dann gebe ich dir recht, sollte man damit noch warten.

Beitrag von hedda.gabler - 01.11.11 - 17:28 Uhr

Hallo.

>>> Wenn die neue Frau in der Lage ist ein gemeinsames Kind zu Unterhalten, spricht doch nichts dagegen <<<

Das glaubst Du ja wohl selber nicht im Falle der TE ...

... ansonsten gebe ich Dir natürlich recht.

LG

Beitrag von comapo - 30.10.11 - 23:26 Uhr

Vollkommener Quatsch. Die Hedda hat Recht.

Das einzige, was man nur als "richtig Alleinstehende" bekommt, das heißt ohne weitere erwachsene Person im Haushalt, ist die Steuerklasse 2.

Den UHV bekommt sie für max. 72 Monate bzw. bis zum 12. Geburtstag des Kindes (das was eher eintritt).

Gruß C.

Beitrag von nick71 - 31.10.11 - 09:25 Uhr

"Selbst vom Jugendamt hat ein Mittarbeiter die Auskunft gegeben,daß sie keinen Anspruch hat. Rechtsanwalt hat das gleiche gesagt."

Dann haben der Jugendamtsmitarbeiter und dein Anwalt schlicht & ergreifend keine Ahnung, oder du hast sie falsch verstanden. So lange die KM nicht verheiratet ist, hat sie grundsätzlich Anspruch auf UHV...eine eheähnliche Beziehung schließt den Anspruch nicht aus.

Beitrag von angelie1968 - 31.10.11 - 18:15 Uhr

Na man wird sehen

Beitrag von angelie1968 - 02.11.11 - 22:00 Uhr

Auf deine dummen Sprüche können wir weis Gott verzichten.Das ist wieder so richtig Typisch Frau.Für euch sind doch alle Männer die Arschlöcher.Das eine Frau so Durchtrieben sein kann,da kommt mal keiner drauf.Er tut alles für sein Kind was er nur tun kann.Sie hat ihn, in die Insolvenz getrieben.Sie hat ihm alles genommen,besitzt nichts mehr und sie hört einfach nicht auf.

Beitrag von hedda.gabler - 02.11.11 - 22:07 Uhr

Hallo.

>>> Er tut alles für sein Kind was er nur tun kann. <<<

Na ja, Unterhalt scheint er ja schon mal nicht zu zahlen ...

LG

Beitrag von parzifal - 30.10.11 - 21:51 Uhr

Mich würden die Beweggründe des Ex interessieren. Ist wirklich der Betrug und die Insolvenzbefreiung der Beweggrund?

Finanziell kann ihm das ja egal sein.

Beitrag von angelie1968 - 02.11.11 - 21:50 Uhr

Hi sie hatte ihm gedroht ihn fertig zu machen.Sie sagte,dass sie ihm alles nehmen wird,was er hat.

Beitrag von comapo - 30.10.11 - 23:29 Uhr

Wenn er Hartz4 bezieht, ist er nicht leistungsfähig. Diese Leistungsunfähigkeit muss dann festgestellt werden, dann laufen auch keine weiteren Schulden auf.

Nebenbei wäre es hübsch, wenn ihr bei aller Inso nicht vergesst, dass da ein Kind essen und bekleidet werden muss. Dafür kann Papa zur Not Fritten über die Theke schieben.

Gruß

Beitrag von angelie1968 - 02.11.11 - 22:05 Uhr

Mal neben bei Erwähnt,wir kleiden ihn größten Teils an und kümmern uns auch um die ganzen Schulischen Belange,weil es sie nicht interessiert.

Beitrag von karna.dalilah - 31.10.11 - 07:35 Uhr

Der Vater kann das Problem ganz geschickt umgehen...
Er sucht sich mindestens einen 400 Euro Job und zahlt davon den Unterhalt.

Da macht sich ein Mann Gedanken das seine Privatinsolvenz platzen könnte (trägt damit Konsequenzen seine Fehlentscheidungen), aber macht keine Anstalten auch Konsequenzen zu tragen für seine Entscheidung zum Kind#klatsch

Karna

Beitrag von angelie1968 - 02.11.11 - 22:12 Uhr

Gehts noch?Sie hat ihn in die Insolvenz gebracht,nicht er sich.Er kümmert sich wie ein Teufel um sein Kind,nur treibt sie da immer wieder einen Keil rein.Wenn er nicht jeden Tag sein Sohn anrufen würde,dann würde er von seinem Kind gar nichts hören.Sie Verbietet ihm nämlich sein Papa mal an zu rufen.

Beitrag von colle - 31.10.11 - 09:50 Uhr

falsches forum

Beitrag von sarahg0709 - 31.10.11 - 14:46 Uhr

Hallo,

Der KM steht UH-Vorschuss zu, solange sie nicht neu verheiratet ist.

Das hat nichts mit Täuschung zu tun.

Warum kommt der KV nicht seiner Verpflichtung nach, an das Kind Unterhalt zu zahlen?

Wenn er das täte, wäre die Diskussion obsolet.

LG

Beitrag von king.with.deckchair - 31.10.11 - 19:26 Uhr

Du drehst doch nicht mehr rund und euer Anwalt hat null Ahnung.

".Es kann doch wohl nicht an gehen,daß ein Anwalt,seine Mandantin zum Betrug ermuntert."

Du SPINNST ja wohl! Tipp: Unterhaltsvorschuss hat mit einer neuen Beziehung nichts zu tun! Erst wenn sie heiratet, entfällt der Anspruch.

Tipp 2 an deinen Kerl: ARBEITEN ist ein probates Mittel, um Unterhaltsverpflichtungen und Schulden zu regeln.

Boah, wie ich schreihalsige Next wie dich gefressen habe! Dem Kind nicht mal den ihm zustehenden Unterhal gönnen, wie widerwärtig das denn?!

Hoffentlich rät der Anwalt der Ex, deinem Kerl in Sachen Erwerbsobliegenheit auf die Füße zu steigen!

Beitrag von angelie1968 - 02.11.11 - 22:24 Uhr

Gehts noch oder was.mache gefälligst jemand anderes so an.schon mal was von Respekt gehört?Wer gibt dir das recht meinem Mann mit Kerl zu beteichnen und zu mir zu sagen,daß ich Spinne.Ich glaub wohl es Hackt.#nanana
Aber weiste was,ich werde ihm dazu raten Hausmann zu sein und wir werden noch ein Kind bekommen.So,jetzt kannste ein Tänzchen machen.Auf solche Kommentare können wir nämlich verzichten.Belege jemand anderes.Tschau#schrei

Beitrag von lilianliddy - 31.10.11 - 20:05 Uhr

Das Ganze hat nichts mit Betrug zu tun. Nur Mal zur Info.

Der Unterhaltsvorschuss "ersetzt" Unterhalt des anderen Elternteils und ist für das Kind gedacht.

Also, kannst du keinen Unterhalt zahlen, hat sie das Recht Unterhaltsvorschuss zu beantragen und geprüft wirst du auf jeden Fall, ob du zahlen kannst.

Das kann sie übrigens aller 2 Jahre machen lassen und nicht dass du frierst, den Unterhaltsvorschuss darfst du irgendwann an das Amt zurückzahlen.

Die Zahlung erfolgt bis maximal zum 12. Lebensjahr, aber nur für 6 Jahre.

Und von wegen, wenn sie verheiratet ist, bist du raus. Nö, du bleibst weiterhin in der Pflicht, solange der Ehepartner deiner Ex dein Kind nicht adoptiert und dasbedarf deiner Zustimmung.

Ihr könnt euch gern weiterstreiten, aber ihr vergesst mal ganz so nebenbei, dass es hier um euer gemeinsames Kind geht.

Und sie verliert ihre Restschuldenbefreiung dadurch nicht, dir sollte bekannt sein, dass Kinder die Pfändungsfreigrenze erhöhen.

Sie würde die Restschuldenbefreiung bei vorsätzlichem Betrug und Straftaten verlieren ebenso wenn sie ihre Verpflichtungen nicht einhält, aber der Unterhaltsvorschuss an sich ist für das Kind.

Beitrag von angelie1968 - 02.11.11 - 22:28 Uhr

Es geht hier nicht um Ihre Restschuldbefreiung,sonder die des Vaters.