Hallo,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch was den Elterngeldantrag betrifft. Jetzt habe ich mich heute durchgerungen diesen Anrtrag endlich fertig zu machen und stolpere doch wieder über eine Sache.Bei der Erklärung zum Einkommen zum Elterngeldantrag steht unter Einkommen vor der Geburt auf der 2. Seite so: Sonstig Leistungen. Da kann man dann z.B. Krankengeld ankreuzen. Muß ich das denn tun wenn ich wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben war und Krankengeld bezogen habe oder nicht? 
Wäre schön wenn Ihr mir da weiter helfen könntet.
Viel Dank schon mal
LG Sandra
Elterngeldantrag bzw. Erklärung zum Einkommen
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Beitrag von losi - 31.10.11 - 10:55 Uhr
Beitrag von littlequeen - 31.10.11 - 11:48 Uhr
Da Zeiten in denen du wegen der Schwangerschaft weniger verdient hast (also auch Krankengeld auf Grund der SS) aus dem berechnungszeitraum für das Eg herausgenommen werden und durch Monate davor ersetz werden ist die Antwort . JA du musst es angeben, du musst ALLES was in dem Antrag aufgeführt und auf dich zutrifft wahrheitsgemäß eintragen!
Gruß littlequeen
Beitrag von querulantin123 - 31.10.11 - 12:28 Uhr
Ja, musst Du.
Beitrag von susannea - 31.10.11 - 18:54 Uhr
DAs muss irgendwo extra einzutragen sein mit schwangerschaftsbedingter Krankheit.
Nenne doch mal dein Bundesland, dann kann da mehr Auskunft drüber gegeben werden!
