Minusstunden wegen Krankenheit?

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Beitrag von edison - 31.10.11 - 14:17 Uhr

Hallo!

Ich werde Anfang Dezember am Bein operiert, vermutlich falle ich ca 2 Wochen deshalb aus, was ich meinem Arbeitgeber schon mitgeilt habe, soweit so gut.

Jetzt habe ich meinen Dienstplan für Dezember erhalten, bin Erzieherin. Die beiden Wochen (die in welcher die OP stattfinden soll) wurde mir frei eingetragen. Normalerweise habe ich eine 20Std. Woche. Dazu muss ich sagen, wir arbeiten im Schichtdienst und es geht nicht immer mit exakt 20 Std. in der Woche, manchmal ist es etwas mehr, manchmal weniger.

Durch die zwei Wochen frei, fall ich natürlich ins Minus. Insgesamt 40Std! Meine Chefin meinte, ich kann das mit den vorhandenen Überstunden ausgleichen, dann wäre es nicht ganz so schlimm. Dennoch bin ich darüber echt sauer. Geht das überhaupt?

Danke für eure Antworten!

Regina

Beitrag von ida-calotta - 31.10.11 - 14:21 Uhr

Hallo!

Du wirst doch sicher für die Zeit krankgeschrieben, oder? Somit muss dieses dann auch im Dienstplan mit "AU" vermerkt werden und die Stunden bleiben +/0 stehen. Es darf die für eine Krankenphase mit Krankenschein kein Nachteil entstehen.

LG Ida

Beitrag von edison - 31.10.11 - 14:26 Uhr

Ja natürlich bin ich krankgeschrieben. Wenn ich jedoch auf die Stunden am Ende des Monats sehe, komme ich genau diese 40 Std. ins Minus.

Ich meinte auch, dass mir durch die Krankheit 20 Std. wöchentlich angerechnet werden müssen.

Beitrag von manavgat - 31.10.11 - 14:31 Uhr

Stell Dich einfach blond und teil ihr schriftlich mit:

Bei der Einteilung ist Ihnen ein Fehler unterlaufen, in der Zeit von .... bis .... bin ich versehentlich mit "Frei" eingetragen worden. Da es sich um eine OPhandelt, werde ich krankgeschrieben werden und es gilt das Lohnfortzahlungsgesetz. Ich bitte um Korrektur. Die Krankschreibung werden Sie von mir zeitnah nach Ausstellung erhalten. Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

Dann merkt sie, dass Du Dir nichts gefallen lässt und wenn sie nicht total bescheuert ist, dann hält sie sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sassi31 - 31.10.11 - 15:02 Uhr

Hallo Regina,

nein, das geht nicht. Du wirst krank geschrieben und hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das ist für den Betrieb so zu handhaben, als hättest du die Stunden gearbeitet. Es darf nicht verlangt werden, dass du die Stunden nacharbeitest. Aber genau das müsstest du ja, wenn man dir Minusstunden einträgt.

Teil deiner Vorgesetzten mit, dass sie in dem Plan einen Fehler gemacht hat. Dir werden doch bei Urlaub auch keine Minusstunden eingetragen. Sag ruhig dazu, dass du dich erkundigt hast und es nicht rechtens ist, was sie dort gemacht hat.

Gruß
Sassi

Beitrag von edison - 31.10.11 - 17:16 Uhr

#danke Für eure Antworten!