Attest nicht anerkannt?

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Beitrag von wind-prinzessin - 31.10.11 - 15:24 Uhr

Hallo allerseits,

ich möchte keine Gründe rumtratschen, die tun auch nichts zur Sache.

Fakt ist, dass ich derzeit eine Teilzeitausbildung (BAE) mache. Also nur 30 Wochenstunden habe, die sich auf Berufsschule und Betrieb/Bildungsträger aufteilen. Aus gesundheitlichen Gründen hat mein Arzt mich diese und letzte Woche krankgeschrieben, anschließend soll ich für die nächsten 6 Monate nur 20 Wochenstunden arbeiten. Die Krankheit ist erst seit kurzem und war zu Beginn der Maßnahme nicht bekannt/ausgebrochen.

Dieses Attest habe ich bei meinem Bildungsträger abgegeben. Persönlich, weil ich finde, dass es sich so gehört, wenn man nicht bettlägerisch krank ist. Als Rückmeldung habe ich sofort bekommen: "Das geht nicht. Ich habe mit Ihrem Ausbilder gesprochen und der sagte, man kann man einer Teilzeitausbildung keine Stunden reduzieren." Besagter Ausbilder war natürlich an diesem Tag nicht da.

Ich bin jetzt ein bisschen enttäuscht. Immerhin geht es ja hier darum, dass ich gesundheitliche Gründe habe und nicht um Faulheit oder was auch immer! Zumal ich für das Attest 15 € bezahlt habe und das ist nicht wenig Geld, wenn man eine BAE macht.

Am gleichen Tag habe ich meiner Mutter davon erzählt. Sie hat mal eine Maßnahme von der Arbeitsagentur gemacht und hatte ein ähnliches Problem. Nur hatte sie damals eine Arthrose im Fuß und ist dann quasi mit dem kranken Fuß dahin. Ihr wurde gesagt, wenn sie noch nicht fit genug sei, müsse sie die Maßnahme eben abbrechen und dann wieder einsteigen/neu anfangen, wenn sie gesund ist. Durch ihren Vorfall gehe ich davon aus, dass es grundsätzlich bei Arbeitsamtmaßnahmen so läuft.

Kennt sich jemand von euch damit aus und kann mir eine qualifizierte Antwort geben?

Beitrag von nick71 - 31.10.11 - 16:53 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Stundenreduzierung mit einem einfachen Attest erreicht werden kann. Dein Arzt hat m.E. nicht darüber zu entscheiden, wie viele Stunden in der Woche du arbeiten kannst...entweder bist du im Umfang deines Arbeitsvertrages arbeitsfähig oder eben nicht. Im letzteren Falle musst du dich halt krankschreiben lassen, wie du es ja in dieser und der letzten Woche auch schon gemacht hast.

Beitrag von brummeli67 - 01.11.11 - 16:00 Uhr

Natürlich kann ein Arzt entscheiden, wieviel Stunden man arbeiten darf. Er kann ja auch entscheiden, dass man garnicht arbeiten kann...
Aber die andere Frage ist, ob der Träger der Maßnahme die Beeinträchtigung mitträgt. Das kann er sicherlich selbst entscheiden.

Und wenn man so krank ist, ne Teilzeitausbildung nicht zu schaffen, sollte man vielleicht besser abbrechen oder sich weiter krank schreiben lassen.

Beitrag von arkti - 31.10.11 - 16:57 Uhr

Ausbildung ist Ausbildung, das heißt in einem bestimmten Zeitraum müssen gewisse Dinge erlernt werden.
Du machst jetzt schon eine Teilzeitausbildung und willst/musst das nochmal reduzieren, wie soll das funktionieren?
Dir fehlen damit 40 Stunden im Monat über einen Zeitraum von 6 Monaten.

Irgendwie stellst du dir das ziemlich einfach vor.

Mit deiner Mutter kannst du das doch gar nicht vergleichen, die war sicher nicht mehr in der Ausbildung, das ist ja was komplett anderes.

Beitrag von vwpassat - 31.10.11 - 18:07 Uhr

Auch hier gilt mal wieder das Extrawurstprinzip, was mich aufregt.

Das Leben ist kein Wunschkonzert und Du hast bereits das Privileg, eine Teilzeitausbildung absolvieren zu dürfen.

Da Du zu den Gründen nichts schreibst, können Sie so wichtig auch nicht sein.

Beitrag von zwillinge2005 - 31.10.11 - 19:14 Uhr

Hallo,

so einfach, wie Dein Arzt und Du es Dir vorstellst kann das nicht funktionieren.

Entweder Du bist arbeitsfähig oder eben nicht. Bist Du es nicht, musst Du Dich krankschreiben lassen. Ob man in einer Ausbildung nach längerer Krankheitsphase eine sogenannte "Wiedereingliederung" mit niedrigerer Stundenzahl machen kann weiss ich nicht - kann ich mir aber ohne verlängerung der Ausbildungszeit nicht vorstellen.

LG, Andrea

Beitrag von sassi31 - 01.11.11 - 13:08 Uhr

Hallo,

ein Auszubildender von uns hat das Problem gehabt. Aufgrund einer chronischen Darmentzündung war er einige Zeit krank geschrieben und wurde dann langsam wieder eingegliedert. Aber er war Vollzeit beschäftigt und konnte seine Abschlußprüfung wie geplant machen.

Wie das allerdings aussieht, wenn man die Ausbildung eh schon nur in Teilzeit macht, kann ich nicht sagen. Da steht ja sowieso schon viel weniger Zeit für die Ausbildung zur Verfügung.

Gruß
Sassi

Beitrag von kraxy - 31.10.11 - 19:41 Uhr

Hallo,

also es ist in der Tat so, dass der Ausbildungsrahmenplan gewisse Regeln vorgibt, die der Azubi (egal ob regulär, BaE oder Teilzeitausbildung) zu erfüllen hat; z.B. muss eine gewisse Stundenanzahl in der Berufsschule und gewisse Ausbildungsinhalte im Betrieb nachgewiesen werden - wird diese nicht erreicht, kann die Azubine nicht zu den Prüfungen zugelassen werden und somit wird das Ausbildungsziel (=die bestandene Abschlussprüfung) wohl nicht erreicht werden können.

Das meinte wohl die Aussage: "... man kann keine Stunden reduzieren..."

So, die Frage ist, was ist zu tun:#aha
Also zunächst einmal würde ich mit dem zuständigen Sozialpädagogen (Bildungsbegleiter oder Ausbilder) besprechen, wie die Kuh vom Eis kommt.

Dann solltest du dich fragen, ob es nicht vielleicht doch geht, die Teilzeitausbildung mit 30h in der Woche abzuschließen - ich weiß weder wie lange deine Ausbildung noch andauert noch wie schwerwiegend die Erkrankung ist.
Sollte es nicht möglich sein, ist noch zu überlegen, ob du die Ausbildung nicht ruhen lassen kannst (die Bedingungen hierfür kennen deine Sozpäds) oder aber ob du sie abbrichst und dann im nächsten Jahr wieder dabei bist.
Letztere Regelung ist in der Tat "gängig" bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit, weil es jede Menge Menschen gibt, die sich freuen, so unterstützt am Arbeitsleben teilnehmen zu können.

Kannst mich gerne bei weitere Fragen per PN kontaktieren.

Gruß und gute Beserung
kraxy

Beitrag von kati543 - 01.11.11 - 15:49 Uhr

Da du offensichtlich dadurch nicht mehr auf deine Mindestausbildungsstunden (lies dir mal den kompletten Vertrag durch) kommen kannst, hat dir dein Ausbilder das eben gleich so mitteilen lassen. Es geht nicht. Das wird vor der Prüfung kontrolliert. Mit den Fehlstunden wirst du gar nicht zur Prüfung zugelassen und damit kannst du das auch sofort abbrechen. Es ist völlig egal, ob du die Fehlstunden durch Schlamperei oder Krankheit hast.