kann mir jemand sagen, wieviel Unterhalt mir nach 25 Jahren Ehe zusteht? Was hat sich geäandert in letzter Zeit im Unterhaltsrecht???
Unterhalt nach 25 Ehejahren
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Beitrag von freeway1 - 31.10.11 - 21:17 Uhr
Beitrag von freeway1 - 31.10.11 - 22:43 Uhr
ich muß dabei sagen - ich frage das für eine liebe freundin von mir - also nicht für mich persönlich
Beitrag von lavala - 31.10.11 - 22:49 Uhr
Diese Frage kann wohl hier niemand beantworten, weil eine ganze Reihe von Faktoren dabei zu beachten sind.
Am besten lässt sich Deine Freundin von einem Anwalt beraten und stellt dann ihre Forderung.
Beitrag von freeway1 - 01.11.11 - 10:05 Uhr
danke - werde es ihr ausrichten
Beitrag von nick71 - 01.11.11 - 09:55 Uhr
Was sich geändert hat, ist auf dieser Seite ganz gut zusammengefasst:
http://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/neue-unterhaltsrecht.html
In der linken Spalte findest du die alte, in der rechten die neue Gesetzeslage.
Beitrag von manavgat - 01.11.11 - 12:03 Uhr
Jetzt kommen sie aus allen Ecken gekrochen, garantiert, die Frau solle arbeiten und habe kein Recht auf (nennenswerten) Unterhalt.
Das ist aber vom BGH gekippt worden. Bei langjährigen Ehen, die eine klare Rollenverteilung hatten, gibt es immer noch Unterhalt u. U. bis zur Rente. Das muss eine Anwältin für Deine Freundin gerichtlich durchsetzen. Freiwillig zahlt ja kaum ein Ex-Partner.
Gruß
Manavgat
Beitrag von kuestennebel - 03.11.11 - 11:39 Uhr
"Jetzt kommen sie aus allen Ecken gekrochen, garantiert, die Frau solle arbeiten und habe kein Recht auf (nennenswerten) Unterhalt."
Muss man das so verstehen, dass für dich Menschen, die evtl. einen andere Meinung haben als Du, einen kriechenden Bewegungsfortgang haben, also zu niederen Lebensformen gehören? Während Du natürlcih aufrecht gehst!
Eine glatte Frechheit, ein Posting so zu beginnen!
"Freiwillig zahlt ja kaum ein Ex-Partner."
In deiner verzerrten Wahrnehmung ist das vielleicht so.
Beitrag von manavgat - 03.11.11 - 12:08 Uhr
Beitrag von comapo - 01.11.11 - 18:18 Uhr
Das kommt doch darauf an, ob die Ehefrau in der Ehe gearbeitet hat oder nicht, ob sie in der Lage wäre in einen Job neu einzusteigen oder nicht, überhaupt, wie die ganzen Randbedingungen sind: unterhaltsberechtigte Kinder, Verdienst des Ehemannes, ehebedingte Schulden, etc. pp.
LG
