Wie ist dann wenn eine in PI ist mit den Gläubigern?

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Beitrag von krokolady - 01.11.11 - 08:47 Uhr

Da ich null Ahnung hab wie es in einer PI abläuft frag ich hier mal nach.....

Derjenige in PI muss doch dann alles was über seinem Selbstbehalt liegt "abtreten" oder?
Es ist so:
Mein Ex zahlte monatelang keinen Unterhalt......da liefen an die 3000 Euro auf.
Als dann endlich der Antrag bei Gericht war wegen nem Titel damit gepfändet werden kann ging er in die PI, also war nix mehr mit pfänden weil die aufgelaufenen Schulden ja mit in die PI gingen.
Ich hab damals der Insolvenzverwalterin nen Brief geschickt mit Kopien der Anwaltsschreiben wieviel Unterhaltsschulden bestehen.
Habe in den ganzen Jahren aber nie mehr was von der guten Frau gehört......wusste aber auch das mein Ex nicht wirklich monatlich was über hatte.
Jetzt lebt er mit seiner LG zusammen.....sein Satz müsste sich demnach also geändert haben....Miete wird ja geteilt sozusagen und die NK.
Müsste er da nicht dann eigentlich seine Altlasten abtragen? z.B. vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Denn soweit ich weiss zahlt er gar nichts zurück........jedenfalls weiss ich das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld immer ausgegeben wird.

Hab das Geld eh längst abgeschrieben......aber ich dachte immer da gibts strenge "Regeln" bei einer PI.

Beitrag von thea21 - 01.11.11 - 09:12 Uhr

<<<Jetzt lebt er mit seiner LG zusammen.....sein Satz müsste sich demnach also geändert haben....Miete wird ja geteilt sozusagen und die NK.>>>

Wird nicht berücksichtigt!

Und: Urlaubs,- Weihnachtsgeld sind pfändungsfrei!

Beitrag von krokolady - 01.11.11 - 09:52 Uhr

und es wird in den ganzen Jahren nie kontrolliert ob sich was geändert hat?
Er hatte z.B. erst 3 Kinder, aber bei seinem jüngsten Kind hat er einer Adoption zugestimmt.....zahlt für dieses Kind also nicht mehr.

Ich bin halt echt erstaunt wie "einfach" solch PI ist, denn es scheint keinerlei Nachteile zu geben, ausser das man 7 Jahre keine Ratenverträge eingegeh darf

Beitrag von thea21 - 01.11.11 - 10:24 Uhr

Naja so einfach ist das nicht, man lebt halt an der Pfändungsgrenze, ob das erstrebenswert ist für knapp 7 Jahre, wage ich zu bezweifeln!

Und: Natürlich wird regelmäßig geprüft welche Veränderungen stattfinden und ob diese wichtig sind bezüglich der Zahlungsfähigkeit. Allerdings ist es wurstpiepegal, ob er eine neue LG hat, oder nicht, auch nicht wenn sie heiraten (Sippenhaft gibt es nicht).

Es gibt einen Mietsatz, welcher berücksichtigt wird, lebt der Schuldner günstiger, ist das seine eigene Entscheidung und darf nicht bestraft werden (mit erhöhter Abgabe, weil er geringere Miete zahlt z B.).

Beitrag von moeppi2004 - 01.11.11 - 19:12 Uhr

Na 7 Jahre stimmt nicht ganz.

Es sind insgesamt 10!

6 Jahre die PI danach noch 3 weitere Jahre in der Schufa.

Und bis so ein PI Antrag dauert. Wir habe da 16 Monate mit der Schuldnerberatung draufhin gearbeitet bis alles beim I-gericht durch war.

Von einem Mietsatz habe ich noch nie was gehört.

Es gibt halt Pfändungsfreigrenzen die nach den Unterhaltspflichtigen Person gestaffelt sind.

Bei uns sind das z.b. für 3 Personen 1745,- Kindergeld ist da mit drin. Was drüber ist wird vom Insolvenverwalter einkassiert der das immer bis Jahresende verwaltet und dann nach seinem Abzug an die Gläubiger aufteilt.

Wenn Dein Ex alleine ist dann sind das ca. 940,- (Netto) die er haben darf.

Das sich bei Euch da Jahrelang die Dame nicht gemeldet hat kann ich nicht ganz glauben. Aber andersrum sehe ich es so: Ich will Hilfe und da raus also melde ICH mich da regelmäßig.

Beitrag von thea21 - 02.11.11 - 07:35 Uhr

Ich rede aber von der PI und die dauert im Schnitt (wen man den "Durchschnitt" nimmt) 7 Jahre!

Die 3 Jahre Schufa danach zählen im Prinzip nicht zur PI, du führst danach an niemanden mehr etwas ab, hast ein Brandzeichen, ja, aber "mehr" auch nicht.

Das mit dem Mietsatz war eher eine Verdeutlichung für die TE. Wenn er günstiger wohnt, ist das "seine Entscheidung" und führt nicht zur Senkung seiner Grenze.

Beitrag von moeppi2004 - 02.11.11 - 10:43 Uhr

Die reine PI sind aber immernoch 6 Jahre und nicht 7 ;-)

"Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird meist durchgeführt, um anschließend Restschuldbefreiung zu erlangen. Die Laufzeit des gesamten Verfahren von dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung dauert 6 Jahre. "....

" Nach der Restsschuldbefreiung prüft das Gericht weitere 4 Jahre, ob die gestundeten Verfahrenskosten bezahlt werden können und erlässt anschließend auch diese Kosten."

Also hat man 4 Jahre danach immernoch einen Gläubiger nämlich das Gericht!

Macht zusammen 6+4...na?..richtig 10 :-p

Beitrag von thea21 - 02.11.11 - 11:18 Uhr

Bis das Verfahren eröffnet wurde dauert das ganze auch noch eine Weile und da werden aus den 6 eben auch ein paar Monate mehr (von Antragseinreichung bis hin zum letzten Tag)! Und ja, nimmt man das Gericht danach mit dazu, dann mag das stimmen!

Wir brauchen aber nicht noch den kleinsten Krümel auflesen, oder?

Beitrag von moeppi2004 - 02.11.11 - 14:51 Uhr

"Bis das Verfahren eröffnet wurde dauert das ganze auch noch eine Weile und da werden aus den 6 eben auch ein paar Monate mehr (von Antragseinreichung bis hin zum letzten Tag)!"

Schön das Du mich zitierst denn genau das schrieb ich schon in meiner 1.! Antwort.....#rofl

Beitrag von krokolady - 02.11.11 - 08:31 Uhr

16 Monate? Wow, bei meinem Ex dauerte es keine 2 Monate, dann stand der Gerichtstermin fest.
Das mit der PI ging bei ihm genauso fix wie mit dem Schulden machen.
Kredit aufgenommen, Ratenkäufe gemacht etc - alles innerhalb von 2 Monaten, alles 1 bis 2 Mal bedient und damit das Konto überzogen, und dann alle Zahlungen eingestellt. Das zog er so 4 - 5 Monate durch, und ging dann zur Schuldnerberatung um PI zu beantragen.

Beitrag von moeppi2004 - 02.11.11 - 10:47 Uhr

Na bis die gläubiger angeschrieben sind dauert seine zeit...dann haben die 4 Wochen zeit sich zu dem Bereinigungsplan zu äußern.....melden sich welche nicht werden nochmal angeschrieben und noch ein 3. mal....dann der Antrag an das Insolvenzgericht.....bis dann der Treuhänder dazu kommt wo man dann auch erstmal hin muss....das dauert....

Aber hat Schwein gehabt.....Wenn er die Schulden innerhalb 1-2 Monaten gemacht hat und ist dann 4 Monate später zur Beratung, dann hätten die Gläubiger ihn wegen Betruges anzeigen können, denn es war ja offensichtlich das er schon zu beginn wusste es nicht zahlen zu können.

Verdammtes Glück hat der gehabt

Beitrag von krokolady - 02.11.11 - 12:00 Uhr

darum sag ich ja: ne PI kann sooo einfach sein......

Man kauft sich was man möchte.....Fernseher, neue Küche etc. zahlt ein paar Mal, und dann stellt man sämtliche Zahlungen ein, wartet ein paar Wochen, und geht dann zur Schuldnerberatung.....und schwupps - sind alle Schulden weg.

Mal im ernst.......er hatte um die 1300 euro Netto, musste für 3 Kinder Unterhalt zahlen, und kriegt bzw. macht dann noch Kredit und Ratenkäufe? Er konnte ja nichtmal Mindestsätze beim Unterhalt zahlen.
Und da soll mal wer sagen das war alles nicht vorsätzlich......

Beitrag von firneregiel - 01.11.11 - 10:06 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß, können Unterhaltsschulden nicht mit in die PI genommen werden.

Frag am besten Mal bei einem Anwalt nach. Ich wünsch dir viel Glück.

LG
firne

Beitrag von manavgat - 01.11.11 - 10:25 Uhr

Bekommst Du jetzt den Unterhalt für Dein Kind?

Gruß

Manavgat

Beitrag von krokolady - 01.11.11 - 10:28 Uhr

ja, 164 Euro im Monat, da gibts auch keine Probleme!

Ich staune halt nur weil ich nie irgendwas mehr von der Insolvenzverwalterin gehört hab nachdem ich meinen "Schrieb" da eingereicht habe.
Dachte die Gläuber werden gelegentlich benachrichtigt oder so.