Hi!
Ich mache nur 1 Jahr Elternzeit und bekomme jeden Monat den Mindestsatz von 300 Euro,da ich vorher aufgrund des 1.Kindes nur auf 400 Euro basis gearbeiztet habe.
Meine Frage ist ob ich nun schon ab und zu mal kellnern dürfte oä.ohne das es mir auf die 300 euro angerechnet wird?Mir wurde gesagt ich dürfte das,da man von den 300 Euro nix abziehen dürfe?
Danke!!
LG
Auch mal ne Frage bzgl.Elterngeld
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Beitrag von birmafreundin - 01.11.11 - 13:42 Uhr
Beitrag von susannea - 01.11.11 - 14:16 Uhr
DAs stimmt, die 300 Euro bleiben dir.
HAst du damasl keine 400 Euro monatlich verdient? Oder warum bekommst du nur den Sockelbetrag und nicht mehr?
Beitrag von birmafreundin - 01.11.11 - 20:40 Uhr
Doch,hatte vorher einen 400 Euro Job
Beitrag von susannea - 01.11.11 - 21:25 Uhr
Das weiß ich, das sagt ja aber nichts über die Höhe des Verdienstes aus. Hättest du 400 Euro durchschnittliches EInkommen gehabt, hättest du ja Elterngeld von 388 Euro erhalten!
