Ich hab mal ne ganz schwierige Frage...
ich hab einen Teilzeitvertrag und habe zum 01.07.2011 eine Vertragsänderung für 1 Jahr auf Vollzeit bekommen, in der ich auch bisher arbeite (4 Monate)!
Was passiert wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot bekomme, bekomme ich dann weiterhin das Vollzeitgehalt und wird dies auch dann zu den Monaten des Elterngeldes gerechnet, oder werden da die Monate genommen in denen ich auch tatsächlich Vollzeit "gearbeitet" habe und nicht im BV war?!
Es wäre so super, wenn sich da jemand auskennt und mir ne Info geben könnte!
Beschäftigungsverbot sehr kompliziert :-(
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Beitrag von stinkesocke2000 - 01.11.11 - 19:13 Uhr
Beitrag von francis1985 - 01.11.11 - 19:38 Uhr
Hallo,
Du bekommst im BV das "Vollzeitgehalt" da dieser Vertrag ja der aktuelle ist. Auch die Monate im BV werden beim Elterngeld dazugezählt. Nur die 6 Wochen MuSchu vor der Entbindung zählen nicht.
Eine schäne Kugelzeit wünsch ich dir!
lg Franzi & Marleen (9 Wochen)
Beitrag von stinkesocke2000 - 01.11.11 - 20:22 Uhr
Danke, dann bin ich ja beruhigt!
