Unterhalt bei Elterngeld

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Beitrag von stinkesocke2000 - 01.11.11 - 21:08 Uhr

Eine Frage hab ich noch,

da Elterngeld "nur" (bitte steinigt mich nicht) 65% sind, spricht 600 Euro weniger im Monat, muss dann der Kindsvater auch Unterhalt für mich zahlen?

Vielen Dank !

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.11.11 - 21:11 Uhr

Hallo

Wenn er leistungsfähig ist, ja.

Bianca

Beitrag von hedda.gabler - 01.11.11 - 22:15 Uhr

Hallo.

Ja, muss er.
Hier die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

LG

Beitrag von nick-nack - 02.11.11 - 14:06 Uhr

"(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren."

Bin grad verwirrt... Die Rede oben ist doch von der Zeit im Mutterschutz, richtig? Bekommt man dann auch schon Unterhaltsgeld? Ich dachte erst dann, wenn das Kind da ist, oder bin ich jetzt verkehrt?

Beitrag von hedda.gabler - 02.11.11 - 14:45 Uhr

Hallo.

Der Kindsvater ist ab dem Mutterschutz für die Mutter zum Unterhalt verpflichtet (Betreuungsunterhalt), ab Geburt des Kindes kommt der Unterhalt für das Kind noch dazu.
Außerdem hat er sich an allen Kosten, die aufgrund der Schwangerschaft entstehen, zu beteiligen, z.B. Erstausstattung.

LG

Beitrag von nick-nack - 02.11.11 - 14:55 Uhr

jaa, von dem Betreuungsunterhalt habe ich gehört, aber mir konnte das Jugendamt und Landesamt nicht helfen/ erklären, konnten damit nichts anfangen. ich weiß ja nicht wo ich hin muss :)
wo beantrage ich das, weißt Du das zufällig?

Beitrag von hedda.gabler - 02.11.11 - 15:02 Uhr

Hallo.

Den Betreuungsunterhalt "beantragst" Du beim Kindsvater, sprich Du musst ihn per Anwalt eintreiben.
Solltest Du aber jetzt schon im Alg II-Bezug stehen, dann geht Dein Anspruch auf die ARGE über und die nehmen den Kindsvater dann in Regress.
Solltest Du erst durch das Kind in den Alg II-Bezug rutschen, musst Du der ARGE darlegen, dass Du Dich per Anwalt um Unterhalt für Dich und per Jugendamt (oder Anwalt) um den Unterhalt fürs Kind kümmerst. Dazu gibt es ein Formular, dass Du dann bekommst.

LG

Beitrag von nick-nack - 02.11.11 - 15:20 Uhr

achso, alles klar. aber dann kann ich es mir ja sparen, wenn ich (alleinerziehend) Kontakt zum Kindsvater habe, der jetzt keine Probleme hat sich mit dran zu beteiligen was die Erstausstattung angeht und etc...
gut, dann weiß ich Bescheid :) vielen Dank! #blume