Guten Morgen Ihr LIeben ! Wer kann mir vielleicht helfen. Meine Kleine wird am 07.2.2012 ein Jahr. Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen und beziehe Elterngeld. Nun sollte ich eigentlich wieder in meinem Job zurückkönnen. Aber nach langem Hin und Her wird es nichts und mein Chef muss mich kündigen(er wird 65). SO nun meine Frage, muss er mich nicht erst einstellen nach dem Elternjahr ? Oder kann er mir schon heute kündigen ?? Habe sicher noch ca. 15 Urlaubstage, was passiert damit ? Beim AA sagte man mir, ich muss mich drei monate vorher melden, sprich bis zum 07.11.2011.. aber ohne Kündigung ??? Noch habe ich die nicht... was kann ich tun, damit ich keine Sperre kriege ? Und wann kann mein Chef mich denn überhaupt kündigen ???
Würde mich über Antworten sehr freuen, da ich echt nen bisschen
bin.. .VLG
wer kann helfen ?? Kündigung nach Elternzeit
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Beitrag von mariechen71 - 02.11.11 - 08:26 Uhr
Beitrag von lady_chainsaw - 02.11.11 - 08:48 Uhr
Hallo,
hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Dann bleibst Du natürlich erstmal dort weiterbeschäftigt.
Dein Chef kann Dir die fristgemäße Kündigung am ersten Arbeitstag, also am 07.02. überreichen - und dann bist Du halt noch entsprechend der Frist dort beschäftigt. In dieser Zeit könntest Du auch den übertragenen Urlaub nehmen.
Wenn Dir gekündigt wird, dann hast Du keine Sperre beim Arbeitsamt, das wäre nur der Fall, wenn Du selbst kündigen würdest (ohne triftigen Grund).
Sobald Du die Kündigung bekommen hast, gehst Du zum Amt (dafür darf Dir übrigens auch kein Urlaub oder Überstunden abgezogen werden) und meldest Dich dort - am besten gleich am nächsten Tag.
Warum muss er Dir denn kündigen? Schliesst die Firma?
Gruß
Karen
Beitrag von susannea - 02.11.11 - 09:31 Uhr
Er muss dich nicht wieder einstellen, die bist noch eingestellt und wenn er keine Zustimmung der Aufsichtsbehörde einholt, dann musst du ab 7.2. dort wieder arbeiten, genau wie vorher auch und er kann dir dann frühestens kündigen.
Aber natürlich dann auch nicht fristlos.
Sobald du die Kündigung hast medlest du dich beim Arbeitsamt.
Was du allerdgisn mahen kannst, ist natürlich dich jetzt schon dort eintragen um evtl. Stellenangebote zu bekommen, wobei besser selber suchen!
Beitrag von myimmortal1977 - 02.11.11 - 10:48 Uhr
Was meinst Du denn damit "mein Chef wird 65 und muss mich kündigen"?
Arbeitest Du in einem Kleinbetrieb und Dein Chef gibt die Firma auf? Gibt es einen möglichen Nachfolger?
Wenn Du uns ein paar mehr Infos zukommen lässt über den Hintergrund der Firma, dann kann man Dir auch effektiver helfen.
Beitrag von mariechen71 - 02.11.11 - 12:35 Uhr
Erstmal danke für Eure ganzen Antworten. Mein Chef ist 65 und beabsichtigt bald aufzuhören. Kein Nachfolger, Einmannbetrieb, zwei Angestellte...Deswegen die Kündigung, was auch o.k. ist. Ich habe einen unbefristeten Vertrag ! Erhalte ich denn acht Wochen nach Geburt meiner Tochter noch Urlaub ? Ich denke er kündigt mich dann ab dem 07.02.2012 mit einer Frist von 2 Wochen und ich nehme dannmeinen Resturlaub, wo er natürlich mir ein halbes Gehalt noch zahlen muss.. so müsste es gehen, oder ???
Danke für die Antworten..
Beitrag von fbl772 - 02.11.11 - 13:06 Uhr
Hallo,
dein Chef kann dich frühestens am Tag nach Ablauf der Elternzeit kündigen. Beim Arbeitsamt ist zu unterscheiden zwischen arbeitssuchend und arbeitslos. Die Meldung, dass du arbeitsuchend bist, musst du umgehend nach Kenntniserlangen der Tatsache abgeben - also möglichst bald. Die Arbeitslosmeldung wird erst bei Erhalt der Kündigung notwendig (hier geht es dann um Arbeitslosengeld etc.). Da der AG dir kündigen will, musst du keine Sperre befürchten.
Welche Kündigungsfrist steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Falls da nichts drin steht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wenn dies so ist und er dich am 7.2. kündigt, dann bist du auf jeden Fall noch bis zum 15. März angestellt und erhälst Lohn und Urlaubstage.
Bist du bspw. schon länger als 2 Jahre im Unternehmen, dann gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende - in deinem Fall wärest du also noch bis Ende März angestellt.
Sieh mal nachfolgenden Link, da sind die verschiedenen Fristen drin:
http://www.anderfuhr-buschmann.de/gesetze/buergerliches_gesetzbuch_bgb_kuendigungsfristen.htm
VG
B
Beitrag von mariechen71 - 03.11.11 - 11:20 Uhr
Huhu !! In meinem Vertrag steht eine 2-wöchige Kündigungsfrist, die gilt dann doch ??? Ich kann also ab dem 08.02.2011 gekündigt werden.. mit einer 2 Wochen Frist. Die Kündigung kann er mir ja heute schon ausstellen...
Mensch vielen Dank !!!!!! Ihr habt mir sehr geholfen
))))
LG
Beitrag von susannea - 03.11.11 - 14:53 Uhr
Nein, ausstellen darf er sie auch erst dann!
Sosnt ist sie nicht gültig!
Beitrag von myimmortal1977 - 03.11.11 - 09:26 Uhr
Wenn Du es auf die Spitze treiben möchtest, dann sei hellhörig, ob er nicht doch die Firma verkauft, sprich sie in eine andere Firma mit einfließt und sei es "nur" der Kundenstamm und bestehende Aufträge.
Selbst WENN es "nur" um den Kundenstamm und bestehende Aufträge gehen würde, spricht man in dem Fall von einer "kalten Übernahme".
In dem Moment haben Angestellte Rechte, mit übernommen zu werden.
Um diese ganze Materie zu verstehen und um zu Deinem Recht zu kommen, müsstest Du im Falle einer Kündigung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und diese Eventualitäten mit ihm durchsprechen.
Nur so als Tipp 
Viele Grüße
Janette
Beitrag von mariechen71 - 03.11.11 - 11:23 Uhr
Hallo Janette, vielen Dank für den Tip. Aber ich denke, dass Büro wird einfach geschlossen. Letztendlich bin ich ja auch nicht so böse wegen einer kündigung, da der Weg schon sehr weit wäre.. ich finde sicherlich auch was näher ran (bin umgezogen seit die KLeine auf der Welt ist).
Also vielen lieben dank euch allen.. Ihr habt mir echt sehr geholfen
!! Sehe jetzt schon klarer...
Beitrag von susya - 04.11.11 - 09:40 Uhr
Soweit ich weiß, ist dein Chef nach Ende der Elternzeit verpflichtet dich für 3 Monate weiterzubeschäftigen. Erst danach darf er dich kündigen! Zumindest wurde das jetzt einer Freundin vom AA und auch vom AG so gesagt. Sie wird 3 Monate eingestellt und danach gekündigt werden.
