Liebe Experten,
wich verhandle leider gerade mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Bestandteil wird auch eine Abfindungszahlung in Höhe von mehreren Monatsgehältern sein.
Mir stellt sich nun die Frage, wie sich die Steuer berechnet. Ich werde die Abfindung erst nach meiner 1-jährigen Elternzeit erhalten, also in einem Jahr, wo ich noch 5 Monate Elterngeld bekomme, 3 Monate Gehalt und unter Umständen für den Rest des Jahres ALO.
Kann mir jemand die Fünftelregelung (vielleicht anhand meines Bsp.) erklären?
VG
B
Versteuerung Abfindung nach Fünftelregelung
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Beitrag von fbl772 - 02.11.11 - 09:55 Uhr
Beitrag von ujn1 - 02.11.11 - 10:16 Uhr
Hi,
Generell wird gerechnet:
Steuer auf zu versteuerndes Einkommen laut Tabelle = X Euro
Steuer mit 1/5 der Sonderzahlung laut Tabelle = y Euro
Dann werden 5 * (y - x) Euro von der Sonderzahlung einbehalten.
schaust Du mal zu wikipedia, da ist das eigentlich ganz gut erklärt. http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung
Beispiel 4 kommt Deinem am nächsten, da hier auch dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte (hier Arbeitslosengeld, funktioniert mit dem Elterngeld aber genauso) enthalten sind.
LG
Beitrag von fbl772 - 02.11.11 - 12:11 Uhr
Danke!
VG
B
Beitrag von myimmortal1977 - 02.11.11 - 11:06 Uhr
Du hast da wenig Spielraum, diese Entscheidung über die Form der Versteuerung zu bestimmen.
Dein Arbeitgeber ist vom Gesetz her verpflichtet, die Einkommenssteuer korrekt zu berechnen und einzubehalten und abzuführen.
Daher ist er auch im Abfindungsfall verpflichtet, anhand Deiner Angaben zu prüfen, welcher Weg für Dich der günstigere Weg wäre.
Nur so als Tipp 
Steht auch in jedem Ratgeber.
LG Janette
Beitrag von fbl772 - 02.11.11 - 11:55 Uhr
Das stimmt schon, aber der Arbeitgeber weiß nicht wieviel Elterngeld ich erhalte und ob ich ggfs. nach dem Austritt dann arbeitslos werde oder einen neuen Job und zu welchen Konditionen finde.
Mir geht es auch nur darum, mal eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, was vom "goldenen Handschlag" übrigbleibt ...
LG
B
Beitrag von myimmortal1977 - 02.11.11 - 12:26 Uhr
Um dieses zu prüfen, sind Deine Angaben notwendig. Es gelten nur die Umstände, die zur Zeit der Abfindungszahlung relevant sind und feststehen. Ob und wie viel ALG Du bekommst (in Zukunft) oder ob Du gleich nen neuen Job findest, spielt keine Rolle, da man das nicht voraussagen kann.
Was ich Dir gar nicht beantworten kann ist, wäre aber interessant zu wissen, ob der Zustand Deiner Elternzeit überhaupt mit einfließen würde oder nur der Zustand für den AG relevant ist, der vor der Elternzeit bestand zur Berechnung und Entscheidung.
Man kann dazu keine absolut pauschale Aussage treffen. Gelesen habe ich, dass sich die Fünftelregelung nur für diejenigen wirklich lohnt, die keinerlei andere Einkünfte erwarten oder im Vorwege ein so geringes Einkommen erzielt haben (Grenze lag so bei Single um die 50.000 € p. J.). Alles was da drüber liegt, bringt keinen großartigen steuerlichen Vorteil.
Maßgeblich dabei ist, dass Du vorher nicht im Spitzensteuersatz versteuerst wurdest und diese Einnahme Dich jetzt aber an den Spitzensteuersatz bringen würde.
Hast Du mal bei Google Rechner gesucht? Es gibt im I-Net Abfindungsrechner, die beide Varianten, volle Besteuerung und Fünftelregelung vergleichen.
Die Fünftelregelung bedeutet ja, das die Einnahme der Abfindung auf 5 Jahre verteilt wird. Sprich das Gesamtvolumen auf 5 Jahre gesplittet wird.
Beitrag von fbl772 - 02.11.11 - 12:38 Uhr
Hallo,
die Elternzeit an sich nicht, aber das Elterngeld und fließt bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes mit ein. Zur Zeit liege ich "über" dem Spitzensteuersatz - im Jahr der Auszahlung hängt das davon ab, ob ich wieder eine vergleichbare Stelle bekommen - was ich natürlich sehr hoffe. Dann würde ich in der Tat von der Fünftelregelung nicht profitieren können.
Es tut nur so weh, dass soooo viel davon abgeht
(=Jammern auf hohem Niveau sozusagen).
LG
B
