Geringfügige Beschäftigung!!!

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Beitrag von j-b1986 - 02.11.11 - 11:41 Uhr

Halli Hallo.....

ich hab mal eine Frage, bezüglich Mutterschaftsgeld und Mutterschutz bei geringfügiger Beschäftigung!!!

Wo kann ich das beantragen die Mutterschaftsgeld???

Da mir glaub ich bei Geringfügiger Beschäftigung das nicht von der KK zusteht!!!

Und Mutterschutz steht mir auch wie bei einer Voll- oder Teilzeitstelle 6 Wochen vor der Geburt zu???

Danke schon mal für die Antworten

LG Jenny

Beitrag von kleine-georgie - 02.11.11 - 18:05 Uhr

www.minijobzentrale.de

dort findest Du Aussagen darüber, dass das Arbeitsrecht auch bei Minijobs gilt.

Mutterschutz gilt 6 Wochen vor der Geburt (so gut wie freiwillig) und 8 Wochen nach der Geburt (Pflicht). Während des Mutterschutzes bekommst Du von der Krankenkassen - soweit ich weiß - Mutterschutzgeld (allerdings kann wirklich sein, dass es nur dann geht, wenn Beiträge gezahlt werden). Am besten bei der zust. Krankenkasse fragen. Ab der Geburt kannst Du Elterngeld bei der Kreisverwaltung beantragen.