Wie "treibe" ich Schulden ein?

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Beitrag von uschitussi - 02.11.11 - 15:34 Uhr

Hallo

Ich habe ein Problem. Zur Vorgeschichte:

Ich habe dieses Jahr meine 2 Vögel verkauft samt Voliere für 1000,- Euro.
Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt auf Ratenzahlung. Er wollte jeden Monat 100 Euro zahlen und schwor hoch und heilig das er immer pünktlich zahlen wird.
Ich habe auch einen kaufvertrag mit ihm gemacht.

Er zahlte dann auch die ersten 4 Monate immer pünktlich. Letzten Monat blieb die Rate aus ohne das er sich gemeldet hat. Mit mir kann man reden bin kein Unmensch.
Ich schrieb ihm eine Mail er meinte er zahlt das nach.

Nun habe ich aber diesen Monat immer noch nichts bekommen. Gestern habe ich ihn eine Mail geschrieben das er das bitte nicht vergessen solle. Bisher keine Antwort.

Wie komme ich an das restliche Geld? Also ein paar Tage wollte ich jetzt noch abwarten, vielleicht hat er ja gestern überwiesen. Obwohl der 1. im Monat vereinbart wurde.
Muss ich ein Inkassounternehmen beauftragen? Oder wie läuft das?

Danke im Vorraus für Antworten

Gruss Katrin

Beitrag von -verena- - 02.11.11 - 15:39 Uhr

Beantrage einen Mahnbescheid gegen ihn. Wenn du rechtschutzversichert bist geh zu einem Anwalt.

Beitrag von uschitussi - 02.11.11 - 15:47 Uhr

Nein bin ich nicht. Und nun?

Beitrag von -verena- - 02.11.11 - 15:50 Uhr

Dann beantragst du selbst einen als Privatperson übers Internet, ich schau kurz nach

Beitrag von -verena- - 02.11.11 - 15:56 Uhr

Über www.online-mahnantrag.de ich bin mir nur nicht sicher ob das als nicht-Anwalt und ohne registrierung geht,probier's einfach aus. Und wenn du sicher bist dass es beim Schuldner was zu holen gibt dann geh doch zum Anwalt, dann zahlt der Schuldner auch diese kosten.

Beitrag von zuckerundsalz - 02.11.11 - 15:53 Uhr

Hier: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag

kannst du einen Mahnantrag erfassen. Aber ob es im Endeffekt kostenlos ist, weiss ich nicht. Als ich das damals über diesen Weg versucht habe, musste ich noch 24,00 € zahlen.

Allerdings weiss ich jetzt auch nicht mehr, ob es diese I-netseite war. Es gibt viele verschiedene davon. Manche kosten, manche nicht. Ein Versuch ist es jedenfalls wert.

Beitrag von -verena- - 02.11.11 - 16:01 Uhr

Ein Mahnbescheid kostet immer Geld,bei dieser Summe glaube ich 23 euro

Beitrag von kathi.net - 02.11.11 - 16:02 Uhr

Einfach Online Mahnbescheid beantragen.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2285665-1320246024508&Command=start

Das Ausfüllen ist eigentlich gut erklärt. Anschließend ausdrucken, abschicken und auf Gebührenbescheid warten. Dann bezahlen und abwarten, wie der Käufer reagiert. ;-)

LG Kathi (die so einen Bescheid auch schon gegen eine namhafte Firma durchgezogen hat ;-))

Beitrag von uschitussi - 02.11.11 - 16:08 Uhr

Danke. ich werde noch ein paar Tage warten und dann das mit dem Mahnbescheid machen. Die Kosten werde ich dann noch auf die Restschulden oben mit draufschlagen.

Beitrag von nick71 - 02.11.11 - 16:10 Uhr

"Ich habe auch einen kaufvertrag mit ihm gemacht."

Wurde die Ratenzahlung entsprechend im Kaufvertrag festgehalten oder nur mündlich vereinbart? Worauf ich hinaus will: Könntest du im Streitfall zweifelsfrei beweisen, dass Vögel und Voliere noch nicht komplett bezahlt sind?

Sollte es an dem sein, würde ich an deiner Stelle evtl. zunächst (schriftlich per Einwurf-Einschreiben und gleichzeitiger Mail!) die noch ausstehende Summe in Höhe von X Euro anmahnen und im weiteren Verlauf dieses Schreibens androhen, einen Anwalt einzuschalten, falls die Raten nicht ab sofort pünktlich und regelmäßig (!!!) auf meinem Konto eingehen.

Beitrag von uschitussi - 03.11.11 - 08:36 Uhr

Ja die Ratenzahlung steht da mit drin. 100 Euro zum 1. eines Monats. Durch Kontoauszüge kann ich belegen was er schon gezahlt hat.

Beitrag von tigaluna - 02.11.11 - 16:30 Uhr

Wie schon gesagt wurde: Wenn du nachweisen kannst, das du die komplette Summe noch nicht bekommen hast und ihr Ratenzahlung vereinbart habt, dann würde ich ihm eine schriftliche Mahnung mit einer 2 wöchigen Frist (ist angemessen) zur Zahlung der Restsumme (komplett!) schicken. Einschreiben Einwurf reicht, macht das Gericht auch so, da damit zugestellt wurde.

Wenn dann nichts passiert, dann würde ich den Online-Mahnantrag ausfüllen. Die Kosten für den Mahnbescheid setzt du ihm natürlich in Rechnung. Wenn er dann nicht in Widerspruch geht (was dann vor Gericht landen würde), so würdest du mit diesem Bescheid sogar einen Gerichtsvollzieher beauftragen können.

Beitrag von nick71 - 02.11.11 - 16:47 Uhr

"Wenn er dann nicht in Widerspruch geht (was dann vor Gericht landen würde), so würdest du mit diesem Bescheid sogar einen Gerichtsvollzieher beauftragen können."

Das streitige Verfahren muss vom Gläubiger mit dem Mahnbescheid beantragt werden...automatisch (falls du das meintest) geht da gar nix. Und der Gerichtsvollzieher kann auch erst tätig werden, wenn der Vollstreckungsbescheid erlassen wurde (was ebenfalls nur auf Antrag des Gläubigers geschieht).

Beitrag von kathi.net - 02.11.11 - 16:55 Uhr

Naja, so ganz automatisch geht das nicht. Wenn kein Widerspruch erfolgt, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Und erst wenn gegen diesen kein Einsruch erhoben wird, gibts was für den Gerichtsvollzieher zu tun.

Und wenn Widerspruch eingelegt wird, mußt du eben Klage einreichen, damit ein streitiges Verfahren beginnt.

Beitrag von nick71 - 02.11.11 - 18:55 Uhr

"Und erst wenn gegen diesen kein Einsruch erhoben wird, gibts was für den Gerichtsvollzieher zu tun."

Auch das ist nicht ganz richtig.

Aus dem Vollstreckungsbescheid kann sofort zwangsvollstreckt werden, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den VB einlegt.

"Und wenn Widerspruch eingelegt wird, mußt du eben Klage einreichen, damit ein streitiges Verfahren beginnt."

Bei der Beantragung des Mahnbescheides muss vom Gläubiger im Formular entsprechend angekreuzt werden, dass bei Widerspruch des Schuldners das streitige Verfahren eröffnet werden soll.

Beim Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird die Sache von Amts wegen an das Prozessgericht abgegeben.

Beitrag von gslehrerin - 03.11.11 - 01:09 Uhr

Welch grandiose Idee, die Restsumme sofort komplett zu fordern, wo ja scheinbar die Rate schon zuviel ist. Das bringt GAR NICHTS außer Stress für beide Seiten.

Beitrag von tessy25 - 03.11.11 - 21:19 Uhr

Hallo Katrin,

also erst mal langsam mit den Pferden (oder Vögeln)
Rufe dort an! So was klärt man doch nicht per Mail. Stelle fest, das noch Geld fehlt, das die vereinbahrte Zahlung aussteht, frage, was los ist, sind die Raten zu hoch, vergessen im Eifer des Gefechtes, kann doch nicht zahlen, will die Tiere nicht mehr, was weiß ich, was alles sein könnte. Aber dann weißt du es.

Dann kannst du reagieren. Vielleicht kann man in dem Gespräch auch gleich eine Lösung finden.

Schleifen lassen würde ich das Thema nicht, ist ja doch eine Menge Geld, das dir zusteht.

Setzte im auf alle Fälle eine Frist.
Die wartest du dann ab. Ist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, schickst du ihm eine Zahlungsaufforderung, Verzugszinsen, Wieder ein Zahlungsziel und die Ankündigung, rechtliche Schritte einzuleiten.

Das wäre zumindest mein Vorschlag. Mahnbescheid ist gut und schön, aber wen der Mann das halt einfach mal vergessen hat ist das zwar nicht ehrenwert aber doch auch nicht sooo dramatisch.

Mails sind irgendwie nicht so wirklich formell. Vielleicht nimmt er es nicht ernst? Das er sich bisher noch nicht gemeldet hat ist ja nicht ungewöhnlich. Ich schaue auch nicht täglich nach meinen Mails.

Ich drück dir die Daumen, dass du rasch an dein Geld kommst.

Viele Grüße
Tess

Beitrag von uschitussi - 14.11.11 - 09:45 Uhr

Hallo

Danke für deine Antwort. Mittlerweile hat er wieder eine Rate gezahlt. Habe ihn noch 2 Mails geschickt. (hab die Tel. Nr. nicht, ja is blöd hätte ich dran denken müssen)