Anträge während der Schwangerschaft / nach der Geburt (alleinerziehend mit befristetem Vertrag)

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Beitrag von nick-nack - 02.11.11 - 16:42 Uhr

In ein paar Monaten kommt mein 1. Kind, werde alleinerziehend sein, und leider endet mein Arbeitsvertrag Mitte des nächsten Jahres.

Vor hatte ich MAXIMAL 2 Jahre zu Hause zu bleiben. Wollte 12 oder 14 Mon. Elterngeld beantragen (je länger, desto weniger zum Leben, richtig?) und anschließend das ALG1 beziehen. So war eigentlich der Plan.

Ich weiß, dass ich ALG1 dann beziehen kann, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (Krippenplatz ist gefunden), aber heißt das auch, dass ich dann gleich wieder arbeiten soll/ muss?
Weil wie geschrieben wollte ich gerne 2 Jahre zu Hause bleiben. Sofern es natürlich geht. #kratz

Und damit ich noch etwas Klarheit habe:
- was bekomme ich nach der Geburt, also während der Elternzeit bis zum Vertragsende?
- muss ich demnächst oder nach der Geburt zur Krankenkasse?
- hab noch etwas von einem Unterhaltsvorschuss gelesen und Mutterschaftsgeld..., würde ich sonst auch beantragen...

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und nicht auf "Beleidigungen". #schmoll

Bei Beratungsstellen war ich bereits schon, aber hinterher fallen einem wieder viele Fragen ein. Vielleicht weiß es ja hier jemand, als das ich erst dahin dackel.

Ich bedanke mich schon mal......... #winke

Beitrag von susannea - 02.11.11 - 17:00 Uhr

Ich weiß, dass ich ALG1 dann beziehen kann, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (Krippenplatz ist gefunden), aber heißt das auch, dass ich dann gleich wieder arbeiten soll/ muss?
Weil wie geschrieben wollte ich gerne 2 Jahre zu Hause bleiben. Sofern es natürlich geht.

Wenn du nicht arbeiten willst, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Als alleinerziehende mit Arbeitsvertrag sollten dir 14 Monate zustehen und das hat keinen Einfluss auf die Höhe des Eltergneldes je Monat.

Mutterschaftsgeld gibts bis zum Ende des Mutterschutzes. Danach bis zum Ende des 12. bzw. 14. LM Elterngeld. Vertragsende ist dabei uninteressant.

Beitrag von duchovny - 02.11.11 - 17:00 Uhr

Also ab 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dieses wird auch auf dein Elterngeld angerechnet. Du bekommst ab 7 Wo. vor Geburt eine Bescheinigung vom Frauenarzt mit der "dackelst" du am Besten zur KK und da füllst du noch was aus, und dann hast du damit erstmal keine Probleme mehr, nur wenn dein Kind dann da ist reichst du eine Geburtsbescheinigung, die du vom Standesamt bekommst ein und dann bekommst du das Geld für die 8 Wo danach.

Ab dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du dann auch Anspruch auf Unterhalt vom Kindesvater FÜR DICH soweit der solvent ist. Dies dann auch solange du nicht Arbeiten kannst aufgrund des Kindes max. meine ich bis zum 3. Lj. des Kindes.

ELTERNGELD, bekommst du ab dem Tag der Geburt für 12, oder 14 Monate. Allerdings kannst du dir das Elterngeld auch splitten und bekommst so den halben Betrag, aber doppelt so lange. De 12 oder 14 Monate kannst du nicht wählen sondern 12 Monate, wenn der PArtner da ist, 14 Mo wenn alleinerziehend.

ALG I ist richtig, da brauchst du eine nachgewiesene Betreuung und musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und ja, die wollen, dass du bestenfallssofort Arbeit findest, aber auf jeden Fall antreten kannst und sollst alles dafür tun.

Unterhaltsvorschuss gibts meist wenn der Erzeuger des Kindes nicht zahlen kann, die treten in Vorleistung versuchen aber sich das Geld zurückzuholen. Wenn du weißt, dass er zahlungsfähig ist würde ich mir eine Beistandschft beim Jugendamt einrichten und die werden dann ausrechnen wieviel er zahlen muss usw.

Beitrag von nick-nack - 02.11.11 - 17:19 Uhr

Danke, danke #blume
Die Bescheinigung für´s Mutterschaftsgeld, ist es schon der Antrag, weil es ein Online-Antrag gibt. Ich hätte das dann sonst ausgefüllt, oder brauche ich jetzt nichts zu machen, außer zu warten, bis sie es mir gibt?

Der Erzeuger arbeitet! Also statt dem Unterhaltsvorschuss dann eine Beistandschaft beantragen... #aha

Beitrag von ballroomy - 02.11.11 - 18:16 Uhr

Du bekommst 14 Monate Elterngeld. Und ab dem Monat der Geburt natürlich auch Kindergeld. (184 Euro), dann Unterhaltsvorschuss, falls Du nicht Unterhalt vom Vater bekommst. (Unterhalt eigentlich für Dich und das Kind)
Wenn Du nach den 14 Monaten ALG 1 bekommen möchtest, darft Du nicht mehr in Elternzeit sein und Du musst dem ARbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen.
D.h. Termine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben, evt. Maßnahmen mitmachen etc. Und denk dran, wenn Du Dich nur Teilzeit zur Verfügung stellst, erhälst Du auch nur anteilig ALG 1.

Grüße
ballroomy