Ich hoffe es kann mir jemand Antworten der sich gut auskennt! Wir haben für 6. Monate (6.11.-12.11) Kinderzuschlag bewilligt bekommen und hatten 5.2011 eine Steuerrückzahlung aus dem Jahr 2009 und 2010. ( da war der Antrag schon raus!) Zuschlag beziehen wir erst seit 6.2011! Ist es anrechenbares Einkommen oder anrechenbares Vermögen, weil es aus den 2 Jahren vor dem Zuschlag stammt!
Versteh nichts mehr, die einen sagen so die anderen so!
Einleuchten ist es für mich wenn man eine Steuerrückerstattung aus der Zeit bekommt in dem sowohl auch Leistungen bezogen wurden! Hier verstehe ich das es angerechnet wird!
Die Erstattung hatten wir im Mai 2011 bekommen, also sogar vor dem Bezug zurückerhalten! Müssen wir jetzt trotzdem mit einer Aufforderung zur Rückzahlung des Zuschlags rechnen? Oder ist es nicht relavant, da es vor dem bezug erstattet wurde?
Manche Aussagen hierzu verwirren mich arg und ich dachte ich frag mal hier, weil ja doch manche einen guten Durchblick haben!
Ich danke schonmal herzlich!
Kinderzuschlag: Was denn nun? Steuerrückerstattung Einkommen oder Vermögen?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von bellini79 - 02.11.11 - 21:13 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 03.11.11 - 09:59 Uhr
Du musst für eine abschließende Antwort bei Eurer Familienkasse anrufen. Die Kassen haben einen Ermessensspielraum, wonach sie Steuerrückerstattungen nur im Zuflussmonat berücksichtigen, auf 2 oder sogar auf 6 Monate als anrechenbares Einkommen bewerten können.
Die Verordnung soll im Wortlaut exakt so lauten: "Einmalige Einnahmen sind, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen."
Diese Verordnung soll einmalige Einnahmen wie Weihnachtsgeld, Steuerrückerstattungen, Zinseinnahmen etc. betreffen.
Dir alles Gute, Janette
Beitrag von bellini79 - 03.11.11 - 12:16 Uhr
nur im Zufluss Monat, wäre ja dann der Juni und im Mai gab es bereits die Rückerstattung!
Na gut wir werden sehen... hatte mir darum nie nen Kopf gemacht das es ja vor dem Bezug gezahlt wurde und nun wollen sie alle Bescheide für die Weiterbewilligung haben! Seither habe ich Panik das wir was zurückzahlen müssen, da im Juli eine Rest-Gutschrift vom Finazamt kam, weil sie einen Rechnungsfehler im ersten Bescheid vom 2009 machten! Mit dem Kinderzuschlag sind ja viele sehr unzufrieden, wegen der undurchschaubaren Regelungen! Ok, wir haben uns drauf eingestellt schon bei der Antragstellung das wir in den Genuß des Hin-und-Her kommen könnten und vielleicht wie so viele nach einer Bewilligung doch wieder was zurückzahlen müssen! Ich ging davon aus das es Vermögen ist, weils ja der Staat unseres einbehalten hat und wir somit quasi ich sag mal so wir unfreiwillig gespart haben! Und er uns dieses nun halt auszahlt!Irgendwo hatte ich das mal ergoogelt! Ach ne, bin froh wenn der Spuck im Sommer vorbei ist und wir es nicht mehr benötigen!
Weihnachten steht vor der Tür und ich habe keine Ahnung wovon wir was zurückzahlen sollen! Wir haben alles um Tüv zu bekommen in unser Auto gesteckt, Reparaturen, Ersatzteile, Reifen und Tüv + Asu Kosten! Belege habe ich noch!
Beitrag von bellini79 - 03.11.11 - 12:19 Uhr
sorry für die Fehler im Text... auf´n Sprung! Danke nochmal!
Beitrag von lavala - 03.11.11 - 19:05 Uhr
Mach Dir nicht so viele Sorgen wegen des möglichen Zurückzahlens. Sollte das der Fall sein, kannst Du eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Bei dem niedrigen Einkommen ist nichts pfändbar. Sie werden sich also ganz bestimmt darauf einlassen. Aber Du musst das vorschlagen.
