Guten Morgen!
Ich weiß nicht, ob ich hier jemanden finde, der mir/uns helfen kann, aber vielleicht arbeitet ja jemand von euch bei einem Rechtsanwalt der sich mit Verkehrsrecht beschäftigt.
Also wir haben im August ne Rechnung von der Stadt Hamburg bekommen, wo wir 130,00€ für einen "Abgebrochenen Abschleppvorgang" bezahlen sollen. Aber wir waren nie in Hamburg! Wir haben das erste Schreiben ignoriert
Wir haben dort angerufen, aber man hat uns am Telefon keine Auskunft erteilt - wir müssten Widerspruch einlegen. Das haben wir getan. Dann kamen Mahnung. Bei der zweiten Mahnung drohte man uns dann mit rechtlichen Schritten. Wir haben zwar ne Rechtschutzversicherung Verkehr, aber solche Sachen "behandeln" die nicht. Aus Kulanz hat dann der RA den Widerspruch geschrieben und Akteneinsicht verlangt. Jetzt würden die Akten wieder bei der Polizei Hamburg liegen und von dort würden wir dann die Sachen bekommen. Aus Angst vor nen Schufa-Eintrag hat mein Herzblatt die 130,00€ bezahlt.
Haben wir ne Chance, daß Geld wiederzubekommen oder Schritte einzuleiten, wo dieses Mißverständnis aufgeklärt wird? Es ist mit Sicherheit ein Zahlendreher im Kennzeichen. Wir waren wirklich nicht in Hamburg!!! Wir wohnen ca. 600km entfernt.
Kann uns da jemand einen Tipp geben?
Besten Dank schon mal im Voraus!
LG freckle
Kennst sich jemand mit Verkehrsrecht aus?
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Beitrag von freckle177 - 03.11.11 - 10:36 Uhr
Beitrag von kathi.net - 03.11.11 - 10:41 Uhr
Warum bezahlt man etwas, wenn man sich keiner Schuld bewußt ist. Und das trotz Anwalt?
Es wird ja irgendwie nachweisbar sein, dass ihr zur fraglichen Zeit nicht in HH wart (Arbeit, Zahlungsbelege etc.)
Beitrag von vwpassat - 03.11.11 - 10:45 Uhr
Das Bezahlen würde ich als Schuldeingeständnis werten.
Beitrag von kittythecat - 03.11.11 - 11:00 Uhr
Hallo,
hier handelt es sich nicht um ein verkehrsrechtliches Problem, sondern um ein verwaltungs- und verwaltungsvollstreckungsrechtliches Problem, da das Abschleppen ein sog. Verwaltungsakt ist und Kosten dafür ebenso nach dem Verwaltungsrecht erhoben werden. Deswegen zahlt hier auch kein Verkehrsrechtsschutz.
Nicht reagieren ist da schon mal der erste große Fehler, da solche Verwaltungsakte und die darauf beruhenden Kostenbescheide innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe unanfechtbar werden und auch ein unanfechtbarer rechtswidriger Verwaltungsakt grundsätzlich als Rechtsgrundlage für die Zahlung dienen kann. Also immer schön auf die Rechtsbehelfsbelehrung achten
.
Ich nehme mal an, dass der Widerspruch hier noch innerhalb der Widerspruchsfrist einging, kenne mich aber mit Verwaltungsrecht für HH nicht aus, deswegen nützt es auch wenig es dir von meinem bayerischen Standpunkt aus zu erklären. Hier wäre es so, dass Kosten für ein rechtswidriges Verwaltungshandeln nicht erhoben werden dürfen und der Kostenbescheid genau deswegen anzufechten wäre und ein Leistungsantrag auf Rückzahlung zu stellen wäre...
In eurem Fall würde ich zunächst einmal auf die Widerspruchsentscheidung aus HH warten, also untechnisch, ob HH sagt "Mensch, sie haben recht, das war nicht ihr Auto.", oder ob HH sagt "Doch, das war ihr Auto, siehe Beweis XY.". In ersterem Fall würde ich dann einfach einen Antrag auf Rückerstattung der rechtsgrundlos erfolgten Zahlung von € 130 nach den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs stellen. In letzterem Fall bleibt euch nur der Weg zum Verwaltungsgericht, wo dann endgültig geklärt wird, ob bzw. dass ihr nicht dort wart. Den Antrag auf Rückzahlung stellt man dann direkt im gerichtlichen Verfahren.
Habt ihr bei der Zahlung der € 130 wenigstens vermerkt, dass ihr ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt? Die fiese Verwaltung legt euch das - da ihr ja anwaltlich beraten seid - gerne als Anerkenntnis aus, wenn ihr " einfach so" zahlt.
VG,
kitty
Beitrag von freckle177 - 03.11.11 - 11:43 Uhr
Oh mein Gott - auf was man alles achten muss.
Der Anwalt hat gesagt wir müssen es bezahlen. Auch in den Schreiben von HH steht, daß ein Widerspruch nicht von der Zahlung entkräftigt. Und wenn einem als kleiner Bürger mit Mahnbescheid und Schufa-Eintrag gedroht wird, macht man einfach das was man vielleicht hätte nicht machen sollen 
Der Anwalt hat die Bestätigung bekommen, daß der Widerspruch eingegangen ist und dieser bearbeitet wird - in der Reihe der Eingänge. Sie hätten wohl soviel Widersprüche und somit kann sich das ziehen. Ich glaube mein Herzblatt hat diesen Vermerk nicht gemacht....

Den Widerspruch haben wir postwendend gemacht - also noch innerhalb der gesetzlichen Frist.
Können wir jetzt noch ein Schreiben aufsetzen, in dem wir auf Rückzahlung bestehen?
Hat sowas überhaupt Sinn?
Wir haben ja in HH angerufen und wollten halt das Foto haben bzw. den zuständigen "Aufschreiber". Man rückt diesen Daten nicht raus! Und nun gehen die Wochen ins Land und nichts passiert.
Beitrag von kittythecat - 03.11.11 - 12:25 Uhr
Ja, das Verwaltungsrecht ist für den nicht-rechtskunidgen Bürger schon eine harte Nuss... vor allem weil`s auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich läuft und dann kommt natürlich hinzu, dass auch bei der Verwaltung nur Menschen arbeiten, die auch mal Fehler machen können, nur der Verwaltungsapparat lässt eben selten eine unbürokratische Korrektur zu.
Bis ihr den Widerspruchsbescheid aus HH erhalten habt, könnt ihr wohl eher nicht mit einer Rückzahlung rechnen, da der noch existente Kostenbescheid für HH die Rechtsgrundlage zum "behalten dürfen" des Geldes ist. Erst, wenn ihr einen Widerspruchsbescheid habt, in dem der ursprüngliche Kostenbescheid aufgehoben wird, könnt ihr die Rückzahlung beantragen, da dann der Kostenbescheid als Rechtsgrund zum "behalten dürfen" weg ist und erst dann HH ungerechtfertigt um eure € 130 bereichert ist.
Dass ihr gleich zahlen musstet beruht übrigens darauf, dass euer Widerspruch gegen den Kostenbescheid keine sog. "aufschiebende Wirkung" entfaltet. Normalerweise ist es so, dass bei einem Widerspruch das Verfahren erstmal schwebt, da ja noch unklar ist, ob der Verwaltungsakt bestandskräftig wird. Bei öffentlichen Kosten ist dies genau anders herum, da lt. Gesetz (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gerade der Widerspruch nicht die Zahlungspflicht einstweilen "aufhebt", also sofort zu zahlen ist und dann evtl. eine Rückerstattung stattfindet.
Ich weiß, dass das ganze unschön ist, aber leider müsst ihr jetzt erstmal die Entscheidung aus HH abwarten. Wenn seit dem Widerspruch 3 Monate vergangen sind, könnte man noch über eine Untätigkeitsklage nachdenken... aber das solltet ihr mit eurem Anwalt besprechen.
Dass die Daten und Fotos nicht rausgerückt werden ist erstmal noch nicht so wild, ergeht der Widerspruchsbescheid zu euren Gunsten braucht ihr die auch nicht mehr. Wenn ihr wirklich ins Klageverfahren müsst, wird das Gericht wegen des herrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes schon auf die Bilder bestehen.
Wegen dem Thema "Anerkenntnis" macht euch jetzt erstmal keine Sorgen. Das kann man immer noch klären, wenn sich die Gegenseite darauf beruft und dann würde ich persönlich mich auf den Standpunkt stellen, dass bei einem schwebenden Widerspruchsverfahren eine Zahlung als Anerkenntnis doch leicht widersprüchlich wäre und deswegen das Anerkenntnis nicht so leicht angenommen werden darf. Aber das weiß euer Anwalt sicher auch
.
Darf ich mal ganz blöd fragen, ob euer Anwalt eine verwaltungsrechtliche Spezialisierung hat? Das Problem ist leider, dass das Wissen auf einem Rechtsgebiet sehr schnell verblasst, wenn man es nicht regelmäßig praktiziert. Und bei deinem Beitrag habe ich den Eindruck, dass er euch nicht gerade gut über den grundsätzlichen Verfahrensablauf im Bilde hält...
VG,
kitty
Beitrag von freckle177 - 03.11.11 - 13:55 Uhr
Es wird ja immer schlimmer......
Also den Anwalt den wir haben, macht halt diese ganze Geschichte sozusagen "auf Kulanz", weil diese Art von "Vergehen" im Rechtschutz nicht mit abgesichert sind. Wenn wir wirklich darauf bestehen, daß er sich zu 100% da reinkniet, müssten wir mit ca. 700-800€ Kosten rechnen. Das steht halt in keinem Verhältnis zu unserem Zahlbetrag. Also wenn wir ihn nicht anrufen, hören wir so nichts von ihm. Mein Männl hat gestern bei ihm halt angerufen und nachgefragt. Er hat halt die Info bekommen, daß die Unterlagen jetzt wieder bei der Polizei Hamburg liegen und er die Unterlagen zugeschickt bekommt. Wann, wo und wie - weiß keiner. Mein Männl will heute nochmal zu unserer Polizei gehen - die haben letzte Woche auch nur mit dem Kopf geschüttelt, als er ihnen das erzählt hat. Er soll heute nochmal mit allen Unterlagen zu denen kommen und dann wollen die mal telefonieren.
Wir haben ja auch keinen Strafzettel bekommen, der ein Abschleppen als Folge gehabt hätte. Wir wissen aber, laut dem Telefonat mit Hamburg, daß es sich um einen schwarzen VW gehandelt hat. Unser Auto ist zwar ein VW (1er Golf Cabrio), aber der ist metallicgrün und hat schon 350.000 km auf dem Buckel. Mit dem würden wir nie nach Hamburg fahren.
Ich danke dir ganz ganz sehr für deine Unterstützung und Hilfe. Wenn man keinen Einblick in diese ganze Geschichte hat, steht man völlig neben sich und weiß nicht wie man es richtig macht.
Ich hoffe die Sache klärt sich bald.
LG Nicole
Beitrag von kittythecat - 03.11.11 - 14:06 Uhr
Ich wünsch` dir auch, dass es sich bald zu euren Gunsten aufklärt! Wenn ihr nie in HH wart, dann sollte man doch eigentlich erwarten, dass das dann auch im noch ausstehenden Widerspruchsbescheid zum Ausdruck kommt
.
Wird schon werden! Ich verstehe natürlich den Kostenaspekt - leider gibt es im Widerspruchsverfahren keine automatische Kostenerstattung wenn man gewinnt. Die Kosten für das Widerspruchsverfahren muss man dann im schlimmsten Fall ebenfalls einklagen (und das dann noch nichtmal vor dem Verwaltungsgericht, sondern vor dem Zivilgericht!). Wenn alle Stricke reißen und der Widerspruch trotz allem erfolglos bleibt, könntet ihr auch selbst ohne Anwalt klagen. Das ist vor dem Verwaltungsgericht auch gar nicht so schwer, aber alleine die Anreise zur evtl. mündlichen Verhandlung würde den Streitwert übersteigen!
Wird schon werden!
Den Strafzettel dürfte übrigens die Person bekommen haben, die vor Ort in HH das Abschleppen unterbrechen ließ...
. Der Strafzettel (Bußgeld) ist da streng von den Verwaltungskosten für das Abschleppen zu trennen. Kompliziert, ich weiß
.
Habt ihr evtl. mal einen VW verkauft, der jetzt in HH rumfahren könnte?
VG,
kitty
Beitrag von freckle177 - 03.11.11 - 15:03 Uhr
Nein verkauft haben wir noch nie ein Auto. Mein Männl hat grad nochmal in HH angerufen - leider ist die Sachbearbeiterin nur bis 14 Uhr da. Also ruft er morgen nochmal an.
Beitrag von nick71 - 03.11.11 - 12:03 Uhr
"Es ist mit Sicherheit ein Zahlendreher im Kennzeichen."
M.W. wird außer dem Kennzeichen auch der Wagentyp und die Wagenfarbe notiert.
Und es wäre ein ziemlicher Zufall, wenn auch das noch übereinstimmen würde.
Ist es evtl. denkbar, dass dein Mann am betreffenden Tag mit eurem Auto in Hamburg war und du nichts davon weißt?
Das hier:
"Aus Angst vor nen Schufa-Eintrag hat mein Herzblatt die 130,00€ bezahlt."
lässt mich nämlich schon stutzig werden. Wenn ich mir sicher bin, dass ich etwas, das mir vorgeworfen wird, nicht getan habe, stehe ich selbstverständlich auch nicht dafür gerade.
Beitrag von freckle177 - 03.11.11 - 14:00 Uhr
Es muss ein Zahlendreher im Kennzeichen sein. Laut Aussage von Hamburg, wo wir als erstes angerufen haben, weil es ja nicht sein kann, würde es sich um einen schwarzen VW handeln. Den fahren wir nicht. Zwar schon einen VW, aber der ist Metallicgrün. Mein Männl war definitiv nicht in Hamburg mit diesem Auto, weil 1. es ein Oldtimer ist mit 350.000km auf dem Tacho, 2. er da zur Frühschicht war und 3.wohnen wir 600km von Hamburg entfernt. Einfach mal so schnell unter der Woche nach Hamburg fahren ist nicht.
Wir haben Widerspruch eingelegt. Aber dieser entbindet nicht von der Zahlungsaufforderung. Wir mussten bezahlen. Und jetzt liegen unsere Unterlagen/unser Widerspruch bei der Polizei in Hamburg und wird irgendwann bearbeitet. Die hätten wohl soviel Widersprüche auf dem Tisch, daß es sich noch ne Weile hinziehen kann.
Wir wollten ja ein Foto haben oder den verantwortlichen "Aufnehmer". Aber das rücken die nicht raus - da müssen wir Widerspruch einlegen. Und das haben wir getan. Jetzt müssen wir abwarten.
Beitrag von anna031977 - 03.11.11 - 18:51 Uhr
Diese Gründe reichen doch für eine eidesstattliche Versicherung...auf der Arbeit - perket - einen größeren Beweis gibt es doch gar nicht - außer er war nicht mit dem Auto auf der Arbeit...
Frag halt das nächste Mal gleich nach...
Beitrag von kawatina - 03.11.11 - 15:30 Uhr
Hallo,
man legt Einspruch ein und zahlt nicht.
Zahlt man , ist das ein Schuldeingeständnis und kein vernüftiger Anwalt für Verkehrsrecht wird das raten.
Ich habe meinen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht - also die freie Wahl des Anwalt meines Vertrauens.
Schufa? Solange ein Einspruch eingelegt wurde, ist das ein schwebendes Verfahren.
Man ignoriert keine derartigen Schreiben. Meine Schwiegermutter bekam laufend
Verwarnungen wegen falsch parken - Kennzeichen war Ihres , aber es war immer ein grüner Opel und sie hatte einen blauen Ford.
Gerade wenn ein Abschlepper gerufen wird, werden Bilder angefertigt. Ich hätte einfach ein Foto von meinem Fahrzeug gemacht,wo das Kennzeichen und Typ sichtbar ist, die Fahrzeugpapiere kopiert und das Ganze mit einem Einspruch an die Bußgeldstelle geschickt.
Dazu eine Stellungnahme, wo an besagtem Tag das Fahrzeug war (falls nachvollziehbar - soll ja Leute geben, die mit dem Auto zur Arbeit fahren), inkl. Benennung von Zeugen.
Sende also Kopie der Papiuere, sowie Fahrzeug an die Behörde und fordere die zügige Rückzahlung. Wobei ich dir nicht viel Hoffnung mache, das du das Geld auch zurück erhältst.
Gerade wenn nicht ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt wurde.
Wenn man einen Einspruch einlegt und dann trotzdem bezahlt, ist das ein Eingeständnis und die Geschichte für diese erledigt. Es steht nämlich jedem frei das Bußgeld/Verwarngeld zu bezahlen ohne Angabe von Gründen - und dies bevor es zu einer Verhandlung kommt.
LG
tina
Beitrag von anna031977 - 03.11.11 - 18:48 Uhr
Warum hast Du nicht gleich gefragt und zahlen wenn man nicht dort war...auf die Idee käme ich nicht. Ich glaub ich schick euch auch mal ne Rechnung....
Fürs nächste Mal...
Ich versichere an eidesstatt, dass ich am (Datum) nicht in HH war. Am fraglichen Tag hielt ich mich in xy auf. Das können a und b bezeugen...
Ich sollte mal nen Strafzettel zahlen, obwohl ich nicht dort war. Da schrieb ich...
Ich versichere an eidesstatt, dass das Fahrzeug (Kennzeichen) am (Datum) um (Uhrzeit) bei uns zu Hause (Adresse) in der Garage stand. Wir waren den ganzen Nachmittag über zu Hause. Ich erinnere mich deshalb so gut, da meine Nachbarin (Name, Adresse) an diesem Tag Handwerker (Firma) zu Haus hatte. Diese hatten meine Garage zugeparkt, so dass ich sie bitten musste wegzufahren, als ich gegen yyy Uhr mein Haus verlassen habe. Deshalb benenne ich oben genannte Personen als Zeugen.
mfg
Das Bußgeld wurde erlassen...
